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Auszug - Behandlung der Bürgerpetition der Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde" vom 12.05.2022 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Antrag auf Einwohnerbefragung (Bürgerbefragung)
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | PE-2022/1986 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | zurückgestellt | |||||
Datum: | Mo, 20.06.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:45 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
PE-2022/1986 Behandlung der Bürgerpetition der Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde" vom 12.05.2022 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Antrag auf Einwohnerbefragung (Bürgerbefragung) | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde" 12.05.2022 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Bartosch, Susanne | |||||
Die Bürgerinitiative (BI) erhält das Wort.
Frau Ulrich sagt, dass die BI dies noch nie gemacht hat. Die Unterschriften wurden in allen Ortsteilen eingeholt. Wortlaut der Petition bzw. des Einwohnerantrages ist, weiteren Wohnungsbau ohne Entwicklung der Infrastruktur soll es nicht geben. Die BI hat nichts gegen private Bauten im Rahmen einer moderaten Innenverdichtung. Es geht um BV wie z. B. am Kaufpark Eiche und an der Ulmenallee. Das wurde mit den Unterzeichnern so abgestimmt. Viele Themen kamen zur Sprache. Es sind 700 Unterschriften geworden. Anliegen der BI war, wie die Bewohner zu den Vorhaben stehen.
Frau Oertel bezieht sich auf die starke Flächenbebauung in den angrenzenden Berliner Bezirken, die sich auch auf Ahrensfelde, dass schon ein Berliner OT ist, auswirken. Wir sind an dem Punkt, wie soll sich die Gemeinde entwickeln, klein, aber fein mit Augenmaß und Flächenerhalt.
Frau Hübner sieht es als nicht erkennbar an, wie der Antrag der BI zu werten sei, als Petition, als Antrag auf Einwohnerbefragung oder Bürgerbegehren. Lag den Bürgern vor deren Unterschrift etwas Schriftliches vor? Es ist nicht einfach, eine Differenzierung vorzunehmen. Sie findet die Fragestellung als zu unkonkret. Wie soll mit dem Thema umgegangen werden?
Frau Oertel irritiert die Frage sehr. Es würde der BI unterstellt, dass sie den Bürgern etwas Anderes erzählt hätte. Sie weist die Aussage von Frau Hübner zurück. Frau Hübner weist den Vorwurf zurück, sie hätte etwas unterstellt, sie hatte lediglich eine Verständnisfrage.
Frau Oertel führt weiter aus, die Bürger wurden über alle Anliegen mündlich informiert, die Gründe der Petition mit ihnen erörtert. Die Formulierung der Petition wurde nach der Umfrage und nach der Unterschriftensammlung formuliert und online gestellt.
Sie empfindet, dass der BI aus der Gemeindevertretung Feindlichkeit entgegensteht. Dass die Gemeindevertretung ihre Arbeit nicht gemacht hätte, hat sie nicht gesagt.
Eine Bürgerinitiative gründet sich bei Unzufriedenheit, wenn Sie/sie (?) Ihre/ihre (?) Arbeit nicht richtigmachen. Sie hat den Umgang mit der Petition vorausgesehen.
Frau Hübner fragt, ob gemeint war, die BI ist mit ihrer persönlichen Arbeit als Vorsitzende oder der Arbeit aller Gremien in der Gemeinde unzufrieden.
Frau Oertel sagt, dies bezieht sich auf die Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte.
Frau Hübner schlägt vor, darauf hinzuarbeiten, eine bessere Kommunikationsebene zu finden.
Herr Seiler führt aus, dass die Gemeinde hier eine Sternstunde der Demokratie erlebt. Mehr als 700 Unterschriften wurden eingeholt, dies ist noch nie dagewesen. Ein Einwohnerantrag ist gefordert. Eine Einwohnerbefragung gem. Einwohnerbeteiligungssatzung soll durchgeführt werden, um Ideen einzubringen, Verbesserungen zu erwirken und die abgewogene Entwicklung zu begleiten.
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung hätte das würdigen müssen. Wenn die Vorhaben umgesetzt werden, ist eine lebenswerte Gemeinde komplett verloren.
Frau Hübner bittet, die Diskussion auf eine fachliche und sachliche Ebene zurückzuführen.
Herr Schwarz sieht es als widersprüchlich an. Frau Oertel hat gerade gesagt, dass die Formulierung der Petition an die Gemeindevertretung noch nicht vorlag, als die Unterschriften eingesammelt wurden. Es gibt viele Nachfragen im Bauamt von Bürgern, die unterschrieben haben, aber zur Unterschrift wurden andere Themen benannt als die, die sich nunmehr in der Petition finden. Die Antragsteller müssen entscheiden, was beantragt wird – Petition oder Umfrage.
Herr Seiler sagt, dass die Antragsteller verschiedene Mittel haben. Ggf. haben mehrere Bürger für mehrere Themen unterschrieben. Keine weiteren Wohnungen zu bauen, haben die Unabhängigen schon am 20.09.2021 als Moratorium eingereicht, das mit 14 Nein-Stimmen abgelehnt wurde. Der Bevölkerungszuwachs muss geprüft werden
Frau Laqua fragt die Bürgerinitiative zum Schreiben, das sich auf versiegelte Flächen bezieht. Was passiert, wenn für eine dringend benötigte Kita oder erforderliche Arztpraxen nur Flächen auf Grünflächen gefunden werden?
Frau Emmrich hat ein Problem mit der Petition. Mit dem Thema hat sich die Gemeindevertretung intensiv befasst, der Umgang mit dem Thema Bauen ist viel sensibler geworden. Ein Projekt in Eiche ist zunächst abgelehnt worden. Aber viele Einwohner ärgern sich über fehlende Dienstleistungen. Ohne Gäste aus der Bevölkerung kann z. B. kein Café betrieben werden. Sie spricht sich für eine Bürgerbefragung aus, um sich mit der Entwicklung in Ahrensfelde zu befassen. Ob ein Gymnasium und Wohngebäude oder nicht gebaut werden sollen, würde sie heute nicht entscheiden wollen.
Frau Tietz sieht die Innenverdichtung als großen Schwerpunkt an. Noch sind die Grundstücke groß genug. Wenn sie geteilt werden, entfällt das Grün. Der Ortsbeirat hat darauf keinen Einfluss. Sie fragt, wer die Fragen, für die sich die Bürger interessieren, erarbeitet und formuliert. Für sie ist es ein Problem, alles in einen Topf zu werfen.
Frau Formazin schlägt vor, das Thema im Rahmen des FNP zu behandeln. Die jetzige Formulierung ist viel zu pauschal. Eine Grundsatzentscheidung ist zu treffen, um die Qualität zu verbessern, eine Entwicklung kann nicht pauschal abgelehnt werden. Sie ist heute nicht bereit, der Petition zuzustimmen. Es muss jeweils am konkreten Thema entschieden werden.
Frau Ulrich erläutert, dass die BI die Befragung mitträgt. Die soziale Infrastruktur in Mehrow und Lindenberg kann nicht abgelehnt werden. Der Wunsch nach Seniorenwohnen ist stark ausgeprägt. Die BI formuliert die Fragen zu den Themen verkehrliche Infrastruktur, Halbstundentakt der Bahn, Ortsumfahrung und Busverbindungen vor. Es gibt genügend Lücken zu verdichten, wie z. B. die Fläche auf dem ehem. Koch-Autohaus-Gelände.
Frau Tietz betont noch einmal, dass die Innenverdichtung, z. B. in der Moselstraße ein größeres Problem in Eiche darstellt. Ggf. sollte eine Grundstücksgröße von 600 m² festgelegt werden, da kleinere Grundstücke nach Teilung auch versiegelt werden und für Grün kein Platz mehr ist.
Herr Richter von der BI stellt fest, dass eine Satzung zur Bebauung festzulegen leider nicht mehr möglich ist. Geredet wird von der Ulmenallee, wenn die Schule gebaut wird, wäre auch das Wohnen in Kauf zu nehmen, es entsteht eine Abhängigkeit zur Kirche. Die Petition richtet sich nicht gegen die Schule, der Rest wird abgelehnt.
Herr Conrad berichtet vom Gespräch mit Frau Ulrich, dass er gefragt wurde, ob er eine Unterschrift zum Thema Regionalbahn, Wohnungsbau und Radwege leistet. Die Zusammenhänge hat sie nicht begriffen. Die Probleme müssen angegangen werden. Frau Tietz sprach ihm aus dem Herzen.
Herr Moreike appelliert, keine Spitzfindigkeiten zu äußern. Die Einreicher sind unerfahren. Die formulierte Beschlussfassung zur Petition sieht er als zu einseitig formuliert. Die 700 Unterschriften sollten ernst genommen und heute keine Entscheidung getroffen werden. Eine Bürgerbefragung ist notwendig, um die Gemeindevertretung richtig entscheiden zu lassen.
Auch Frau Hübner befürwortet, den Bürgerwillen zu erfragen. Die Unterzeichner wussten zum Teil nicht, wofür sie unterschrieben haben.
Herr Wolf fragt Herrn Seiler, wie lange er schon in Ahrensfelde wohnt und erinnert an die Bildung der ersten Wählergemeinschaft in Ahrensfelde am 20.03.1990, er ist „Fan von Bürgerinitiativen“, auch wegen der B158n. Er fragt, warum der Antrag nicht über eine Fraktion eingebracht wurde. Den Inhalt der Petition findet er es schwer nachvollziehbar. Der Antrag ist zu allgemein formuliert, das kann alles oder nichts bedeuten. Aus seiner Sicht sollte diese zurückgestellt werden. Er erinnert an die Einwohnerbeteiligung zum Achsenentwicklungskonzept und fragt, wie die Beteiligung der BI daran erfolgte und warum sie sich nicht zum damaligen Zeitpunkt einbrachte, sondern erst jetzt mit dem konkreten Anliegen kommt.
Herr Seiler beantragt die Einwohnerbefragung durch die Gemeindevertretung. Die BI bringt die Argumentation vor, die Verwaltung soll die Formulierung unterstützen und Stellung nehmen.
Herr Gehrke informiert, dass Herr Knop die Vorgehensweise rechtlich prüfte. Es gab schon einmal zur B158 eine Liste mit 3.150 Unterschriften sowie ein Verfahren zur Entwicklung der Gemeinde, bei dem Studenten alle Haushalte intensiv befragten. Des Weiteren warb er um Mitarbeit im Rahmen des Achsenentwicklungskonzeptes, 6.000 Haushalte wurden angeschrieben. Der Beschlussantrag kann von der Verwaltung nicht umgeschrieben werden, die Formulierung lag so mit der Unterschriftsliste vor.
Herr Knop erläutert zum Thema Kirche und Wohnungsbau, dass im November 1996 ein Kirchenstaatsvertrag geschlossen wurde, der rechtlich regelt, dass bei Veräußerung kirchlicher Grundstücke gleichwertige Ersatzgrundstücke nach Möglichkeit gestellt werden sollen, wobei die Landesbehörden ihnen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen Unterstützung gewähren.
Er erläutert noch einmal den Unterschied zwischen einer Petition und einem Antrag auf Einwohnerbefragung nach der Einwohnerbeteiligungssatzung. Eine Petition kann auch ohne die 700 Unterschriften eingereicht werden.
Die eigentliche Zielsetzung ist nun die Durchführung einer Bürgerbefragung. Die Fragen sollte dann die Gemeindevertretung festlegen, denn sie muss auch einen Mehrwert aus den Antworten ziehen können. Die Befragung ist jedoch für die GV nicht bindend.
Ein Bürgerentscheid ist allerdings etwas ganz Anderes.
Frau Laqua bittet zu berücksichtigen, dass die Planungen der einzelnen Ortsteile bei der Umfrage zu berücksichtigen wären, sonst ist keine Antwort möglich.
Frau Oertel führt aus, dass der Antrag auf alle Ortsteile bezogen ist, da sie alle betroffen sind, wenn die Wohngebiete gebaut werden. Von der BI zu überlegen wäre, ob die Petition in einen Antrag auf Bürgerumfrage umzuwandeln ist. Die Petition bezieht sich auch nur bedingt auf die Schule in Ahrensfelde und das damit in Verbindung stehende Wohngebiet. Die BI möchte an den Fragen mitwirken.
Herr Ziemer bezieht sich auf die von ihm auch schon gesammelten Unterschriften. Auch er
hat Bürger befragt, welche Probleme sie mit der Ahrensfelder Entwicklung haben. Es sind Infrastruktur und soziale Einrichtungen, und nicht immer neue Paläste gewünscht. Die Meinungen der Bürger sollen beachtet, respektiert und nicht zerredet werden. Die Bürger wollen eine Verbesserung der Lebensqualität. Es ist ein Weg zu finden, den Bürgern zu dienen.
Frau Emmrich möchte heute nicht über die Petition entscheiden, sondern das Thema nochmal im Hauptausschuss vorberaten lassen.
Herr Seiler stimmt dem zu und dankt Herrn Gehrke und Herrn Knop für ihre Ausführungen zur Bürgerbefragung.
Herr Schulze sieht keine Chance auf Neueinbringung, sollte der Beschlussantrag heute abgelehnt werden.
Herr Knop erläutert, dass es drei Möglichkeiten zur Entscheidung über die Petition gibt: die Verweisung, die Vertagung oder den abschließenden Beschluss.
Herr Seiler beantragt im Rahmen der Geschäftsordnung die Verweisung in den Hauptausschuss.
Herr Knop bittet noch einmal um Beachtung, dass über die Petition am Ende nur die GV beschließen kann.
Frau Schenderlein schließt sich der Verweisung in den Hauptausschuss an.
Frau Hübner bittet abschließend um Abstimmung, den Antrag der BI in den Hauptausschuss
zu verweisen. Die Zustimmung erfolgt einstimmig.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, keinem weiteren Wohnungsbau (außer Innenverdichtung auf bereits versiegelten Flächen) in der Gemeinde ohne geeignete verkehrliche Infrastruktur zuzustimmen.
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Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
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