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Auszug - Behandlung der Bürgerpetition der Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde" vom 12.05.2022 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Antrag auf Einwohnerbefragung (Bürgerbefragung)  

öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7 Beschluss:PE-2022/1986
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 04.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:43
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
PE-2022/1986 Behandlung der Bürgerpetition der Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde" vom 12.05.2022 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Antrag auf Einwohnerbefragung (Bürgerbefragung)
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde"
12.05.2022
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Stock bittet Herrn Knop um einige Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen, Hintergründen und zum Sachverhalt.

 

Herr Knop erklärt, dass die Petition bereits in der letzten Gemeindevertretersitzung behandelt wurde. Es gab Diskussionen, ob es sich um eine Petition oder um ein Thema der Einwohnerbeteiligungssatzung handelt. Sowohl die Form als auch die Fragestellung weisen auf eine Petition hin. Die Gemeindevertretung verwies diese nunmehr in den Hauptausschuss zur weiteren Diskussion.

 

Herr Stock führt aus, der Bürgerwille zur Entwicklung der Gemeinde soll erfragt werden.

Im Jahr 2016 fand bereits eine Bürgerbefragung statt. Im Auftrag der Gemeinde erarbeitete ein externes Büro den Fragenkatalog.

 

Herr Gehrke ergänzt, dass diese Bürgerbefragung von der Hochschule Eberswalde und einem Berliner Institut umfänglich begleitet wurde. Bei der Formulierung der Fragen wurden auch die Mitglieder der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte und die sachkundigen Einwohner einbezogen. Schwerpunkte des Fragenkataloges waren u.a. Migration, Klima, Mobilität, Wohnen, Digitalisierung, Bildung und Verkehr.

Obwohl jeder Haushalt und somit alle Bürger angeschrieben wurden und auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte, lag die Bürgerbeteiligung gerade mal bei 10 %.

Er empfiehlt den Einkauf von Experten, die bei der Durchführung der Befragung unterstützen. Die Fragen sollen nicht nur aus der Verwaltung und der politischen Ebene stammen.

 

Frau Emmrich erinnert an den Antrag von Frau Schenderlein, die Öffentlichkeit zu diesem Punkt herzustellen und spricht sich für eine Zeitbegrenzung der Diskussion aus. Sie plädiert für eine Bürgerbefragung durch Externe (z.B. durch die Hochschule in Eberswalde oder die beiden Hochschulen für Technik und Wirtschaft bzw. für Wirtschaft und Recht aus Lichtenberg). Die Kosten für die externe Beratung sind im kommenden Haushalt einzuplanen.

 

Herr Seiler befürwortet eine zeitliche Begrenzung. Er bittet aber, dass nicht der Großteil der Redezeit von Herrn Gehrke in Anspruch genommen wird.

 

Frau Laqua meint, Hilfe zur Moderation von außen ist unabdingbar. Kein Wohnungsbau bedeutet auch kein seniorengerechtes Wohnen.

 

Er Stock bittet die Mitglieder des Hauptausschusses um Abstimmung über den Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit und der zeitlichen Begrenzung der Redezeit auf 30 Minuten.

Die Mitglieder stimmen einstimmig zu.

 

Frau Oertel stellt fest, dass die von Herrn Gehrke im Jahr 2016 durchgeführte Bürgerbefragung bereits sechs Jahre zurückliegt. Die Petition der Bürgerinitiative und die Unterschriftenlisten enthalten eine klare Forderung. Es ist nicht gewünscht, dass weitere Wiesen und Äcker für große Wohngebiete genutzt werden. Allerdings war nie die Rede von einem Baustopp laufender Projekte und dass gar nichts mehr gebaut werden soll. Innerhalb der Gemeinde gibt es ausreichend Flächen, die für intensive Infrastruktur genutzt werden können. Die Bürger haben mit ihrer Unterschrift bekundet, keine weiteren großen Wohngebiete entstehen lassen zu wollen. Es soll eine klare Fragestellung formuliert werden, die von der Bürgerschaft lediglich mit Ja oder Nein zu beantworten ist.

In der letzten Gemeindevertretersitzung war sie sehr überrascht über die rechtliche Wertung des Antrages. Es handelt sich um eine Petition, die verknüpft ist mit dem Antrag auf Durchführung einer Einwohnerbefragung. Sie fragt sich, worin das Problem liegt, eine Bürgerbefragung durchzuführen und mit deren Ergebnissen die Petition zu beantworten.

 

Herr Knop erläutert noch einmal den rechtlichen Unterschied zwischen einer Petition und einer Bürgerbefragung nach der Einwohnerbeteiligungssatzung. Über die Verfahrensweise mit einer Petition entscheidet die Gemeindevertretung. Ein großes Probelm trat auf, da sich der Inhalt des Anschreibens von dem der Unterschriftenlisten unterscheidet.

 

Frau Laqua meint, der Bürger kennt nicht alle gemeindeeigenen, versiegelten bzw. nicht versiegelten Flächen, die eine entsprechende Größe aufweisen, um Wohnungen zu bauen.

 

Herr Richter sagt, es geht hier um die riesigen Bebauungen von 31 ha.

Natürlich wird vorher immer betont, dass eine Zusammenarbeit mit dem Investor angestrebt wird. Was dieser letztendlich macht, entscheidet er selbst und die Gemeinde hat keinen Einfluss mehr darauf.

Beim „Baugebiet Ulmenallee“ stimmt die Bürgerinitiative dem Schulbau (Gymnasium) eindeutig zu, sagt aber klar und deutlich Nein zum restlichen Vorhaben. Die Gemeinde soll sich nicht erpressen lassen.

 

Herr Stock erläutert den bisherigen Werdegang beim Vorhaben Lindenberger Allee/Ulmen-allee. Es wurde ein mit dem Investor abgestimmtes Eckpunktepapier erstellt, in dem er sich verpflichtet, barrierefreie Wohnungen mit Aufzug, breiten Türen sowie eine Art der Seniorenbetreuung bis hin zur Pflege umzusetzen.

 

Herr Tautenhahn bemängelt, dass seniorengerechtes Bauen seit mehreren Jahren Thema ist bisher aber nichts Derartiges umgesetzt wurde.

 

Dagegen wendet Herr Gehrke ein, dass in der Kirschenallee eine Kita und altersgerechte Wohnungen vom Investor auf Bürger- und politischen Wunsch entstehen. Da mehrfach wegen erneuter Einwendungen umzuplanen war, konnte erst nach fünf Jahren die Erschließung des Baugebietes beginnen.

Auch in Lindenberg wurde der barrierearme Mietwohnungsbau (48 Wohneinheiten) realisiert.

In Blumberg gibt es den Wunsch nach Nahversorgung, der ebenfalls im B-Plan berücksichtigt wurde und für dessen Umsetzung die Gemeinde Land ankaufte.

 

Herr Richter weist darauf hin, dass es sich bei der Bürgerinitiative um ganz normale Einwohner handelt, die kein Studium der Rechtswissenschaft absolviert haben. Warum werden den Bürgerinitiativen so viele Steine in den Weg geräumt?

 

Herr Moreike sagt, dass gemäß Kommunalverfassung die Verwaltung den Bürgern bei Anträgen behilflich sein muss. Warum erfolgte nicht vorher eine Beratung der jungen Bürgerinitiative?

Herr Knop antwortet, die Verwaltung hätte vor Einreichung der Petition eine Beratung angeboten, wenn sie darum gebten worden wäre.

Für die Verwaltung ist der Betreff der Unterschriftenlisten relevant. Gemäß Einwohnerbeteiligungssatzung muss die Gemeindevertretung eine Bürgerbefragung mit dieser Fragestellung durchführen.

 

Herr Seiler meint, dass die Gemeinde sich dankbar schätzen sollte, dass Leute ihre Zeit, ihre Nerven, ihr Geld aufbringen, um direkte Demokratie auszuüben.

Es muss endlich ein Umdenken beim Umgang mit den Bürgern erfolgen.

Eine Bürgerbefragung findet er gut, spricht sich auch bei der Durchführung für externe Partner aus, allerdings sollte jeder Schritt mit der Bürgerinitiative abgestimmt werden und diese sollte zu jedem Gespräch eingeladen und in jeden Schriftverkehr mit einbezogen werden. Er habe keinerlei Vertrauen in die Verwaltung.

Er wird die Bürgerinitiative voll und ganz unterstützen, denn es muss aufgehört werden, landwirtschaftliche Flächen, Äcker, Wiesen und auch teilweise Naturschutzflächen zu zerstören.

 

Frau Oertel betont noch einmal, dass sich die Bürgerinitiative gegen große Wohngebiete richtet und für die Schaffung neuer wichtiger Infrastrukturen steht.

 

Herr Kusch, Einwohner aus Mehrow und Mitglied des Bürgervereins Eiche, weist auf das vom Bürgerverein abgelehnte Projekt „Gartenstadt“ hin. Es wird also nicht befürwortet.

Ahrensfelde stellt einen hochinteressanten Entwicklungsraum für Investoren – am Rand von Berlin mit einer Autobahnanbindung – dar.

Allerdings ist der Schulstandort des Gymnasiums gerade für die Eltern schulpflichtiger Kinder ein wichtiges Thema. Ihn interessiert, ob der Schulstandort durch die Aktionen der Bürgerinitiative in Gefahr ist.

 

Herr Gehrke erklärt die stattgefundenen, langen Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer, der evangelischen Kirche. Grundsätzlich verkauft die Kirche nicht, macht hier für 3 ha allerdings eine Ausnahme.

Der Kreistag wird im Herbst entscheiden, wo das Gymnasium für die Region entwickelt wird. Dem Landkreis wurde mit Beschlusslage der Gemeindevertretung ein Angebot unterbreitet.

Die bereits angesprochenen Eckpunkte wurden zuvor von der Gemeindevertretung beschlossen.

 

Frau Schenderlein findet den Beschlussantrag problematisch und fragt, ob dieser noch abgeändert werden kann.

 

Herr Stock sagt, dass die Gemeindevertretung letztendlich eine Entscheidung zum Umgan mit der Petition treffen muss und dies dem Petenten mitteilen.

 

Herr Länger findet die Grundidee der Bürgerinitiative gut. Er empfiehlt allerdings, tatsächlich vorher Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufzunehmen und sich beraten zu lassen, was rechtlich überhaupt möglich ist. Auch soll die Bürgerinitiative immer daran denken, sich lenken aber nicht leiten zu lassen.

 

Frau Emmrich formuliert abschließend eine Empfehlung für die Gemeindevertretung.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dass auf Grundlage der Petition eine externe Befragung durchgeführt wird, für die Haushaltsmittel in 2023 eingestellt werden sollen. In die Vorbereitung der Befragung werden die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Mitglieder der Bürgerinitiative einbezogen.

 

Herr Stock bittet um Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

8

8

0

0

0

 

Nachdem Herr Stock den Tagesordnungspunkt geschlossen hat, werden Stimmen aus der Bürgerschaft laut. Viele hatten keine Gelegenheit, ihr Anliegen vorzutragen und fühlen sich nicht ernstgenommen.

 

Herr Kusch versucht, die Menge zu beruhigen und macht darauf aufmerksam, dass eine Beteiligung der Bürger erfolgen wird. Sowohl im Hauptausschuss als auch in der Gemeindever-tretung sitzen gewählte Volksvertreter, die die Themen weiter vorantreiben werden.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, keinem weiteren Wohnungsbau (außer Innenverdichtung auf bereits versiegelten Flächen) in der Gemeinde ohne geeignete verkehrliche Infrastruktur zuzustimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen