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Auszug - Behandlung der Bürgerpetition der Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde" vom 12.05.2022 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Antrag auf Einwohnerbefragung (Bürgerbefragung)  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 7 Beschluss:PE-2022/1986
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:50
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
PE-2022/1986 Behandlung der Bürgerpetition der Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde" vom 12.05.2022 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Antrag auf Einwohnerbefragung (Bürgerbefragung)
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde"
12.05.2022
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Knop legt noch einmal den Werdegang der Petition dar. Zuletzt wurde sie in den Haupt-ausschuss verwiesen. Dieser empfahl, eine umfassende Befragung unter Hinzuziehung externer Beratung, z. B. der Hochschule Eberswalde (HNE), durchzuführen.

Dem Bürgermeister liegt nunmehr ein neuer Antrag der BI vom 13.09.2022 auf Einwohnerbefragung vor. 

Da nunmehr zwei Anträge, die ursprüngliche Petition und der Antrag auf Einwohnerbefragung, zum gleichen Thema vorliegen, fragt er, wie mit der Petition umgegangen werden soll und ob an der Petition noch festgehalten wird.

 

Frau Emmrich bestätigt, dass sich der Hauptausschuss (HA) noch einmal intensiv mit der Petition befasste. Eine gezielte Befragung aller Einwohnergruppen gibt ein realistischeres Bild als die Befragung Einzelner. Die Bürgerinitiative stimmte der Empfehlung durch Nicken zu. Sie versteht nicht, warum nun noch einmal über die Petition zu entscheiden ist.

 

Frau Ullrich erhält das Wort. Die Unterschriften zur Petition wurden im OT Ahrensfelde eingeholt, sie können ja nicht ignoriert werden. Sie erhält die Petition aufrecht, so dass beides bestehen bleibt. Die Gemeindevertretung solle dies umsetzen und die Bürger befragen lassen.

 

Herr Knop erläutert, dass sich mit einer Petition die Gemeindevertretung beschäftigt. Den Antrag auf Einwohnerbefragung haben auch Bürger anderer Ortsteile unterzeichnet.

Den aktuellen Antrag auf Bürgerumfrage umzusetzen, liegt jedoch im Aufgabenbereich des Bürgermeisters.

Da die Petition nicht zurückgezogen wurde, ist beides voneinander losgelöst zu betrachten.

 

Frau Hübner sieht in der Aufrechterhaltung der Petition und in der Einreichung des Umfrage-antrages die Quadratur des Kreises.

 

Frau Laqua erinnert an das harte Ringen im Hauptausschuss. Es wurde ein gemeinsames Ergebnis erzielt, die Erstellung der Fragen wird extern vergeben, wofür auch zu bezahlen ist. Die Stimmen sollen aus allen Ortsteilen kommen, nicht nur aus Ahrensfelde.
 

Herr Seiler sieht die Diskussion in die falsche Richtung gehen. Hier handelt es sich um zwei getrennte Dinge. Die BI hatte sicher das Ansinnen, die Einwohner entscheiden zu lassen, bevor die B-Planung erstellt wird. Er befürwortet die Einbeziehung der Hochschule Eberswalde, externer Sachverstand sollte genutzt werden.

 

Frau Ullrich besteht weiterhin auf die Aufrechterhaltung der Petition. Die geplanten Vorhaben werden nicht auf Wohlwollen stoßen.

 

Frau Hübner fragt Frau Ullrich in Bezug auf den Umgang mit der Petition, wie die BI zum Vorschlag des HA steht.

 

Herr Länger sieht nun zwei Dinge miteinander vermischt und bittet um Aufklärung, worum es geht, wenn eine Entscheidung zu treffen ist.

 

Herr Knop erläutert noch einmal, dass sich die Gemeindevertretung nur mit der (ursprünglich als Antrag gedachten) Petition zu beschäftigen hat. Zusätzlich gibt es nun einen formell gültigen Antrag auf Einwohnerbefragung im Rahmen der Einwohnerbeteiligungssatzung.

Heute ist über die Petition zu entscheiden, ob ohne Infrastrukturentwicklung weiter gebaut werden soll. Externe Ressourcen, wie vom Hauptausschuss vorgeschlagen, sollten genutzt werden. Da die Petition nicht zurückgezogen wurde, muss das weitere Verfahren von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Eine Verständigung mit der BI ist erfolgt. Zu bedenken ist, dass Umfragen Geld, Zeit und Personal kosten.

 

Herr Schwarz ergänzt, dass eine Petition allein ohne Unterschriften eingereicht werden kann. Ziel war hier die Durchführung einer Einwohnerumfrage. Die „Rettung“ sollte im HA erfolgen. Es wurde dort herausgearbeitet, dass eine umfänglichere Befragung durchgeführt wird.

Ein weiterer Antrag auf Bürgerbefragung ging zeitlich später, an den Bürgermeister gerichtet, ein. Somit gibt es zwei Vorgänge. Eine aufschiebende Wirkung zum B-Plan gibt es nicht, weder durch die Petition noch durch die Bürgerbefragung, es würde parallel laufen.

 

Herr Seiler sieht mit dieser Erklärung die direkte Demokratie mit Füßen getreten, Herr Schwarz könne sein Juristen-Deutsch in Trappenfelde, woher er kommt, anwenden. Es handelt sich um zwei getrennte Dinge. Es wurde klar formuliert, keine neuen Wohngebiete auf Ackerland zu errichten. Die Bürger wollen den Schulstandort nicht mit einem Wohnort verbinden. Die Kirche unternahm einen Erpressungsversuch. Das Ackerland wird der Nahrungsmittelproduktion entzogen. Er hofft auf den Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerbefragung mit externer Beratung.

 

Frau Emmrich kündigt an, nun nicht mehr die Empfehlung des Hauptausschusses zu befürworten. Wenn die Petition aufrechterhalten bleibt, ist diese überholt, da dem Bürgermeister ein neuer Antrag auf Bürgerbefragung vorliegt.

 

Frau Ullrich sieht eine Entscheidung, wie nun von Frau Emmrich vorgeschlagen, nicht im Sinne der Bürger, allgemeine Umfragen zu Wohngebieten durchzuführen.

 

Frau Hübner gibt zu bedenken, dass somit eine doppelte Befragung der Bürger erfolgen würde.

 

Frau Tietz erinnert an den im HA erzielten Konsens, ein kompletter Stopp der Bauprojekte ist nicht möglich und eine notwendige Bebauung würde so nicht zugelassen. Die Petition ist nicht zustimmungswürdig.

 

Herr Seiler beantragt die Abstimmung über die Einigung im Hauptausschuss.

 

Herr Joachim denkt, wenn über die Schule gesprochen wird, muss den Einwohnern auch die Wahrheit gesagt werden. Die Schule ist nur in Verbindung mit dem Wohnungsbau durch die Kirche realisierbar. Die Schule allein wird es nicht geben. Die Kirche ist ein Unternehmen. Dies muss den Leuten mitgeteilt werden. Mehrfach beschäftigten sich der Ortsbeirat und andere Gremien im öffentlichen Teil mit dem Vorhaben Lindenberger Straße/Ulmenallee. Der Bedarf an einer weiterführenden Schule ist sehr groß, viele Familien mit Kindern wohnen in der Gemeinde.

 

Herr Knop führt aus, dass die Gemeinde nicht der Eigentümer der Flächen ist und jeder Grundstückseigentümer habe seine Vorstellungen. Um eine Erpressung handelt es sich nicht, da jeder Gremienteilnehmer auch mit „nein“ hätte abstimmen können.

 

Herr Seiler sagt, Herr Joachim wohne ja nicht dort an der Straße. Er prophezeit ihm als Bewohner des in der Nähe befindlichen Bonava-Wohnprojektes Ahrensfelder Obstwiesen Dauerstau in der Kirschenallee. Die Lindenberger Straße würde zur zweiten Dorfstraße und er erwarte schlaue Vorschläge für eine zweite Ortsumfahrung. Er fühle sich von der Kirche erpresst. Seine Fraktion stimme für die Schule, aber nicht für das Wohnen. Er ist für jegliche Bürgerbefragungen, ggf. auch monatlich.

 

Frau Ullrich bittet die Vertreter, den zweiten Antrag auszublenden und wie im Hauptausschuss besprochen zu beschließen. Die Bürgerinitiative mache dies nicht, um die GV zu ärgern. Sie findet es destruktiv, alles zu vermengen. Sie begründet den hinterhergeschobenen Antrag, dass die BI den B-Plan verhindern möchte.

 

Nach dieser Ausführung der BI plädiert Frau Emmrich, nicht mehr dafür abzustimmen, wie vom HA vorgeschlagen.

 

Herr Länger erinnert, dass die Gremien für den Bau der Schule abgestimmt haben. Wenn auch andere Bürger ggf. eine Wohnbebauung ablehnen, würde man mit der Abstimmung für die Petition gegen sich selbst stimmen. Die Mitglieder des Hauptausschusses sollten zu ihrem Vorschlag stehen.

 

Frau Hübner bittet um zwei Abstimmungen. Zunächst ist über die Petition abzustimmen und es sollte über eine mögliche Bürgerbefragung 2023 befunden werden.

Herr Knop ergänzt, dass im Haushalt 2023 Mittel für die Umfrage eingeplant werden.

 

Die Abstimmung über die Petition erfolgt zuerst (Antrag und Ergebnis s.u.).
 

Danach erfolgt die Abstimmung zur Bürgerbefragung:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde befürwortet die Durchführung einer Einwohnerbefragung (aller Altersgruppen) auf der Grundlage der Empfehlung des Hauptausschusses (mit externer Beratung).

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

13

9

2

2

0

 

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, keinem weiteren Wohnungsbau (außer Innenverdichtung auf bereits versiegelten Flächen) in der Gemeinde ohne geeignete verkehrliche Infrastruktur zuzustimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

13

0

9

4

0