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Auszug - Diskussion über den Entwurf des Integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 16.1 Beschluss:FV-2022/2142
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:50
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2022/2142 Diskussion über den Entwurf des Integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler
31.08.2022
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Herr Schwarz erläutert zum Entwurf des Regionalplans U/B, dass Stellungnahmen bis zum 11.10.2022 abgegeben werden können.

Die Vorberatung erfolgte in der Bauausschusssitzung am 13.09.2022. Die Verwaltung hat einen Entwurf erarbeitet, in dem zwei Punkte aufgenommen wurden:

Das Windeignungsgebiet Blumberg sollte wegen des Denkmalschutzes des Lenné-Parks eingeschränkt werden und der FNP sollte Beachtung finden.

Beide regional bedeutsamen Gewerbegebiete, Lindenberg und Blumberg, sind vorhanden. Es gab bereits Anfragen von Gewerbetreibenden, da die Gebiete an der Autobahn liegen. Ggf. ist die Wasserstoffproduktion am Kraftwerk möglich.

Ein Windeignungsgebiet für Windkraftanlagen in Lindenberg entfiel. Es läuft eine Klage, da die Entfernung zur Schule unter 1.000 m zur Schule liegt.

Die Kulturlandschaft Barnimer Feldmark ist enthalten.

 

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) als maßgebliche Grundlage legt fest, wo eine Siedlungsentwicklung grundsätzlich (quantitativ uneingeschränkt) möglich ist. Im Regionalplan werden qualitative Kriterien festgelegt. Die Regionalplanung setzte sich qualitative Punkte, wo sinnvolle Siedlungsentwicklung erfolgen kann. Daneben wurden auch die qualitativen Kriterien der kommunalen Planungen berücksichtigt.

 

Gänzlich außerhalb der Siedlungsentwicklung des LEP HR liegt der Ortsteil Mehrow. Dort ist die Siedlungsentwicklung quantitativ beschränkt. So wären in Mehrow beispielweise in zehn Jahren 5.000 m² entwickelbar, es besteht jedoch auch dazu keine Verpflichtung.

 

Herr Seiler erklärt, den Entwurf des Regionalplans zu kennen, und findet es ideal, als Gemeindevertretung Stellung nehmen zu können. Seine Fraktion setzte sich zusammen und erarbeitete zur Stellungnahme der Verwaltung Anmerkungen, die allen Vertretern vor der Sitzung ausgehändigt wurden und die er erläutert.

 

Frau Laqua ist der Abschlusssatz der Verwaltung zu bieder, es sollte strenger formuliert werden. Ansonsten ist die Stellungnahme der Verwaltung in Ordnung.
 

Herr Schwarz antwortet, dass eine höfliche Formulierung beabsichtigt war und eine seichte Formulierung vorgenommen wurde, weil die rangniedere Planung unter der ranghöheren Planung steht. Er schlägt vor, im letzten Satz „… möchte einen grundsätzlichen Hinweis geben…“ zu formulieren, womit sich Frau Laqua einverstanden erklärt.
 

Herr Knop ergänzt, dass im Regionalplan der FNP nicht zu berücksichtigen ist. Die Änderungen sind in der Stellungnahme der Fraktion nicht gut ersichtlich.

 

Herrn Joachim ist die mehrseitige Stellungnahme von Herrn Seiler zu intensiv zu dieser fortgeschrittenen Stunde und zu kurzfristig vorgelegt, um sie im Einzelnen durchgehen zu können. Die Gemeindevertretung sollte sich nochmals mit dem Thema befassen.

 

Frau Emmrich sagt, dass das Thema im Hauptausschuss besprochen werden könnte, der Sitzungstermin liegt vor der Abgabefrist. Die Siedlungsentwicklung bedarf der Diskussion, es kann jedoch nicht über bäuerliche Flächen befunden werden. Aus ihrer Sicht sind Punkt 4.1 und 4.2 aus der Stellungnahme von Herrn Seiler zu überdenken.

 

Herr Schwarz gibt zu bedenken, dass diese beiden im Änderungsantrag eingefügten Punkte (4.1 und 4.2) jedwede Bebauung verhindern.

Auch sei der ergänzte Punkt G 1.2 Gewerbestandorte so nicht umsetzbar, da ohne ggf. notwendige Erweiterungen sich die Gewerbegebiete nicht entwickeln lassen und Flächen angekauft werden müssen, wenn einzelne Flächeneigentümer nicht mitwirken möchten und Zu-/ Abfahrten zu planen sind.

Darüber hinaus macht die Ergänzung zu den Verknüpfungspunkten (Ergänzung bei G 5.3) so keinen Sinn, da der Verknüpfungspunkt entfallen würde (wenn der Halbstundentakt der RB 25 nicht kommt), was nicht im Sinne der Gemeinde sein kann.

 

Hier wäre ein breiter Konsens der Gemeindevertretung notwendig. Herr Schwarz regt an, dass die Fraktionen eigene Stellungnahmen abgeben. Auch er kann die beabsichtigten Änderungen und deren Folgen einer Tischvorlage, die zu so später Stunde behandelt wird, jetzt nicht überschauen.

 

Herrn Seiler ist eine termingerechte Abgabe der Stellungnahme wichtig.

 

Es wird kurz über ein Umlaufverfahren diskutiert, aber im Ergebnis verworfen.

 

Herr Joachim wehrt sich gegen die Unterstellung von Herrn Seiler, andere hätten den Regionalplan oder die Beschlussvorlage nicht gelesen. Er ist gegen den Änderungsantrag.

 

Frau Formazin spricht sich, wenn es zu dem Änderungsantrag kommt, für die Streichung von 4.1, 4.2, Ergänzung G 1.2 aus.

 

Frau Laqua schlägt im letzten Absatz den Tausch von „…einen allgemeinen Hinweis…“ in „…den grundsätzlichen Hinweis…“ vor.

 

Herr Knop fasst zusammen, dass nunmehr ein Änderungsantrag (die Tischvorlage) und der Antrag der Verwaltung vorliegen.

 

Herr Seiler sagt, dass er seinen Änderungsantrag entsprechend der Diskussion anpassen möchte:

  1. die Punkte 4.1 und 4.2 Siedlungsentwicklung (Neueinfügung) entfallen
  2. die Ergänzung in Punkt 5.3 Verknüpfungspunkte (S. 16f) entfällt
  3. die Ergänzung G 1.2 entfällt

die Ergänzung im letzten Absatz von Frau Laqua (Streichung von „einen allgemeinen Hinweis“ und ersetzen durch „den grundsätzlichen Hinweis“) wird vorgenommen.