Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Auszug - 2. Offenlagebeschluss - Entwurf Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche  

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2022/1848
Gremium: Ortsbeirat Eiche Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:45
Raum: Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/1848 2. Offenlagebeschluss - Entwurf Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Frau Haß vom Planungsbüro ars erhält das Wort. Sie erläutert, dass baureife Grundstücke verkauft werden. Es erfolgte eine Änderung der Planzeichnung für die Gehwegverlängerung und Stellplätze für Abfallbehälter. Es gibt keinen Bauträger bzw. es kann auch individuell gebaut werden. Wegen der öffentlichen Verkehrsfläche des Gehweges sind die Grundstücksflächen teilweise kleiner als 600 m². Es existieren lt. Zeichnung Abstände zur bestehenden Bebauung. Die Spielplatzsatzung der Gemeinde greift nicht.


Der Herstellung der Öffentlichkeit stimmen die Mitglieder des Ortsbeirates einstimmig zu.

Herr Krüger, Anwohner Mühlenstraße, weist darauf hin, dass lt. Stellplatzsatzung zwei Stellplätze pro Grundstück vorzusehen sind. Er hält die Privatstraße für zu schmal.


Herr Schwarz antwortet, die Stellplätze müssen bei den Bauanträgen nachgewiesen werden. Es erfolgt eine Sicherung des Gewerbebestandes und die private Planstraße hat eine Breite von 5,50 m, welche der Breite einer öffentlichen Straße, wie der Mühlenstraße, entspricht.

 

Frau Tietz bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den vorliegenden Entwurf

(Stand Oktober 2022) des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen.

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

5

0

0

0