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Auszug - 2. Offenlagebeschluss - Entwurf Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2022/1848 | |||||
Gremium: | Ortsbeirat Eiche | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 14.12.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2022/1848 2. Offenlagebeschluss - Entwurf Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Mill, Maximilian | |||||
Frau Haß vom Planungsbüro ars erhält das Wort. Sie erläutert, dass baureife Grundstücke verkauft werden. Es erfolgte eine Änderung der Planzeichnung für die Gehwegverlängerung und Stellplätze für Abfallbehälter. Es gibt keinen Bauträger bzw. es kann auch individuell gebaut werden. Wegen der öffentlichen Verkehrsfläche des Gehweges sind die Grundstücksflächen teilweise kleiner als 600 m². Es existieren lt. Zeichnung Abstände zur bestehenden Bebauung. Die Spielplatzsatzung der Gemeinde greift nicht.
Der Herstellung der Öffentlichkeit stimmen die Mitglieder des Ortsbeirates einstimmig zu.
Herr Krüger, Anwohner Mühlenstraße, weist darauf hin, dass lt. Stellplatzsatzung zwei Stellplätze pro Grundstück vorzusehen sind. Er hält die Privatstraße für zu schmal.
Herr Schwarz antwortet, die Stellplätze müssen bei den Bauanträgen nachgewiesen werden. Es erfolgt eine Sicherung des Gewerbebestandes und die private Planstraße hat eine Breite von 5,50 m, welche der Breite einer öffentlichen Straße, wie der Mühlenstraße, entspricht.
Frau Tietz bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den vorliegenden Entwurf (Stand Oktober 2022) des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
5 | 5 | 0 | 0 | 0 |