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Auszug - Behandlung der Bürgerpetition von Herrn Klaus Hübner vom 04.12.2022 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Feuerwerksverbot im Gemeindegebiet Ahrensfelde
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | PE-2022/2369 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 16.01.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:03 - 22:17 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
PE-2022/2369 Behandlung der Bürgerpetition von Herrn Klaus Hübner vom 04.12.2022 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Feuerwerksverbot im Gemeindegebiet Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Herr Klaus Hübner 05.12.2022 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Judek, Kerstin | |||||
Herr Hübner erhält das Wort. Ein Feuerwerksverbot in der Gemeinde soll ausgesprochen werden, er verweist auf die ausreichende Begründung des Antrages, über den er sich mit anderen Bürgern austauschte. Es gibt Befürworter, aber auch Gegner, die bedauern, dass alles verboten wäre, die letzte Freude und das Leuchten in den Kinderaugen genommen werden würden. Sein Nachbar allein veranstaltete ein 40minütiges Dauerfeuerwerk mit großer Sprengkraft und hoher Lautstärke.
Derartige Feuerwerke sind aus Umweltschutzgründen nicht mehr hinnehmbar. Vergleichbar wäre ein Verbot mit Straßenverkehrsregeln, wer kann die Kontrolle ausüben?
Herr Dr. Kauert erläutert, dass zunächst zu prüfen war, ob ein kommunales Gremium zuständig ist, in der gesamten Gemeinde Feuerwerk zu untersagen. Das Sprengstoffgesetz liegt in der Verantwortlichkeit des Bundesministerium des Innern. Feuerwerkskörper der Klasse II
zur Nutzung durch Privatpersonen unterliegen der Sprengstoff-Verordnung des Bundes und dürfen grundsätzlich nur stundenweise vom 31.12. bis 01.01. gezündet werden. Es kann kommunale Regelungen als Ausnahme wie in Städten geben, z. B. ein Verbot in dichtbesiedelten Gebieten oder in brandempfindlicher Umgebung. Diese Bedingungen für eine Ausnahme sind in Ahrensfelde nach seiner Einschätzung nicht erfüllt. Die GV als Gremium darf solch einen Beschluss nicht fassen, andernfalls müsste der Bürgermeister diesen wieder rückgängig machen.
Herr Gehrke bestätigt, dass die GV dazu nicht befugt ist. Aufgrund der Vorfälle hat die Bürgermeisterin von Berlin gefordert, dass der Bund die Verordnung ändert und die Länder die Möglichkeit der Einschränkung erhalten sollen. Die Verwaltung könnten einen solchen kommunalen Beschluss nicht umsetzen.
Herr Kusch, der selbst im Silvestereinsatz war, kann die Argumente inhaltlich und rechtlich nachvollziehen. Er sieht den Petitionsausschuss des Bundestages als richtigen, zuständigen Ansprechpartner an.
Herr Seiler meint, es gebe die Möglichkeit, Böllerverbotszonen im Gemeindegebiet kreativ zu prüfen und einzurichten. Er bietet an, im Hauptausschuss Herrn Hübner bei der Petition zu unterstützen.
Herr Joachim denkt, dass einmaliges privates Feuerwerk im Jahr zu Silvester außen vorgelassen werden sollte. Man kann weder verhindern noch kontrollieren, ob jemand privat zwischendurch mal Raketen zündet.
Herr Knop fügt hinzu, dass es gewerblichen Betreibern bei Genehmigung erlaubt ist, auf privaten Feiern ein Feuerwerk zu veranstalten, unabhängig vom Jahreswechsel.
Herr Länger ist der Meinung, dass es nur um privates Silvesterfeuerwerk geht. Es wird im ganzen Land geknallt und wenn es im Gemeindegebiet verboten wird, gehen die Leute in die Randgebiete, wie Schwanebeck oder Marzahn. Ein Verbot müsse vom Bund ausgesprochen werden. Dieses Jahr haben die Leute sehr viel gezündet, weil es in den letzten zwei bis drei Corona-Jahren nicht möglich war. Die Politik hat in Berlin versagt, es kam zu Angriffen. Die Gemeinde selbst kann kein Verbot aussprechen. Er kann einem Verbot nichts abgewinnen.
Frau Schenderlein bittet die Verwaltung um einen Hinweis an die Bürger über das Amtsblatt, welche Konsequenzen für Umwelt und Natur entstehen. Es gibt eine Petition der Deutschen Umwelthilfe im Internet, dort können Unterschriften gegeben werden.
Herr Gehrke befürwortet einen Appell, wie von Frau Schenderlein vorgeschlagen, mit dem Hinweis, auf Besonderheiten in der Umgebung zu achten, um die Feuerwehr zu entlasten, und anschließend den Müll selbst zu beseitigen. Die willkürliche Festlegung von Verboten darf die Gemeinde allerdings nicht treffen.
Frau Emmrich teilt Frau Schenderleins Auffassung, sieht aber ein Problem im Umgang mit der Petition wegen der Zuständigkeit. Auch wenn sie vom Grundsatz her einverstanden wäre, müsste sie mit Nein stimmen.
Herr Gehrke empfiehlt der GV, die Petition mit einem Begleitschreiben an den Petitionsauschuss des Bundestags weiterzureichen und dem Petenten eine entsprechende Information zu geben.
Frau Emmrich beantragt, die Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags weiterzuleiten.
Der einreichende Petent, Herr Hübner, erklärt sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.
Frau Hübner bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Bürgerpetition der Familie Hübner vom 04.12.2022 zum Feuerwerksverbot im Gemeindegebiet der Gemeinde Ahrensfelde an den Petitionsausschuss des Bundestags weiterzureichen und die Petenten entsprechend darüber zu informieren. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
19 | 18 | 1 | 0 | 0 |