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Auszug - Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen - BVB / FREIE WÄHLER vom 02.02.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Änderung der Hauptsatzung zur Aufnahme eines Seniorenbeirates  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 9 Beschluss:FV-2023/2450
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: verwiesen an
Datum: Mo, 20.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2023/2450 Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen - BVB / FREIE WÄHLER vom 02.02.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Änderung der Hauptsatzung zur Aufnahme eines Seniorenbeirates
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Ahrensfelder Unabhängigen - BVB / FREIE WÄHLER
03.02.2023
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Frau Länger beantragt diesen Fraktionsantrag in den Ausschuss für Soziales und Kultur zu verweisen.

Sie hält den ASK für das richtige, vorberatende Gremium, um das Thema ausreichend zu diskutieren und mit allen Beteiligten zu besprechen. In der Gemeinde Ahrensfelde gibt es eine große Anzahl an Senioren, die unbedingt in das Thema mit einbezogen werden müssen.

 

Frau Freitag möchte als Einreicher zuerst sprechen und beantragt für die Fraktion die Änderung der Hauptsatzung bezüglich der Aufnahme eines Seniorenbeirates. Der Anteil älterer Menschen, die einen wichtigen Teil in der Gemeinde darstellen, nimmt gemäß demographischer Entwicklung immer mehr zu. Die Möglichkeit der politischen Beteiligung soll gegeben werden.

Bislang enthält die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde keinerlei Regelung zu den Beiräten und Beauftragten, so wie die Kommunalverfassung gemäß § 19 es vorsieht.

Sie fordert die Mitglieder der Gemeindevertretung auf, die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Beirat in der Gemeinde zeitgleich während der Kommunalwahlen im nächsten Jahr gewählt werden kann.

 

Frau Tietz stimmt dem Antrag von Frau Länger zu, sich zunächst im Sozialausschuss mit allen Seniorenbeauftragten der fünf Ortsteile über das Thema zu beraten. Gleichzeitig wünscht sie sich heute keine lange Diskussion zum TOP.

 

Aus Sicht von Herrn Kusch leisten alle Seniorenvertreter, sie sind heute anwesend, eine sehr gute Seniorenarbeit. Er plädiert, die Damen und Herren zu befragen, welches Format der Seniorenbeteiligung angedacht ist.

Er stimmt dem Antrag von Frau Länger zu, möchte diesen aber erweitern, dass die Vertreter der einzelnen Ortsteile angehört werden.

 

Frau Oertel sagt, dass erst 2019 die Hauptsatzung geändert wurde. Sie wundert sich, dass sich darin keine Vertreter einzelner Zielgruppen wiederfinden. Bei gleicher Gelegenheit sollte geprüft werden, ob auch für Kinder und Jugendliche eine zweckmäßige Beteiligung möglich ist.

 

Frau Hübner antwortet, dass Kinder und Jugendliche jederzeit Mitspracherecht in den Gremien haben, bisher wurde dies zu wenig bis gar nicht wahrgenommen.

 

Frau Oertel meint, eine Beteiligung sollte sichergestellt werden, dafür müssen Strukturen geschaffen werden.

 

Herr Moreike führt aus, dass der Bürgermeister zu Recht kritisierte, dass auf dem demokratischen Weg der Seniorenbeteiligung nicht die richtige Form gewählt wurde. Die Unabhängigen haben daraus gelernt. Er bezieht sich auf Frau Buhls Aussage, dass das Kinder- und Jugend-parlament nie tagte und sich nach Abschluss auflöste. Er schließt sich Frau Oertels Ausführungen an.

 

Frau Klitzsch betont, dass das Thema seit vielen Jahren diskutiert wird. Grundsätzlich spricht nichts gegen die Gründung eines Seniorenbeirates. Allerdings sollten alle bisher Aktiven einbezogen und befragt werden, was gewünscht und gewollt ist. Ein Delegierter jedes Ortsteils sollte für das Gremium benannt werden, sie kennen seit vielen Jahren die Wünsche der Senioren. Bei der Seniorenarbeit handelt es sich nicht nur um Spielenachmittage und Tanzveranstaltungen. Die Forderer hat sie nie in unseren Veranstaltungen gesehen. Sie begrüßt den Verweis in den Ausschuss für Soziales und Kultur, um in einer Grundsatzdiskussion entsprechende Rahmenbedingungen für einen Seniorenbeirat festzulegen.

 

Einen Verweisung in den Ausschuss für Soziales und Kultur findet Frau Laqua richtig. Es sollen alle Senioren mitgenommen werden, da nicht alle zur Volkssolidarität oder Tanzveranstal-

tungen gehen.

 

Herr Stock sagt, in der Gemeinde Ahrensfelde funktioniert die Seniorenarbeit in allen Ortsteilen sehr gut. Wichtige Themen werden behandelt und es geht nicht nur um die Organisation von Kaffeenachmittagen. Ihm ist es auch wichtig, dass letztendlich alle dort Aktiven mitgenommen werden.

 

Herr Joachim geht mit der Aussage von Frau Klitzsch mit. Er erinnert sich an maximal vier bis

fünf GV-Sitzungen, an denen sich Jugendliche beteiligten. Sie wachsen schnell heraus, es gibt immer Nachwuchsprobleme bei Wegzug. Hier sollte Frau Buhl mit einbezogen werden.

Die umfängliche Seniorenarbeit ist sehr vorbildlich. In einem Beirat sollte jeder Ortsteil beteiligt sein. Er spricht sich für den Verweis in den ASK aus.

 

Herr Ziemer erklärt sich gern bereit, im Seniorenbeirat mitzuarbeiten. Die Basis muss erreicht

werden. Er ist aktiv in der Volkssolidarität tätig. Seniorenbeiräte haben andere Aufgaben, als Veranstaltungen zu organisieren. Die Hauptsatzung muss geändert werden. Wir können uns an anderen orientieren. Es sollte zu einer Versammlung eingeladen werden, die Basis muss das Personal und den Vorstand benennen. Wichtig ist auch die Vertretung der Schwerstbehinderten. Auch für sie sollte möglichst ein Beirat gegründet werden.

 

Frau Hartwig aus Eiche sagt, es sollte ein Beirat für Behinderte gegründet werden.
 

Herr Seiler sieht die Einbeziehung der Seniorenbeauftragten als selbstverständlich an.

 

Frau Länger beantragt die Verweisung in den ASK und die Einladung der Verantwortlichen für Seniorenarbeit der Ortsteile.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

21

21

0

0

0

 

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, die Haupt-satzung zu ändern unter Einbeziehung der Seniorenbeauftragten und des Vorbereitungs-gremiums, welches sich aus vier Ortsteilen der Gemeinde im Jahr 2022 durch eine Wahl

gegründet hat.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen