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Auszug - Behandlung der Bürgerpetition von Familie Hübner vom 25.01.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Regelmäßige Erarbeitung und Veröffentlichung eines Umweltzustandsberichtes
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | PE-2023/2439 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 09.03.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:25 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
PE-2023/2439 Behandlung der Bürgerpetition von Familie Hübner vom 25.01.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Regelmäßige Erarbeitung und Veröffentlichung eines Umweltzustandsberichtes | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Fam. Hübner 26.01.2023 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Judek, Kerstin | |||||
Herr Hübner als Einreicher der Petition erhält das Wort, um diese zu begründen.
Alle haben aus dem Grundgesetz die Verpflichtung, den Zustand der Natur zu erhalten. Dazu muss der Zustand ermittelt werden. Er bezieht sich auf den Dorfteich Mehrow als konkretes Beispiel.
Herr Dreger meint, dass solche Berichte, wie über Grundwasserdaten, einen größeren Bereich abdecken müssen und von Bund oder Land erstellt werden sollten.
Herr Gehrke sagt zum Thema Wasser, dass es sicherlich kein Aushängeschild ist, jedoch
gemeinsam mit einem Gutachter und dem Wasser- und Bodenverband renaturiert wurde. In puncto Wasser arbeitet die Gemeinde mit zwei Wasser- und Bodenverbänden zusammen und hat beispielsweise das Projekt Meandern der Wuhle im Gemeindegebiet umgesetzt.
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, am Förderprogramm teilzunehmen und zu versuchen, einen Klimamanager einzustellen, der ein Klimakonzept für Ahrensfelde erarbeitet. Derzeit ist die Stelle noch nicht besetzt. Daraus wollen wir Maßnahmen ableiten, was auf kommunaler Ebene möglich ist.
Herr Minister Vogel hat im RBB das Brandenburger Klimakonzept vorgestellt und möchte mit den Kommunen ins Gespräch kommen. Das Land möchte einzelne Maßnahmen daraus gezielt umsetzen. Die Gemeinden allein können das nicht leisten.
Herr Schwarz zeigt anhand einer Tabelle, dass die Gemeinde bezüglich eigener Daten lediglich auf das Liegenschaftskataster zugreifen kann, aber nicht über eigene Daten zu den Schutzgütern Boden, Luft, Wasser oder Lärm verfügt. Eine eigene kommunale Zuständigkeit gibt es für Gewässer, Baumpflege und eigenen Wald.
Herr Meuschke ist der Ansicht, die Petition hätte an den Landkreis gestellt werden müssen. Dieser hat umfängliche Zuständigkeiten für Landwirtschaft, Wasserbehörde, Bauamt, Düngemittel usw. Allein mit Gewässern und Bäumen kann die Gemeinde kaum etwas bewirken.
Herr Seiler führt aus, dass in Ahrensfelde in den letzten Jahren schon viel passiert ist. Über die Petition sollte gut abgestimmt werden, da vielleicht ein Klimamanager in der Verwaltung
eingestellt werden wird. Er müsste dies dann umsetzen, es sollte Hand-in-Hand gehen.
Herr Seiler ist der Ansicht, dass die Gemeinde in den letzten Jahren beim Umweltschutz umgedacht hat. Es gibt viele kleine Schitte, die er ausdrücklich lobt. Er sieht eine Verbindung der Petition zum Klimamanager. Herr Seiler formuliert den geänderten
Beschlussantrag an die Gemeindevertretung um:
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die inhaltlichen Anregungen aus der Petition der Familie Hübner vom 25.02.2023 aufzunehmen und zu prüfen, welche Überschneidungen mit der geförderten Stelle des Klimaanpassungsmanager übereinstimmen. |
Herr Schwarz sagt, dass Überschneidungen geprüft werden können, soweit es den Förder-bedingungen entspricht.
Herr Dreger bittet um Abstimmung über den geänderten Antrag.
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
5 | 5 | 0 | 0 | 0 |
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, in regel-mäßigen Abständen einen Umweltzustandsbericht zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Der Umweltzustandsbericht soll auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Umwelt-daten und Umweltinformationen die Teilbereiche Boden, Grundwasser, Oberflächengewäs-ser, Natur (Baumbestand, Wald, Brachland und Artenvielfalt in Flora und Fauna), Landwirt-schaft, Siedlungsraum (Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen), Luft, Lärm und Licht umfassen. Bei der Beschreibung des Ist-Zustandes ist jeweils auf zentrale Vorgaben der EU bzw. der Bundesrepublik Deutschland Bezug zu nehmen, beispielsweise zu den Zielstellun- gen des Landesverbrauches, dem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden in der Landwirt-schaft, den Vorgaben zur Unterschutzstellung von Flächen zur Erhaltung der Artenvielfalt, zur alternativen Energieerzeugung, zur Reduzierung von Lärm usw. Der Umweltzustandsbericht soll die zum Schutz von Umwelt und Klima erforderlichen Maßnahmen aufzeigen. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
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