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Auszug - Antrag der Fraktion die Ahrensfelder Unabhängigen - BVB / FREIE WÄHLER vom 30.03.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Antrag zur verbindlichen Festlegung der Ausgestaltung/Anlage der Grundstücke Gemarkung Lindenberg, Flur 4, Nr. 968, 967, 966 (Plangebiet Birkholzer Allee) durch den Investor Lindenberg Süd GbR  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 14 Beschluss:FV-2023/2650
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 17.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:02
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2023/2650 Antrag der Fraktion die Ahrensfelder Unabhängigen - BVB / FREIE WÄHLER vom 30.03.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Antrag zur verbindlichen Festlegung der Ausgestaltung/Anlage der Grundstücke Gemarkung Lindenberg, Flur 4, Nr. 968, 967, 966 (Plangebiet Birkholzer Allee) durch den Investor Lindenberg Süd GbR
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Ahrensfelder Unabhängigen - BVB / FREIE WÄHLER
03.04.2023
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Herr Seiler teilt mit, seine Fraktion ist konsequent gegen die Bebauung von Ackerflächen im

Außenbereich. Diese Ablehnung findet wohl keine Stimmen der Gemeindevertretung.

Begonnen werden sollte mit einem städtebaulichen Vertrag, der Senioren- und Sozialwoh-nungen, insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerung festschreibt. In einem Eck-

punktepapier wird keine Alternative gesehen, da es keine rechtliche Bindung hat. Allerdings

sollten sich Eckdaten im städtebaulichen Vertrag wiederfinden, es soll eine ruhige, ausführ-

liche Abstimmung mit dem Investor stattfinden.

 

Frau Tietz kennt die Pläne des Investors nicht, insofern kann sie über aufzunehmende Punkte nicht abstimmen. Den Antrag heute zu beschließen sieht sie als nicht relevant an.

 

Herr Knop antwortet, was planungs- und vertragsrechtlich regelbar ist, kann geprüft werden.

Eckpunkte können durchaus übernommen werden. Man sollte genau überlegen, was man vertraglich regelt und was besser im B-Plan festgesetzt werden sollte.

 

Herr Schwarz führt aus, dass im § 9 BauGB festgelegt ist, welche Festsetzungen verbindlich im B-Plan geregelt werden können. Im städtebaulichen Vorvertrag kann vereinbart werden, welche Planungs- und Erschließungskosten übernommen werden sollen. Im Bauausschuss wurde besprochen, dass nochmals eine kooperative Abstimmung von Eckpunkten zur Bebauung mit dem Investor erfolgen soll, wie es beim Vorhaben Ulmenallee lief.

Utopische Wünsche sind nicht erfüllbar. Jetzt etwas zu beschließen ist zu früh, die Planung ist noch offen. Es sollte noch ein Gespräch stattfinden und über Eckpunkte beraten werden. Das wäre ein guter Weg.

 

Herr Seiler beantragt noch einmal die Verweisung in den Bauausschuss.

Frau Hübner bittet um Abstimmung über diesen Antrag.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

21

4

7

10

0

 

Mit diesem Ergebnis ist der Antrag auf Verweisung abgelehnt.

Frau Hübner bittet um Abstimmung über den Beschlussantrag.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor Lindenberg Süd GbR verbindlich festgelegt wird, dass im Wohngebiet mindestens Seniorenwohnen ermöglicht wird, eine bestimmte Anzahl an Sozialwohnungen errichtet wird, Parkplätze in fester Zahl gebaut werden, ein Spielplatz mit festgelegter Ausstattung errichtet wird, die Breite der Straßen und Wege mit entsprechender Anzahl an Straßenbäumen, Parkanlagen und Begleitgrün festgelegt wird. Ohne die entsprechenden Verpflichtungen im Vertrag wird keine Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

21

2

12

7

0