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Auszug - Behandlung einer Bürgerpetition vom 04.05.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Umgang mit den Anliegen der Einwohner  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 11 Beschluss:PE-2023/2732
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 19.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:55
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
PE-2023/2732 Behandlung einer Bürgerpetition vom 04.05.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Umgang mit den Anliegen der Einwohner
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Familie Hübner
04.05.2023
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Herr Hübner erläutert seinen Antrag. Aus eigener Erfahrung und aus der Diskussion über die

Verfahrensweise zur Beantwortung der Anfragen von Herrn Moreike heraus sieht er Hand-lungsbedarf. Im Senat von Berlin wird zügig eine Eingangsbestätigung gegeben. Es gibt ver-

schiedene Möglichkeiten der Einreichung, gerichtet an die Gemeindevertretung, den Bürger-

meister, die Ortsbeiräte oder Ausschüsse. Es gibt keine Bestätigungen, was getan wird. Wer verantwortlich ist für die Beantwortung, ist nicht erkennbar. Auch eine Antwort des Bürger-

meisters auf das Anliegen gibt es nicht.

 

Frau Tietz bestätigt, dass die Anträge auf Baumpflanzung an den Ortsbeirat erledigt wurden.

Das Anliegen bezüglich des Feuerwehr-Neubaus wurde besprochen, aufgrund der Verzögerungen im Bauplan wurde das Thema erst verspätet behandelt. Jeder Antrag an den Ortsbeirat Eiche, Verbesserungs- oder Nutzungsvorschläge, wie zum Objekt Eichener Str. 5, wurden behandelt. Dies ist im jeweiligen Protokoll einsehbar.

 

Frau Länger fragt, ob es nicht ein Online-Portal für Bürgeranfragen gibt.

 

Herr Knop antwortet, dass dies sortiert werden muss. Es gibt Petitionen, die an Gemeindevertretung oder Bürgermeister gerichtet werden, alle anderen Hinweise und Anregungen gehen in die Fachbereiche der Verwaltung. Optional können Anfragen in den Ortsbeiräten behandelt werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind jeweils zu beachten.

Eine Kontaktaufnahme ist schriftlich, per Online-Portal, Mail und telefonisch möglich, also auf diversen Wegen, nichts geht verloren.

Im Büro des Bürgermeisters wird ein seperates Postbuch geführt, in dem u. a. Petitionen, Beschwerden etc. registriert werden. Die Grenzen der Bürokratie sind erreicht.

 

Auf die Frage von Frau Hübner, wann Antworten zu erteilen sind, antwortet Herr Knop, dass der Bürgermeister umfangreichere mündliche und schriftliche Antworten gibt, spontane Ant-

worten müssen nicht gegeben werden. Auf schriftliche Fragen gibt es schriftliche Antworten.

 

Frau Schenderlein fragt, ob der Absender eine Eingangsbestätigung erhält.

 

Herr Schwarz bejaht dies für das Online-Portal. Bei der Verfahrensweise kommt es darauf an, ob es sich, wie Herr Knop sagte, um allgemeine Fragen an die Verwaltung oder ein bestimmtes Verfahren, wie beispielsweise das Bebauungsplanverfahren oder das Petitionsrecht, handelt. Es gibt ein Wiedervorlagesystem, bei Online-Eingängen gibt es ein „Ampel-System“. Die jeweiligen Zuständigkeiten sind ein komplexes System in einer Kommune.

Das Petitionsrecht ist ein Beschwerderecht. Herr Hübner ist kein gewählter Abgeordneter und hat damit kein Antragsrecht, um Satzungsänderungen vornehmen zu lassen. Ein Quorum der Gemeindevertreter wäre nötig.

 

Hinsichtlich der Rechte bei Petitionen führt Herr Knop aus, das außerhalb des Petitionsrechtes ein Bürger nicht das Recht hat, förmliche Anträge an Gremien zu stellen, die dann auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen. Auch ist das Petitionsrecht nicht auf die Ortsbeiräte zu übertragen.

Andernfalls würden dem Bürger sonst weitaus mehr Rechte eingeräumt werden, als den gewählten Gemeindevertretern.

 

Herr Gehrke erläutert, dass er als Bürgermeister die internen Arbeitsabläufe der Verwaltung organisiert und somit dafür verantwortlich ist. Deshalb kann die Gemeindevertretung keinen Beschluss über Herrn Hübners Antrag fassen.

 

21:31 Uhr – Herr Kusch verlässt die Sitzung.

 

Herr Stock beantragt, über die Petition abzustimmen, da alle Verfahrensfragen geregelt sind.

 

Frau Hübner fasst zusammen, dass alle drei Möglichkeiten, Anliegen/Anfragen/Hinweise an den Ortsbeirat bzw. die Verwaltung, Petitionen an die GV oder den Bürgermeister, geregelt sind. Sie sieht keinen Handlungsbedarf, so dass keine Abstimmung notwendig ist..

 

Frau Freitag bittet den Bürgermeister, den Petenten schriftlich zu antworten.

 

Frau Schenderlein fragt, ob der Antragsteller informiert werden kann, wenn der Antrag z. B. verwiesen wird.

 

Frau Hübner antwortet, es geht um die grundsätzliche Verfahrensweise und nicht um eine Schritt-für-Schritt-Begleitung.

 

Herr Hübner nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und ist mit den Argumenten einverstanden.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Satzung zu erarbeiten, die das Verfahren zur Registrierung, Zuordnung
und Beantwortung von Anliegen der Einwohner regelt, die an die Gemeindevertretung, die Ortsbeiräte und die Verwaltung gerichtet werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen