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Auszug - Behandlung der Bürgerpetition von Familie Hübner vom 02.04.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Förderung des natürlichen Aufwuchses an Wegen
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | PE-2023/2651 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.06.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:00 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
PE-2023/2651 Behandlung einer Bürgerpetition vom 02.04.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Förderung des natürlichen Aufwuchses an Wegen | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Familie Hübner 03.04.2023 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Bartosch, Susanne | |||||
Herr Hübner erläutert, dass seine Petition darauf zielt, an den Wegen nicht die gesamte Breite des Aufwuchses, sondern nur 50 cm abzumähen. So soll im gesamten Gemeindegebiet verfahren werden, um der Natur mehr Raum zur Verfügung zu stellen.
Herr Schwarz antwortet, dass an den Verkehrsflächen aus Verkehrssicherheitsgründen gemäht werden muss. An den landwirtschaftlichen Wegen sind Blühflächen vorhanden. Nur zweimal jährlich erfolgt eine Mahd. Die Gemeinde hat 513.923,02 m² an Fläche, ein Teil davon wird von privaten Firmen gemähd, ein Teil vom Bauhof.
Herr Seiler sagt, dass die Ecken ja bepflanzt werden sollen. Was möglich ist, solle einfach mal
mit Frau Erbe besprochen werden.
Herr Sattler stimmt dem Grundgedanken zu.
Herr Dreger macht den Vorschlag, die Schnittbreite auf 100 cm zu erweitern und auf freien Grünflächen, an Fuß- und Fahrradwegen entlang, in Abstimmung mit der Fachabteilung, Frau Erbe, Hecken anzulegen.
Herr Dreger bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, die Bewirtschaftung – den Schnitt – der an Fuß- und Fahrradwege angrenzenden Grünflächen auf eine maximale Breite von 100 cm zu begrenzen. Ergänzend ist zu prüfen, auf „freien“ Grünflächen, an Fuß- und Fahrradwegen entlang, Hecken anzulegen.
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Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
6 | 6 | 0 | 0 | 0 |