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Auszug - Beschluss über die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung  

öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9 Beschluss:BV-2018/020
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:51
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde

 

Herr Dr Kauert berichtet, dass der Landkreis angeboten hat, die Änderungen der Hauptsatzung zu sichten und Anmerkungen zu machen. Das Angebot habe er in Anspruch genommen und der Landkreis hat lediglich redaktionelle Anmerkungen gehabt.

Außerdem sagt Herr Dr. Kauert, dass von der Jugendkoordination noch Zuarbeiten fehlen, wie sich die Jugendlichen eine Mitbeteiligung und Mitwirkung in der Gemeinde Ahrensfelde vorstellen könnten. Das geplante Planspiel musste wegen der geringen Anmeldung abgesagt werden. Nun wird die Online-Umfrage ausgewertet, damit die Ergebnisse noch in die Änderungssatzung einfließen können.

Zum Änderungsantrag der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft und der Fraktion DIE LINKE sagt er, dass die Geschäfte der laufenden Verwaltung immer bei dem Bürgermeister liegen, das gilt auch für Grundstücksgeschäfte. Der Änderungsantrag, der das Ziel hat, alle Grundstücksangelegenheiten von der Gemeindevertretung beschließen zu lassen, ist rechtlich nicht zulässig.

Herr Schwarz ergänzt, wenn die Gemeindevertretung über alle Grundstücksangelegenheiten beschließen würde, wäre es ein erheblicher Mehraufwand, da es auch um Kleinstbeträge oder Pachtangelegenheiten ginge. Ansinnen der Anhebung der Wertgrenzen war es, die Gemeindevertretung zu entlasten.

 

Herr Gehrke schlägt vor, die Wertgrenzen für Grundstücke zu belassen.

 

Es herrscht Konsens der Hauptausschussmitglieder, so zu verfahren.

 

Herr Dr. Kauert sagt zu, den Vorschlag vom Bürgermeister so in die Änderungssatzung bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung einzuarbeiten.