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Auszug - Beschluss zum Änderungsantrag der Fraktionen FWG und Die Linke zum Entwurf der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 11.1 | Beschluss: | FV-2018/062 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | zurückgezogen | |||||
Datum: | Mo, 19.11.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:00 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
FV-2018/062 Beschluss zum Änderungsantrag zum Entwurf der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Freie Wählergemeinschaft - Herr Stock; Die Linke - Frau Emmrich 23.10.2018 | |||||||
Federführend: | Fachbereich I - Zentraler Service | Bearbeiter/-in: | Dr. Kauert, Michael | |||||
Der Änderungsantrag lautet wie folgt:
„§ 4 Absatz 1 Pkt. 5 wird wie folgt ergänzt: Ausgenommen sind Grundstücksgeschäfte. Diese sind grundsätzlich der GV zur Entscheidung vorzulegen.“
Herr Stock erläutert den Antrag. Ziel war es, sicherzustellen, dass über Grundstücksgeschäfte von 20 T € bis einschließlich 60 T € der Hauptausschuss und bei Überschreitung des Verkehrswertes die Gemeindevertretung entscheidet.
Der jetzt vorliegende Entwurf der Hauptsatzung wurde so formuliert.
Herr Stock zieht, auch im Namen der Fraktion Die Linke, den Änderungsantrag zurück.