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Auszug - Beschluss über Eckpunkte der Ausführungsplanung für den Neubau einer Grundschule in Lindenberg  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde

Frau Formazin erklärt sich befangen und ist von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Herr Wolf sagt, dass er an zwei Diskussionen teilgenommen hat. Es gab unterschiedliche Aussagen zum Einsatz erneuerbarer Energien. Er bittet, das Thema Photovoltaikanlage gründlich zu prüfen. Auch für eine Speicheranlage für alle Energiequellen sollte die Gemeinde offen sein.

 

Herr Knop antwortet, dass die Feinplanung erst später erfolgt. Jetzt geht es darum, was machbar ist, um einen bestimmten Standard zu erreichen.

Später kann geprüft werden, ob sich eine eigene Energiequelle und Speicheranlage lohnen. Solch eine Anlage kann die Gemeinde zur Umsatzsteuer verpflichten.

 

Herr Dr. Unger sieht in der Planung Bedenken. Die Schülerzahl ist in der Grundschule Blumberg an ihre Grenze gestoßen, ein qualitätsgerechter Unterricht ist nicht möglich. Die Grundschule hat bei einer 2-Zügigkeit keine Existenz mehr.

Das Grundstück ist seiner Meinung nach ungeeignet. Er ist für eine Dezentralisierung (Turnhalle und Mensa auch für Außennutzung). Die Schulhoffläche ist vorgeschrieben mit 4 m² pro Schüler. Die Größe zweifelt Herr Dr. Unger an. Das Grundproblem wird der Gemeinde in den nächsten Jahren „auf die Füße fallen“.

 

Herr Knop antwortet, dass Turnhalle und Mensa auch extern, ohne durch die Schule zu müssen, zugänglich sein sollen.

Es wurde lange diskutiert, ursprünglich wurde über eine 3-Zügigkeit diskutiert, dann aufgrund der Geburtenzahlen auf eine 3-/4-Zügigkeit korrigiert. Wenn von einer absoluten Auslastung ausgegangen wird (6-zügig) und alle Schüler die Oberschule Blumberg anwählen, ist diese voll. Dieses Anwahlverhalten für die Oberschule sei unrealistisch. In Blumberg gehen auch die Räume des Hortes an den Landkreis und können bei erhöhter Zügigkeit genutzt werden.

 

Frau Tietz sagt, dass sie das vorliegende komplette kompakte Model gut findet, bezweifelt aber, dass nur ein Aufzug ausreichen soll. Sie weist hier auf die Behindertengerechtigkeit hin und plädiert, über einen zweiten Aufzug abzustimmen.

 

Herr Gehrke antwortet, dass mit Pädagogen und Planern über die Schulhofgröße und Gestaltung diskutiert wurde, ebenso in der Projektgruppe und den Ausschüssen der Gemeinde. Geplant ist für die neue Grundschule eine 3-Zügigkeit, notfalls eine 4-Zügigkeit und für Blumberg eine 2-Zügigkeit. Laut Aussage der Pädagogen ist ein zweiter Aufzug nicht notwendig.

 

Herr Stock sagt, dass alle mit einbezogen waren, Eltern, Lehrer, Pädagogen und Ausschussmitglieder. Es gab sogar 2 verschiedenen Varianten vom Ing. Büro. Er ist für 1 Aufzug.

 

Frau Hübner sagt, dass in jeder Phase darauf zu achten ist, dass der Grundsatz Barrierefreiheit umgesetzt wird und bittet, das Projekt in dieser Hinsicht zu begleiten. Sie sagt, dass auch eine Situation, z. B. Sportunfall, einen zweiten Aufzug erforderlich machen.

 

Frau Emmrich unterstützt den Antrag für einen zweiten Aufzug. Die Anschaffungskosten betragen 100 T €, die jährliche Wartung 3.700 €.

Frau Emmrich stellt den Antrag für einen zweiten Aufzug.

 

Herr Schwarz benennt die Unterhaltskosten des einen Aufzuges in der Grundschule Blumberg mit ca. 6.500 €. Dieser wird zurzeit von einem Kind genutzt. Die Unterhaltskosten des Aufzuges im Rathaus betragen bei Vielnutzung über 7.000 € pro Jahr.

 

Herr Berendt stellt den Ergänzungsantrag „Der Gebäudekomplex soll über zwei Aufzüge erreichbar sein.“ Zur Abstimmung.