Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Auszug - Behandlung der Petition "Unterstützung der Tagesmütter"  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 7.2 Beschluss:PE-2018/049
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
PE-2018/049 Behandlung der Petition "Unterstützung der Tagesmütter"
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Frau Marjon Sternitzky
02.10.2018
per E-Mail
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Haack, Sylvia

Die Zuständigkeit für Kostenerstattungen an die Tagesmütter liegt beim Landkreis. In den Haushalt 2019 der Gemeinde wurden Mittel für eine mögliche Förderung eingestellt. Es ist jedoch die rechtliche Situation zu klären.

 

Frau Emmrich erläutert, dass über eine mögliche Unterstützung auch im Ausschuss für Soziales und Kultur, im Hauptausschuss und im Finanzausschuss beraten wurde. Grundsätzlich wurde Geld im Haushalt eingestellt, jedoch ist zuerst die rechtlich Bewertung abzuwarten und danach zu entscheiden.

 

Herr Dreger möchte zunächst Rechtssicherheit prüfen lassen.

 

Herr Stock sagt, dass die Mitteleinstellung zeigt, dass der Wille da ist.

 

Herr Dr. Unger sagt, dass eine finanzielle Unterstützung durch die Kommunen im Umland bereits praktiziert werde. Die Gemeinde sollte sich mit diesen Kommunen austauschen und deren Erfahrung nutzen.

 

Herr Berendt formuliert folgenden Beschlussvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den rechtlichen Rahmen einer Förderung von Tagespflegepersonen durch die Gemeinde Ahrensfelde zu ermitteln und ggf. mit dem Landkreis Barnim abzustimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

19

19

0

0

0

 

Die Petentin erhält einen Zwischenbescheid.