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Auszug - Einwohnerfragestunde
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | |||
TOP: | Ö 6 | ||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||
Datum: | Mo, 21.01.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 21:17 | ||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | ||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | ||
Zusatz: | Vor der Sitzung wurde der aktuelle Bautenstand und eine Austauschseite zur Vorlage FV-2019/003 an die Gemeindevertreter verteilt. | ||
Herr Berendt weist auf die Geschäftsordnung zur Durchführung der Einwohnerfragestunde hin.
Ein Bürger bezeichnet die bisher geplante Umgehung der B158 durch einen Trog in der Klandorfer Straße als „Mogelpackung“. Das jetzige Planfeststellungsverfahren sollte beendet werden, eine prinzipiell neue Herangehensweise sei nötig. Er fragt, warum diese Lösung weiter verfolgt wird und die Abwägungen nicht beantwortet werden.
Herr Gehrke antwortet, dass die Finanzierung zwischen den Ländern zu klären war, das Verfahren daher ausgesetzt wurde. Die Kosten werden von beiden Ländern übernommen, nun ist das Verfahren weiterzuführen. Derzeit bestehen Anbauverbote, welche die Entwicklung der Gemeinde behindern. Demzufolge sollte das Verfahren weitergeführt werden, damit es irgendein Ergebnis gibt. Allein die Aufarbeitung der Unterlagen dauert zwei Jahre, die Gesetzlichkeiten sind zu prüfen und zu beachten. Über weitere Verfahrensschritte ist die Öffentlichkeit zu informieren.
Herr Ziemer fragt zum Thema Fördermittelanträge für Gemeindeprojekte und führt als Beispiel die finanzielle Unterstützung für die Entwicklung des Lenné-Parks an. Er hatte bereits in der Gemeindevertretersitzung im November 2018 dazu angeregt, Fördermittel zu beantragen. Da erhielt er die Antwort, dass die Gemeinde Ahrensfelde kein ländlicher Raum sei. Er meint, Mehrow und Blumberg seien ländlicher Raum.
Herr Gehrke und Herr Knop führen dazu aus, dass die Gemeinde Ahrensfelde urbaner und kein ländlicher Raum ist. Der Begriff „Ländlicher Raum“ wird nicht ortsteilscharf verwendet, sondern gilt gemeindeweit. Nur gewisse Projekte können als Ausnahmen behandelt und gefördert werden. Deshalb ist es nicht möglich, grundsätzlich eine Förderung zu beantragen. So hat die Gemeinde den Radwegebau für 13.000 € selbst aus Haushaltsmitteln finanziert.