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Auszug - Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Sportplatz Ahrensfelde", OT Ahrensfelde
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | BV-2018/088 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 18.02.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
Zusatz: | Vor der Sitzung wurden verteilt: der aktuelle Bautenstand, die Übersicht der Vertreter der Gemeinde in verschiedenen Institutionen und das Austauschblatt der Anlage 1 zu TOP 13 (§ 2 Wirksamwerden des Beitritts). | |||||||
BV-2018/088 Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Sportplatz Ahrensfelde", OT Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Herr Stock greift zum Bebauungsplan des Sportplatzes Ahrensfelde noch einmal kurz das Thema Lärmschutz auf. Der Planung liegt ein Lärmgutachten zugrunde. Dies gibt sowohl dem Verein als auch den betroffenen Bürgern Rechtssicherheit. Leider wird unter den Anwohnern Stimmung gegen den Sportplatz geschürt. Lärmschutzmaßnahmen sind im
Satzungsbeschluss vorgeschrieben und werden beim Bauvorhaben umgesetzt.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Sportplatz Ahrensfelde“ des Ortsteils Ahrensfelde (Stand 05.12.2018) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bekanntzumachen. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl. |
18 | 17 | 0 | 1 | 0 |