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Auszug - Einwohnerfragestunde  

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsbeirat Ahrensfelde
Datum: Mo, 26.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde

Herr Lachmann

- Die Parksituation im Goethepark wurde geklärt, es handelt sich um eine öffentlich gewid

  mete Straße.

- FFW-Zufahrt wird auf Grund der Baustelle auf dem Sportplatz noch zweimal genutzt.

- Ende 09/2019 Fertigstellung Tartanbahn

- Ende 11/2019 Fertigstellung Kunstrasenplatz.

 

Herr Seiler regt Neubelegung zur Diskussion über Lärmschutz an.

 

Herr Schwarz erklärt, dass die von den Anwohnern vorgetragenen Beschwerden ein Grund waren, für die angelaufenen Maßnahmen ein B-Plan-Verfahren durchzuführen. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens wurde auch ein aktuelles Lärmgutachten erstellt, um die von den Anwohnern subjektiv empfundene Lärmsituation objektiv bewerten zu lassen und so Rechtssicherheit und Rechtsfrieden herzustellen.

 

Herr Seiler regt Lärmschutzmaßnahmen über den gesetzlichen Regelungen an.

 

Herr Joachim verweist darauf, das das Thema sehr lange beschäftigte, es neben dem Lärm-  auch ein Lichtgutachten gibt. Bei Investitionen ohne gesetzliche Grundlage sind auch die Gleichbehandlung und die Haushaltsgrundlage zu berücksichtigen.

 

Herr Schwarz ergänzt, dass es unzutreffend ist, dass die Gemeinde Geld für eine Lärmschutzwand im Haushalt hatte. Vielmehr handelte es sich um Geld für den Mittelwall zwischen den beiden bestehenden Plätzen.

 

Herr Lachmann zeigt vereinsinterne Maßnahmen des Lärmschutzes auf:

-          beidseitiger Zwischenwall

-          Training nur bis 21:00 Uhr

-          keine Tröten bei Punktspielen.

 

Herr Frank Müller möchte einen Sachstand zur B 158 haben und fragt, ob der Bau gemäß altem Plan erfolgt und ob die Anfragen (Beschwerden) bearbeitet werden.

 

Herr Schwarz antwortet, dass das alte Planverfahren fortgesetzt wird, jedoch ein neues Gutachten erstellt wird. Ansonsten kann der Landesbetrieb Straßenwesen in Eberswalde nähere Auskünfte geben.