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Auszug - Fraktionsantrag B90/Grüne und FWG - Beschluss zur Erarbeitung einer Kinderspielplatzsatzung für die Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | FV-2019/156 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Di, 12.11.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
FV-2019/156 Fraktionsantrag B90/Grüne und FWG - Beschluss zur Erarbeitung einer Kinderspielplatzsatzung für die Gemeinde Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wählergemeinschaft Ahrensfelde 01.10.2019 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Judek, Kerstin | |||||
Frau Formazin teilt mit, dass die Errichtung von Spielplätzen durch die Bauherren und Investoren nur verpflichtend ist, wenn es eine entsprechende Satzung gibt. Berlin und Potsdam haben so etwas.
Herr Schulze bezieht sich speziell auf das Bauvorhaben Kirschenallee und sagt, dass ab einer bestimmten Größe des Wohngebietes die Errichtung eines Spielplatzes verpflichtend sein soll. In anderen Gemeinden gäbe es eine solche Satzung.
Herr Dr. Ackermann befürwortet diese und wünscht sich eine Beispielsatzung.
Herr Schwarz informiert, dass es zwei Möglichkeiten gibt:
Erste Variante wäre, dass man sich hierbei auf neue B-Plan-Gebiete beschränkt mittels einer Richtlinie. Zweite Variante wäre, dass sich die Gültigkeit auf die gesamte Gemeinde, also Bebauungsplangebiete und unbeplante Gebiete bezieht, dann wäre eine Satzung notwendig.
Herr Allerdissen begrüßt eine solche Satzung und schlägt diese ab 12 Wohneinheiten vor.
Er bittet um die Beachtung des Lärms. Gleichzeitig macht er auf die Folgekosten für die Pflege und Instandhaltung aufmerksam.
Herr Meuschke meint, dass eine zentrale Lage für Spielplätze besser geeignet wäre und man bei B-Planungen mit dem Investor diesbezüglich verhandeln müsse, so kann man individueller reagieren.
Herr Wollermann kann sich eine Satzung für Mehrow nicht vorstellen, da es nur eine Baufläche für 5 Einfamilienhäuser geben wird. Mehrow hat einen großen Spielplatz. Die Satzung wäre für Mehrow kein Zugewinn. Zum Plangebiet Kirschenalle in Ahrensfelde sagt er, dass der Ortsbeirat im Planverfahren im vorigen Jahr dies hätte einbringen können.
Herr Meusel bittet um Berücksichtigung der Spielpatzabstände zur Wohnbebauung in der Satzung, insbesondere wegen des Lärmschutzes und der Folgekosten. Für Eiche Süd A und B hat es sich der Ortsbeirat bei der Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht. Im Ergebnis fiel die Entscheidung auf einen zentralen Spielplatz.
Frau Formazin meint, dass private Spielplätze eine Alternative wären.
Herr Dreger spricht sich gegen eine Regulierung aus, da bereits viele Spielgeräte auf Grundstücken vorhanden seien. Er spricht sich gegen Sandkästen auf dem Dorf aus.
Herr Schwarz weist darauf hin, dass eine klare Richtlinie als Vorgabe eine gute Steuerungsmöglichkeit für die Verwaltung sei. Man sollte überlegen, ab wieviel Wohneinheiten dies greifen sollte. Die Satzung könne auch für einzelne Ortsteile festgelegt werden, wenn Mehrow und Blumberg diese nicht benötigen. Die Verwaltung könnte eine Satzung entwerfen, dann könnten die Ortsteile Eiche und Lindenberg überlegen, ob sie wie Ahrensfelde in den Anwendungsbereich einbezogen werden möchten.
In den drei berlinnahen Ortsteilen ist die größte Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern in normalen Wohngebieten zu verzeichnen.
Herr Hilpert schlägt vor, die Bevölkerung mit einzubeziehen - auch bei der Auslegung von
B-Plänen.
Herr Schulze befürwortet solche Festlegungen und denkt, dass Lärm kein Problem sei.
Herr Sattler meint, dass eine Satzung flexibel gestaltet sein müsste, so müsste altersgerechtes Wohnen ausgenommen sein.
Herr Länger führt aus, dass die Satzung bei den Wohnungseinheiten sinnvolle Festlegungen beinhalten muss.
Herr Meuschke denkt, die Wohnungsverwaltungen sollen mit ins Boot genommen werden, egal ob es sich um öffentliche oder private Spielplätze handelt. Für den Mietwohnungsbau findet er eine Satzung gut.
Herr Dreger fasst die Diskussion kurz zusammen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Satzung für die Gestaltung und den Bau von Spielplätzen erarbeitet werden soll.
Anschließend sollten die Ortsteile selbst darüber entscheiden können.