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Auszug - Petition von Herrn Hartmut Moreike an die Gemeindevertretung Ahrensfelde zur Einstellung des Höhenfeuerwerks auf dem Ahrensfelder Weihnachtsmarkt  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 12 Beschluss:PE-2019/198
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 16.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 18:37
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
PE-2019/198 Petition von Herrn Hartmut Moreike an die Gemeindevertretung Ahrensfelde zur Einstellung des Höhenfeuerwerks auf dem Ahrensfelder Weihnachtsmarkt
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Herr Hartmut Moreike
25.11.2019
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Frau Hübner sagt, dass die Gemeindevertretung für das in der Petition dargestellte Begehren des Bürgers (Verbot eines einzelnen Feuerwerks eines Dritten) nicht zuständig ist.

 

Herr Knop stellt klar, dass für diese Veranstaltung der Förderverein Ahrensfelde verantwortlich ist. Bei der zu erteilenden Genehmigung für ein solches Feuerwerk handele es sich um eine Tätigkeit der laufenden Verwaltung. Gegenstände der laufenden Verwaltung seien nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen zu behandeln und der Beschlussfassung der Gemeindevertretung entzogen.

 

Herr Joachim äußert sich als Veranstalter und Ortsvorsteher von Ahrensfelde und teilt mit, dass es hierzu bereits eine Abstimmung im Ortsbeirat gab. Eine Vielzahl an Leuten schätzen das Feuerwerk anlässlich des Weihnachtsmarktes. Bei der erfolgten Auswertung des diesjährigen Weihnachtsmarktes sprach sich der Verein für die Durchführung des Feuerwerkes auch 2020 anlässlich des Weihnachtsmarktes in Ahrensfelde aus. Ein Feuerwerk im Jahr ist nicht zuviel. Ein alternatives Laserfeuerwerk kann nur bei besten Witterungsbedingungen durchgeführt werden (kein Regen/kein Wind), welche zum Weihnachtsmarkt in aller Regel nicht vorliegen. Somit wäre das Feuerwerk bereits in diesem Jahr wegen Regen und Wind ausgefallen.

 

Frau Hübner fasst noch einmal zusammen, dass bereits die inhaltliche Zuständigkeit der Gemeindevertretung nicht gegeben ist. Sie bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung erklärt sich für nicht zuständig, über den folgenden, in der Petition gestellten Antrag zu beschließen:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde sollte im Rahmen ihrer begonnenen Initiativen zum Umweltschutz und Naturschutz und der Gesundheit ihrer Bürger prüfen, ob ab 2020 das Feuerwerk auf dem Ahrensfelder Weihnachtsmarkt einzustellen ist.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

15

0

4

0