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Auszug - Fraktionsantrag Die Unabhängigen - Beschluss zur Erstellung einer kartographischen Übersicht kommunaler Flächen und Renaturierungsobjekte für Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 8 Beschluss:FV-2019/200
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 14.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:29
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2019/200 Fraktionsantrag Die Unabhängigen - Beschluss zur Erstellung einer kartographischen Übersicht kommunaler Flächen und Renaturierungsobjekte für Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Fraktion Die Unabhängigen
26.11.2019
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Seiler führt aus, dass er am 12.08.2019 über einen Auskunftsantrag eine aktuelle Übersicht erbeten hatte. Die durch Herrn Dr. Kauert erstellte Übersicht war veraltet. 2015/2016 hatte schon Herr Wünsche einen Antrag auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestellt. Er möchte wissen, warum keine kartographische Übersicht aller Flächen erstellt wurde, da die Daten im Programm der Gemeinde enthalten sind.

 

Herr Schwarz führt dazu aus, dass es in der Vergangenheit bereits zwei ähnliche Anträge zu gemeindeeigenen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach BauGB/BNatSchG gab.

Zum einen wurde von Herrn Dr. Unger 2015 beantragt, die Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB für das Plangebiet „Saarstraße Südost“ nicht in  den Flächenpool des Landkreises zu übertragen, sondern Flächen im Gemeindegebiet zu suchen.

Zum anderen beantragte Herr Wünsche 2016, die Gemeinde solle geeignete Flächen für einen gemeindeeigenen Flächenpool ankaufen.

Beide Anträge wurden abgelehnt. Da die Frage nach Kompensationsflächen bei jedem Planverfahren wieder aufkam, wurde die von Herrn Seiler genannte Liste erstellt.

 

Flächenpools, auf denen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches erfolgen können, haben bestimmte Anforderungen, die in einer Verordnung geregelt sind. So wird eine Zertifizierung, die an eine Mindestfläche von 30 ha gebunden ist, davon 10 ha sofort verfügbar, voraussetzt. Selbst bei kleineren kommunalen Flächen muss nicht nur die Flächenverfügbarkeit relativ großer zusammenhängender Flächen gegeben sein, die in der Verfügbarkeit der Gemeinde sind, diese Flächen müssen auch im Sinne des Naturschutzgesetzes geeignet sein. D. h., die entsprechenden Schutzgüter, z.B. Boden, müssen aufwertbar sein. Ob eine Fläche durch eine Maßnahme aufgewertet wird, entscheidet nicht die Gemeinde, sondern die Naturschutzbehörde. In der Regel handelt es sich bei geeigneten aufwertbaren Flächen um zu beräumende Baubrachen, Abriss, Bodensanierungs- oder Altlastenentsorgungsflächen. Für einen Ausgleichsflächenpool sind entsprechende Flächen in der Gemeinde nicht ersichtlich. Möglicherweise geeignete Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde.

 

Zur Frage von Herrn Seiler antwortet Herr Schwarz, dass die Katasterdaten nebst Lageplänen aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden können. Bei einzelnen Flächen und einem berechtigten Interesse kann in der Gemeinde Akteneinsicht gewährt werden.

 

Herr Schulze fragt, ob also keine Flächen zur Kompensation vorhanden sind.

Herr Schwarz verneint dies, es sind nur vereinzelte kleine Flächen vorhanden, für die es sich nicht lohnt, die beantragte kartographische Übersicht zu erstellen.

Herr Meuschke ergänzt, dass bei Baumaßnahmen immer versucht wurde, im Ort für Aus-gleichsmaßnahmen zu sorgen, was sich aber sehr schwierig gestaltet.

 

Herr Schwarz sagt, dass das letzte Projekt, in das Gelder aus dem Pool des Landkreises geflossen sind, in Eiche stattfinden wird. Die Wuhle wird in Teilen mäandert. Die Gemeinde hat dort eigene Flächen eingebracht.

 

Herr Seiler fragt, wo er die entsprechende Verordnung finden könne.

Herr Schwarz bietet an, ihm diese oder den entsprechenden Link zukommen zu lassen.

 

 

 

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Gemeindeverwaltung, für Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen nach Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz geeignete kommunale Flächen und Renaturierungsobjekte im Gemeindegebiet zu benennen (Flur, Flurstück, Größe) und in einer kartographischen Übersicht darzustellen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

1

4

1

0