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Auszug - Förderrichtlinie für Tagespflegepersonen
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur | |||
TOP: | Ö 8 | ||
Gremium: | Ausschuss für Soziales und Kultur | ||
Datum: | Mo, 10.02.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 21:06 | ||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | ||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | ||
Die Öffentlichkeit wird hergestellt.
Punkt 2 – Antragsberechtigung
Frau Frank fragt, welche Unterlagen vorgelegt werden sollen.
Herr Dr. Kauert erklärt noch einmal, wie der Entwurf entstand.
Nachdem die Verwaltung einen Entwurf vorgelegt hatte, bildete der Sozialausschuss eine Arbeitsgruppe. Weiterhin wurde zu Stellungnahmen aufgerufen. Es gingen zwei Hinweise ein.
2a) und 2c) sollten im Entwurf aufgeführt werden (Bestätigung und Ort)
Punkt 4 – Erstmalige Aufnahme der Tätigkeit im Gemeindegebiet
Frau Sakawitsch meint, dass es sich hierbei um einen Diskussionspunkt handelt.
Frau Tietz sagt, dass über die 1.000,00 € im Finanzausschuss diskutiert werden soll.
Punkt 6 – Organisation und Durchführung von Elterninformationen
6a) – Bereitstellung gemeindeeigener Räume für Elterninformationsveranstaltungen
Die Beantragung erfolgt über die Verwaltung (Frau Wolf ist für die Räume der Gemeinde zuständig).
Herr Stock spricht sich dafür aus, dass die Tagesmütter aktiv werden und entsprechend nachfragen sollen. Kitas organisieren sich ebenfalls selbst.
Punkt 7 – Nutzung von Räumen und Sportstätten
In diesem Zusammenhang fragt Frau Frank, ob in der Gemeinde Gewerberäume zur dauerhaften Nutzung durch die Tagesmütter zur Verfügung stehen. Herr Schwarz teilt mit, dass dies im Moment leider nicht der Fall ist.
Punkt 8 – Durchführung von Ausflügen
Wie erfolgt der Zuschuss in den Kitas der Gemeinde? Antwort: Die Kitaausflüge bezahlen die Eltern selbst.
Herr Gehrke teilt mit, dass der Landkreis für viele Zuschüsse zuständig ist (finanzielle Situation).
Frau Länger bittet um Abstimmung, ob der Punkt 8 komplett gestrichen werden soll:
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 4 | 1 | 1 | 1 (Fr. Freitag) |
Punkt 9 – Kosten infolge der Betreuung von besonders betreuungsbedürftigen Kinder
Frau Tietz verlangt für die Förderung einen Befähigungsnachweis!
- Förderrichtlinie überarbeiten – besondere Förderung für med. Fälle, Randzeiten
- Es wird diskutiert, ob die Begrenzung von Fördermitteln nach Haushaltsmitteln bei diesem
Punkt sinnvoll ist.
- Alles in den Grundsätzen aufnehmen - Mehraufwand sollte gefördert werden.
Frau Frank spricht sich für den Wegfall des Punktes 9.1 aus. Der Punkt 9.2 soll bleiben.
Punkt 10 – Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Frau Frank fragt hinsichtlich einer Vertretungskraft für den Ausfall bei Fortbildungszeiten. Herr Gehrke antwortet, dass der Landkreis hierüber bestimmen möchte.
Frau Tietz ergänzt zum Thema Fortbildungen: Erfolgt die Einladung der Tagesmütter durch die Gemeinde, dann bezahlt die Gemeinde dafür.
Punkt 11 – Teilnahme an Festveranstaltungen der Kindertagesstätten
Herr Dr. Kauert erläutert, dass dies nur möglich ist bei gruppenübergreifenden Veranstaltungen. Hierüber entscheidet der Kitaausschuss. Die Tagesmütter sollen aktiv werden und auf die Kitaleitung zugehen.
Frau Tietz weist auf die Beachtung der Raumkapazität hin.
Herr Dr. Kauert ergänzt, dass auch die Kitaleitung zustimmen muss.
Punkt 12 – Angebot von Randzeitenbetreuung
Frau Frank möchte gern wissen, wer diese Zeiten festgelegt hat. Hierauf antwortet Herr Schwarz, dass die Kitas die Öffnungszeiten selbst festlegen und somit jede Kita für sich.
Frau Matthäi fragt, was mit den Wochenenden passiert.
Frau Frank antwortet, dass die Nachtzeiten vom Landkreis nur zur Hälfte bezuschusst werden.
Frau Tietz spricht sich für die Streichung des Punktes 12.1.c – Fahrkostenzuschuss … aus. Hierüber lässt Frau Länger abstimmen:
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 3 | 3 | 0 | 1 (Fr. Freitag) |
Auf Grund des Abstimmungsergebnisses bleibt dieser Punkt erhalten.
12.2 a) – Laufzeit
Frau Frank meint, dass es nicht vorhersehbar sei, ob das einzelne Kind zwei Jahre zu betreuen ist.
12.2 c) – Mindestlaufzeit soll auf ein Jahr begrenzt werden.
Frau Länger bittet um Abstimmung:
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 6 | 0 | 0 | 1 (Fr. Freitag) |
Punkt 13 – Förderverfahren
Frau Frank fragt, warum der 30.06. des Vorjahres für die Antragstellung eine wichtige Rolle spielt.
Herr Dr. Kauert antwortet, dass auf Grund der Haushaltsplanung ein rechtzeitiger Antrag einzubringen ist.
Punkt 13.6 – Evaluierung
Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinie sollen nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten evaluiert werden.