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Auszug - Fraktionsantrag Die Unabhängigen - Beschluss zur Anpassung der Einwohnerbeteiligungssatzung  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 18 Beschluss:FV-2020/246
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mo, 17.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:02
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2020/246 Fraktionsantrag Die Unabhängigen - Beschluss zur Anpassung der Einwohnerbeteiligungssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Unabhängigen - BVB/Freie Wähler
04.02.2020
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Herr Seiler bezieht sich auf das Partizipationsparadox. Eine wichtige Strategie, um ein Projekt erfolgreich führen zu können, ist die Beteiligung (Interesse/Engagement) von Betroffenen. Allerdings beginnt die Öffentlichkeit sich erst dann für ein Thema zu interessieren, wenn die Auswirkungen bereits sichtbar sind (Bsp. Lindenberg). Die Eingriffsmöglichkeiten sind nunmehr nur noch begrenzt möglich.

 

Ein Musterbeispiel für eine gute Einwohnerbeteiligungssatzung ist die Stadt Tübingen. Diese enthält Richtlinien und Satzungen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Bürgerbeteiligung sind durch eine Vielzahl an methodischen Instrumenten/Werkzeugen gegeben. Unsere Satzung verfügt allerdings nur über zwei Instrumente/Werkzeuge – die Einwohnerfragestunde und die Einwohnerversammlung. Ziel ist es, die Einwohnerbeteiligungssatzung entsprechend anzupassen und zu erweitern. Man möchte mehr Gehör und mehr Mitspracherecht für alle Bürger.

 

Frau Länger verlässt um 21:15 Uhr den Sitzungssaal und kehrt um 21:17 Uhr zurück.

 

Frau Hübner definiert noch einmal das Wort Satzung. Es ist handelt sich hierbei um eine schriftliche, verbindliche Bestimmung einer bestimmten Vereinigung und Personen, die dort organisiert sind. Es ist also ein originäres Recht unseres Gremiums, diese Satzung zu erarbeiten. Die Folgediskussion ist dann die Ausgestaltung der Satzung. Darüber hinausgehende Arbeitsgruppen haben an dieser Stelle primär nichts zu suchen. Die Novellierung ist in Arbeit und erfolgt erst jetzt, da zunächst die Hauptsatzung beschlossen werden musste.

Herr Knop sagt, dass über die Bürgerbeteiligungssatzung eine Diskussion in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses geplant ist.

 

Herr Gehrke erklärt, dass 2019 die Veränderung bzw. Ergänzung der Hauptsatzung erfolgte. Es gab gesetzliche Änderungen bezüglich der stärkeren Beteiligung der Kinder und Jugendlichen. Im Oktober/November erfolgte eine Diskussion in Zusammenarbeit mit der AWO und den Jugendlichen darüber, in welcher Form die Beteilgung auszusehen habe. Im Dezember erfolgte dann die Vorstellung dieser Beteiligungsformen im Ausschuss für Soziales. Nunmehr erfolgt die Prüfung. Der Antrag befindet sich also bereits in der Bearbeitung.

 

Frau Hübner ergänzt, dass die Verwaltung am 28.01.2020 beantragt hat, diesen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 02.03.2020 zu setzen.

 

Herr Seiler fragt, woher man wissen solle, woran die Verwaltung bereits arbeite.

Herr Gehrke antwortet, dass jeder Gemeindevertreter in der Gemeindeverwaltung nachfragen kann, wie der Stand der Dinge ist. Der Bürgermeister erwarte, dass sich ein Vertreter nicht nur bedienen lässt, sondern auch aktiv wird, sei es durch Nachfragen in der Verwaltung oder durch Nutzung der Suchfunktion im Ratsinfosystem. Die Verwaltung ist nicht nur dafür da, dass dem Bürgermeister Fragen gestellt werden können. Die Bürger kommen doch auch direkt ins Rathaus.

 

Herr Seiler sagt, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen vom Land Brandenburg vorgeschrieben wurde und auf Grund dessen musste eine Änderung erfolgen. Ziel ist es, einen qualitativ hochwertigen Entwurf zu erarbeiten, den man dann in den Hauptausschuss gibt. Es gibt sehr viele engagierte Menschen innerhalb der Gemeinde, die sich Gedanken hierzu machen. Bislang erfolgte eine Fokusierung auf die Kinder und Jugendlichen, es geht aber um alle Bürger der Gemeinde.

 

Herr Joachim findet den Vergleich zwischen der Stadt Tübingen mit ca. 90.000 Einwohnern und Ahrensfelde mit gerade mal 14.000 Einwohnern sehr unrealistisch und bittet nunmehr um Abstimmung.

 

Herr Länger meint, dass die Möglichkeit der Antragsstellung gut sei, man sich jedoch vorher informieren sollte, ob es zu diesem Thema bereits etwas gibt. Man erhalte immer eine qualifizierte Auskunft von der Verwaltung. Er findet die immer wiederholten Fragen von Herrn Seiler nicht gut und meint, man solle nicht nur Anträge stellen wegen des Antragsstellens.


Herr Kusch spricht sich ebenfalls für eine Abstimmung aus.

 

Herr Knop macht noch einmal auf die Form und den Inhalt eines Antrages aufmerksam. Er muss bestimmt sein und einen konkreten Auftrag beinhalten. Der Beschluss ist in dieser Form nicht umsetzbar.

 

Herr Schwarz bittet darum, dass bei dem Etablieren von zusätzlichen Arbeitsgruppen oder Beiräten die demokratischen Mehrheitsverhältnisse beachtet werden und es zu keiner Verzerrung der Verhältnisse der demokratisch gewählten Parteien und Vereinigungen kommt.

 

Herr Seiler zieht den Antrag zurück.

 


Beschlussantrag:

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen