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Auszug - Einwohnerfragestunde
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | |||
TOP: | Ö 6 | ||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||
Datum: | Mo, 18.05.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 21:49 | ||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | ||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | ||
Herr Dr. Pöltelt fragt, ob es bedingt durch Corona Schwierigkeiten für den Haushalt geben wird. Weiterhin zitiert er Fallzahlen zu Corona und fragt, ob und welcher Betrag an Bußgeldern auf Grund der Eindämmungsverordnung eingenommen wurde.
Zur ersten Frage hatte der Bürgermeister schon unter TOP 5 gesprochen.
Auf die Fragen bezüglich einer beschleunigten Rückkehr zum Tagesgeschäft aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Infektionszahlen und zur Anzahl der erteilten Bußgeldbescheide antwortet Herr Gehrke, dass hierfür der Landkreis zuständig ist und nur dieser darüber Auskunft geben kann. Die Verwaltung ist weiterhin an die Vorgaben des Landes gebunden.
Frau Wenzel bezieht sich auf den Fraktionsantrag im TOP 17. Sie meint, dass die Regelungen des Mindestlohngesetzes eindeutig in Bundes- und Landesvorschriften festgelegt sind und die Gemeindevertretung an diese Bundes- und Landesgesetze gebunden sind. Sie fragt Herrn Seiler, ob er sich mit den Inhalten der Kommunalverfassung Brandenburg schon einmal beschäftigt habe.
Herr Seiler antwortet, dass die Gemeindevertretung lt. Kommunalverfassung eine Richtlinie verfassen kann, in der Mindestlöhne für Dienstleistungen festgeschrieben sind.