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Auszug - Bericht des Vorsitzenden
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses | |||
TOP: | Ö 5 | ||
Gremium: | Hauptausschuss | ||
Datum: | Di, 02.06.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 20:26 | ||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | ||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | ||
Herr Stock bittet Herrn Gehrke, etwas zur aktuellen Situation bezüglich des eingeschränkten Kitabetriebes zu sagen.
Herr Gehrke führt aus, dass derzeit eine Notfall- bzw. eine eingeschränkte Regelbetreuung unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften und Verordnungen (Eindämmungs- und Hygieneverordnung) erfolgt. Die Bürgermeister des Landkreises Barnim haben sich mit der Forderung nach einem „Wiedereinstieg in die Regelbetreuung“ in einem gemeinsamen offenen Brief an die Landesregierung/den Ministerpräsidenten gewandt.
Es ist aber zwingend notwendig, dass die Hygienevorschriften strikt eingehalten werden (u.a. Beschränkung der sozialen Kontakte), wenn eine Regelbetreuung angestrebt wird. Dies muss allen bewusst sein.
Derzeit erfolgt die Betreuung unter Einhaltung der strengen Hygienevorschriften: feste Betreuungsgruppen in den einzelnen Jahrgangsstufen (0 bis 3 Jahre, Kindergarten und Hort), Regelung der Raumgrößen und Regelung von fest zugeordneten Pädagogen. Für jedes Kind soll gewährleistet sein, wenigstens einmal pro Woche für vier Stunden die Einrichtung zu besuchen.
Dies ist allerdings nicht umsetzbar. Denn schon allein die Tatsache, dass 70 % der Beschäftigten mit einer Durchschnittsstundenzahl von 33 Stunden/Woche arbeiten, macht eine zehn-stündige Öffnung der Kita unter den oben genannten Hygienemaßnahmen nicht möglich. Es wurde ein Gesamtkitaausschuss einberufen, bei welchem jeweils ein Vertreter von Pädagogen, Eltern und des Trägers aller Einrichtungen anwesend war. Das Ergebnis war eindeutig, eine 100%ige Umsetzung der genannten Vorgehensweise ist nicht möglich, dies widerspricht der Hygiene- und Eindämmungsverordnung.
In der Zwischenzeit hat sich auch die Zuständigkeit hierfür geändert, die nunmehr beim Gesundheitsamt liegt, das allerdings auf Grund fehlender Kapazitäten nur sporadische Prüfungen vornehmen kann.
Bereits jetzt sind ca. 50 % der Kinder in der Notbetreuung. Die Notbetreuung müsste nach Landesansicht zu 100 % bezahlt werden, auch wenn Eltern sie beantragt und bewilligt bekommen, aber nicht in Anspruch genommen haben. Eine stundenweise Betreuung kann nicht abgerechnet werden.
Herr Kusch fragt, wann mit einer entsprechenden Reaktion bzw. einem Ergebnis gerechnet werden kann.
Hierzu antwortet Herr Gehrke, dass man das nicht pauschal sagen kann.
Die Verwaltung arbeite bereits an der Umsetzung (es erfolgt die Prüfung der vorhandenen Räume, Organisatorisches usw.), damit so viele Eltern wie möglich die Chance haben, ihr Kind betreuen zu lassen. Gleichzeitig weist er noch einmal auf die zwingend einzuhaltenden Schutzmaßnahmen hin. Es wird eine gewisse Eigendisziplin vorausgesetzt und notwendig sein. Innerhalb Deutschlands kann man sehen, was passiert, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden.
Die derzeitige Betreuungssituation ist jedoch nicht haltbar.
Herr Stock fragt, ob die Anzahl der notbetreuten Kinder innerhalb der Gemeinde im Landesdurchschnitt liege.
Das ist definitiv der Fall.
Herr Kusch fragt, ob es schon eine Vorgehensweise bezüglich des gemeindlichen Umgangs mit den Kitagebühren gibt.
Herr Gehrke bezieht sich auf den in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.04.2020 gefassten Beschluss und sagt, dass die Aussetzung des Einzugs der Kitagebühren auch für den 10.06.2020 vorgesehen ist. Dieses Thema wurde auch im Kitaausschuss besprochen. Allerdings wünschen sich die Eltern eine zeitnahe endgültige Entscheidung, damit am Ende keine Nachzahlungen geleistet werden müssen.
Die Aussage des Ministeriums lautet, dass die Eltern, die einen Antrag auf Notbetreuung gestellt und diesen auch entsprechend genutzt haben, die Kosten zu 100 % zu zahlen haben. Hierbei spielt es keine Rolle, wie lange die Kinder die Notbetreuung tatsächlich besucht haben. Hintergrund ist, dass die Gemeinde für alle genehmigten Notbetreuungsplätze keinen Ersatz vom Land erhalten.
Herr Knop sagt, dass das Land Brandenburg die Richtlinien für den Kostenersatz überarbeitet hat. Somit erfolgt grundsätzlich durch das Land ein Abzug in Höhe von € 12,50 für alle Eltern, die ihr Kind in die erweiterte Regelbetreuung schicken, da eine entsprechende Leistung erbracht wird.
Herr Gehrke betont noch einmal, dass alle Eltern den aktuellen Hygieneplan unterschreiben und jeden Morgen beim Bringen des Kindes bestätigen müssen, dass das Kind gesund ist.
Herr Kusch stellt dem Bürgermeister die Frage, ob er sich den Ärger der Elternschaft bezüglich der Zahlung der Kitabeiträge einhandeln möchte und wie er es persönlich sieht.
Herr Gehrke sagt, dass bereits im April 2020 durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, dass die Einziehung der Elternbeiträge ausgesetzt wird. Damals gab es eine 4%ige Notbetreuung. Die Eltern haben ihre Kinder tatsächlich nur im Notfall in die Einrichtung gebracht und die Betreuung lediglich stundenweise in Anspruch genommen. Nunmehr ist es Aufgabe der Gemeindevertretung, hierüber zu entscheiden und abzustimmen, wie es mit den Monaten Mai und Juni weitergeht. Selbstverständlich muss und wird er anschließend den gefassten Beschluss entsprechend umsetzen.
Frau Schenderlein fragt, wie der Hygieneplan genau aussehen wird.
Herr Gehrke sagt, dass hierzu u.a. eine gewisse Eigenverantwortung und die Reduzierung der sozialen Kontakte gehört. Es muss jedem bewusst sein, was passieren kann, wenn es einen Fall gibt. Sportvereine sollen selbst entscheiden und nicht mehr die Kommune.
Gleichzeitig macht er darauf aufmerksam, dass die Zahl der am Virus erkrankten Personen innerhalb des Landkreises sehr gering ist. Diese liegt bei gerade einmal 0,001 %.
Vom Gesetzgeber gibt es lediglich die Ankündigung, was passiert, wenn ein Fall bekannt ist. Es wird dann entsprechend regional entschieden.
Herr Stock bittet Herrn Knop noch zum Rettungsschirm für Kommunen Stellung zu nehmen.
Herr Knop führt hierzu aus, dass es derzeit noch keine Berechnungsbeispiele gibt, die über die Pressemitteilungen hinausgehen. Das Land hat entschieden, dass von den 2 Milliarden Euro Kreditpaket ca. ¼ für die Kommunen eingesetzt werden. Es handelt sich um einen Betrag in Höhe von ca. 580 Mio. Euro - verteilt auf die nächsten Jahre.
Für das laufende Jahr sollen ca. 50 % der Steuerausfälle ausgeglichen werden. Zusätzlich gibt es eine Bundeshilfe in Höhe von 50 % der Gewerbesteuerausfälle. Es soll aber keine Pauschalabrechnung erfolgen, sondern jede Kommune soll einzeln betrachtet werden. Aber ob dies anhand der Haushaltsplanung oder des Vorjahresergebnisses über einen Durchschnittswert erfolgt, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Für das nächste Jahr werden 75 % der Ausfälle ersetzt.
Der geschätzte Gesamtsteuerausfall der Kommunen beläuft sich auf ca. € 900 Millionen.