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Auszug - Bericht vom Treffen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur
TOP: Ö 9 Beschluss:IT-2020/325
Gremium: Ausschuss für Soziales und Kultur Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 08.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:48
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
IT-2020/325 Bericht vom Treffen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Schwarz informiert, dass er mit Herrn Mill in Potsdam war, da die Kassenärztliche Vereinigung (KV) dem Wunsch eines Treffens hier in der Gemeinde nicht nachkam.

 

- Auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin-Brandenburg findet man eine

  Auflistung aller Ärzte im Gemeindegebiet

- KVBB/Patienten/Arztsuche/Wo? = Ahrensfelde eintragen

- Die KV ist eine Körperschaft mit gesetzlichem Auftrag der Bedarfsplanung in der Region.

- Aus einer Messzahl und den Einwohnern ergibt sich die Arztzahl.

- Bei einem Versorgungsgrad über 110 % wird der Bereich für die Zulassung neuer Ärzte

  gesperrt.

- Voraussetzung für die Niederlassung als Arzt ist

 - die Approbation und

 - die Zulassung zum Facharzt (FA).

- Hausärzte (allg. oder Internisten) können sich ohne Beschränkung niederlassen, alle ande-

  ren Ärzte müssen über die KV eine Zulassung beantragen, die beschränkt ist. Sie können  

  nur eine Praxis übernehmen, wenn der andere Arzt ausscheidet.

- Von Seiten der KV gibt es keine Förderungen im berlinnahen Raum für Ärzte.

- Förderungen gibt es nur, wenn gemäß KV eine Unterversorgung eintritt.

 

Es ist schwierig einzuschätzen, was die Gemeinde tun kann. Ärzte wollen hauptsächlich in Berlin arbeiten und bevorzugen westliche Bezirke. Eine Möglichkeit wäre, bei der Suche von geeigneten barrierefreien Praxisräumen zu unterstützen oder ggf. Anzeigen für Stellen im Ärzteblatt zu schalten.