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Auszug - Beschluss zum kommunalen Gesamtabschluss 2018
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | BV-2020/340 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Finanzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 06.08.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2020/340 Beschluss zum kommunalen Gesamtabschluss 2018 | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung | Bearbeiter/-in: | Günther, Leane | |||||
Frau Keller erklärt, dass ein Gesamtabschluss nicht erstellt werden muss, wenn das Verhältnis zwischen den Beträgen unwesentlich hoch ist.
Herr Wohlbold fragt, ab wann Beträge unwesentlich sind. Herr Schwarz erklärt zur Wesentlichkeitsgrenze, dass die Beteiligungen im Verhältnis zur Bilanz der Gemeinde so gering sind, dass selbst bei Verlusten, beispielsweise des WAZVs, der Gemeindehaushalt nicht gefährdet ist.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gem. § 83 Abs. 2 BbGkVerf. (Brandenburgische Kommunalverfassung), dass zum 31.12.2018 kein kommunaler Gesamtabschluss aufgestellt wird. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 7 | 0 | 0 | 0 |