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Auszug - Einwohnerfragestunde  

öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6 Beschluss:NZ-2020/436
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 05.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:43
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde

Es gibt keine Anfragen.

 

Entwurf eines offenen Briefes der Gemeindevertretung an den Landkreis zur Schülerbeförderung


Herr Stock bezieht sich auf die Elternbeschwerde in der Gemeindevertretersitzung vom 21.09.2020 wegen der unzuverlässigen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen. Der Briefentwurf liegt den Hauptausschussmitgliedern vor, die Unterschrift durch die Fraktionsvorsitzenden wird vorgeschlagen.

 

Herr Kusch hatte den Entwurf mit Frau Tietz besprochen, der Inhalt ist gut, jedoch sollte die Gemeindevertretung der Absender sein.

 

Frau Emmrich sagt, aus dem formalen Antrag sollte ein Brief formuliert werden. Sie unterzeichnet als Fraktionsvorsitzende, wenn dies so vorgesehen ist, denkt aber, es sollten alle GV-Mitglieder unterschreiben.

Herr Seiler findet den Briefentwurf in Ordnung, würde jedoch Textteile tauschen bzw. umformulieren. Er bietet an, die Änderungen zu mailen.

 

Die Frage von Frau Schenderlein, ob es um die Fahrten zur Grundschule und weitergehende Schulen geht, bejaht Herr Stock, es geht um die Erreichbarkeit aller Schulen.

 

Herr Knop schlägt vor, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertreter-sitzung zu setzen, den Entwurf mit den Unterlagen zu versenden, ggf. in der Sitzung die letzte Änderung vorzunehmen und den Briefinhalt an den Landkreis in der Sitzung zu verabschieden.

 

Auf die Frage von Herrn Seiler, ob eine Konkretisierung möglich ist, bietet Herr Knop an, den Text am 06.10.2020 anzupassen und den GV-Briefentwurf allen Fraktionsvorsitzenden vorab zur Kenntnisnahme mailen zu lassen. In Vorbereitung der Sitzung kann überlegt werden, ob alle Gemeindevertreter oder Frau Hübner in deren Namen als Vorsitzende der Gemeindevertretung unterschreiben.