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Auszug - Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vom 27.08.2020 zu Vorgaben in neuen Bebauungsplänen zur Straßengestaltung  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 8 Beschluss:FV-2020/382
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2020/382 Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vom 27.08.2020 zu Vorgaben in neuen Bebauungsplänen zur Straßengestaltung
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen
02.09.2020
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Schulze nimmt Bezug auf den Antrag. Gebeten wird um die Erstellung eines Grünordnungsplans für neue Wohngebiete. Die Straßen sollten so breit gebaut werden, dass auch Bäume gepflanzt werden können. Der Beschluss soll etwas angepasst werden. (s.u.)

 

Herr Schwarz führt aus, die Anliegerstraßen wie auch die Haupterschließungsstraßen sind in der Straßenbaubeitragssatzung definiert.

Die Straßenbreite bei Haupterschließungsstraßen beträgt 6,50 m, hinzu kommen Park-taschen +2,50 m, Gehweg +2,00 m, Radweg +2,50 m und zuzüglich einseitig angepflanzten Bäumen +2,50 m wären dies 16,00 m bzw. bei zweiseitig gesetzten Bäume 18,50 m.
Dies ist nicht realisierbar. Eine pauschale Festlegung ist nicht zu empfehlen. Es ist immer abzuwägen, wo es passt. Eine allgemeine Regelung wäre möglich, besser ist eine jeweilige Entscheidung beim B-Plan.

 

Herr Schulze weist auf die Lebensqualität hin.
 

Herr Länger folgt den Ausführungen von Herrn Schwarz.
 

Frau Formazin sieht, dass die Leute auf privaten Grünflächen keine Bäume wollen und bittet,  darauf zu achten, dass bei neuen B-Plänen für uns ein Standort definiert wird. Bei 2,50 m Breite der Siedlungsstraßen ist eine Baumreihe möglich.

 

Herr Herzog fragt, ob man mit einer nachträglichen Baumpflanzung für eine Verkehrsberuhigung sorgen kann.

 

Herr Allerdissen erinnert an das Bebauungsgebiet Rosenstraße. Es wurde damals eine Baumpflanzung beschlossen, jedoch nicht umgesetzt.
 

Herr Meusel sagt, dass Bäume gepflanzt werden müssen, nicht unbedingt jedoch straßenbegleitend.
 

Herr Moreike gibt zu bedenken, es gibt aufgrund der Trochenheit nur noch fünf Arten zu pflanzen. Die Architekten und Planer möchten im Rahmen der Gestaltungsfreiheit selbst entscheiden.

 

Herr Dreger bittet um Abstimmung über den geänderten Beschlussantrag.
 

Herr Seiler findet das Vorgehen kleinkariert. Er möchte eine Ortsgestaltungssatzung.

 

Herr Dreger weist ihn darauf hin, dass es schon einen entsprechenden Antrag gibt.

 

 

 

 

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Straßengestaltung in neuen Bebauungsplänen so vorzugeben, dass in Siedlungssstraßen mindestens einseitig die Anpflanzung von großen Straßenbäumen erfolgt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

6

0

1

0