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Auszug - Beschluss zur Flächenausweisung bei Rettungshubschrauberlandung in Notfällen  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 15 Beschluss:FV-2020/347
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:56
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2020/347 Antrag der Fraktionen Freie Wählergemeinschaft/Bürgerverein Eiche vom 22.11.2020 - Erarbeitung eines Konzeptes über ausreichend Landeflächen für Rettungshubschrauber im Rahmen zukünftiger Bebauungsvorhaben
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Freie Wählergemeinschaft/Bürgerverein Eiche
22.11.2020
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Stock begründet nochmals kurz zum Fraktionsantrag, dass eine Benennung von freizuhaltenden Flächen angestrebt wird, die in Rettungsfällen für eine Hubschrauberlandung zur Verfügung stehen.

 

Herr Becker nahm unter dessen Kontakt zu Helikopterunternehmen auf. Ausgewiesene Landeflächen unterliegen sicherheitsspezifischen Auflagen. Das Luftverkehrsrecht ist zu beachten, die Kennzeichnung mit Schildern allein genügt nicht. Selbst wenn Flächen intern festgelegt werden, entscheidet der Pilot im Rettungsfall, wo er landet. Dies ist ggf. ein Stück entfernt von dem von der Feuerwehr vorbereiteten Platz.

Intern kann sich die Feuerwehr jedoch mit der Luftrettung zum Thema verständigen.

 

Die Frage von Herrn Stock zur Kontaktaufnahme mit Neuenhagen bejaht Herr Becker, auch dort sind keine Flächen öffentlich ausgewiesen.

 

Herr Kusch befürchtet eine Flächenverdichtung durch die noch zu erwartenden Baumaßnahmen. Extra-Landeflächen sind nicht nötig. Es sollte jedoch auf die übrigen Verkehrsflächen geachtet werden, um eine Landung im Notfall zu ermöglichen.

 

Frau Hübner fragt Herrn Stock, ob die Formulierung des Antrages - Ausweisung von Rendesvousflächen - beibehalten werden soll.

Frau Laqua fragt, ob es intern möglich ist, Flächen auszuwählen.

 

Frau Emmrich findet das Ansinnen ok, schlägt aber vor, den Beschlusstext auf interne Flächen anzupassen.

 

Herr Seiler unterstützt den Antrag grundsätzlich. In anderen Kommunen sei es möglich, Flächen für die Einwohnerrettung auszuweisen. Wichtig ist die verkehrsrechtliche Herrichtung der Flächen, finanzielle Argumente können nicht zur Ablehnung führen.

 

Herr Gehrke korrigiert diese Aussage. Keine Kommune wies Flächen aus. Es gibt Abspachen zwischen Rettungsdiensten und Feuerwehren. Es bedeutet einen erheblichen finanziellen Aufwand, auszuweisende Flächen für die Landung vorzubereiten und zu unterhalten, die im Notfall ggf. gar nicht genutzt werden, weil der Pilot selbst entscheidet. Im Bauausschuss wurde diskutiert, wie Feuerwehr und Rettungsdienst den Einsatz organisieren können, dies ist der richtige Weg. Ein nichtgenutzter Landeplatz hilft keinem.

 

Herr Kusch und Herr Stock sehen Einigkeit über kurze Rettungswege. Sie danken für die Prüfung durch das Ordnungsamt und schlagen vor, zur nächsten Sitzung den Antrag entsprechend umzuformulieren und im Dezember beschließen zu lassen.

 

Abschließend bestätigt Herr Schwarz, dass die Flugrettungsgesellschaften bisher keine Schwierigkeiten bei Einsätzen hatten.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung zur Vertagung der Beschlussfassung auf die Dezembersitzung 2020.
 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

21

21

0

0

0

 

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, in den einzelnen Ortsteilen Flächen (sogenannte „Rendezvousflächen“) auszuweisen, auf denen bei Notfällen das Landen eines Rettungshubschraubers möglich ist.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen