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Auszug - Beschluss zur Haushaltssatzung und zum produktorientierten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2020/601
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:30
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/601 Beschluss zur Haushaltssatzung und zum produktorientierten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Keller, Alice

Herr Knop erklärt, dass es zwischenzeitlich keine inhaltlichen Änderungen gab. Die Gemeindevertretung hat dem Entwurf des Haushalts einstimmig zugestimmt, wie er auch im letzten Finanzausschuss vorgelegen hat.

 

Herr Döhl fragt, warum die Ansätze der Gewerbesteuer für 2020 fast identisch zum Vorjahr sind, obwohl die Erträge bei der Gewerbe- und der Einkommensteuer eingebrochen sind. Es müsste doch zu einem Rückfall auf den Stand von vor zwei bis drei Jahren gekommen sein.

Herr Knop antwortet, dass in 2019 die Gewerbesteuererträge noch bei über 5,6 Mio. € lagen. Zur Haushaltsplanung 2020 reichte jedoch ein Ansatz von 4,4 Mio. €, um den Haushalt auszugleichen. Da die Gewerbesteuer ohnehin immer sehr schwankend ist, wurden sicherhaltshalber nur diese 4,4 Mio. € geplant.

 

Frau Emmrich möchte wissen, ob eine Nachtragssatzung gemacht werden muss, wenn die Steuererträge weiter einbrechen, da ja laut Satzung die Steuererträge ausgenommen sind.

Hierzu erklärt Herr Knop, dass man die Entscheidung selbst treffen kann. Legt man hier eine niedrige Wertgrenze fest, dann muss man eine Nachtragssatzung machen. So kann man nach Haushaltslage entscheiden.

 

Frau Freitag fragt nach den Verwaltungskosten im Bereich des Gesundheitsmanagements. Herr Knop antwortet, dass neben den eigentlichen Mitteln für die Beschäftigten auch Kosten für die Bearbeitung und die Abrechnung der Leistungen anfallen.

 

Auch regt Frau Freitag die Änderung der Bezeichnung Tagesmütter zu Tagespflegepersonen im nächsten Jahr an.

 

Bezüglich der Stelle des Bauhofes für Sportanlagen möchte sie gern wissen, ob dies für die Vereine kostenfrei ist.

Herr Knop antwortet, dass die Gemeinde Eigentümer aller Sportanlagen ist. Die Vereine haben das Problem, die Pflege der alten Anlagen neben dem ehrenamtlichen Trainingsbetrieb zu übernehmen. Die Anlage in Blumberg wird zukünfig auch von der Schule genutzt. Außerdem dürfen die Vereine keine Leistungen für die Gemeinde erbringen. Dies würde für die Vereine ein steuerrechtliches Problem ergeben.

 

Herr Joachim fragt, ob das Land bereits über eine Lockerung der Vorschrift zur Nutzung von Gemeinderäumen gesprochen hat. Derzeit sind diese weiterhin coronabedingt gesperrt. Allerdings sind z. T. bereits Veranstaltungen ab Januar 2021 beantragt. Die AG Kultur hat die verauslagte Raummiete immer schnell zurückerstattet bekommen.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Haushaltssatzung

der Gemeinde Ahrensfelde für das Haushaltsjahr 2021 sowie den produktorientierten Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzplan) für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Ahrensfelde.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

7

0

0

0