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Auszug - Anfragen der Mitglieder und der sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 9 Beschluss:NZ-2021/646
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 12.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:32
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde

Herr Seiler sagt, dass es einen Landschaftsplan 2030 nicht gibt.

 

Derzeit haben acht Unternehmen Stundungsanträge gestellt. Er möchte gern wissen, um welche Unternehmen es sich handelt. Gleichzeitig möchte er diese Firmen zur nächsten Sitzung einladen und für diese die Gewerbesteuer erlassen.

 

Herr Dreger sagt, die Zuständigkeit hierfür liegt beim Finanzausschuss.

 

Frau Semmler weist Herrn Seiler auf die Privatsphäre der Unternehmen hin. Wenn es bei jemanden oder einer Firma nicht mehr weitergeht usw., dann wendet sich Der-/Diejenige an die Gemeindeverwaltung. Er müsse aus Neugier nicht alles wissen. Er kann sich sicher sein, dass die Verwaltung hilft, soweit es geht.

 

Herr Schwarz ergänzt, dass es sich bei der Liquidität eines Unternehmens um deren Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt, was sogar besonders schutzwürdig ist und dem sog. Steuergeheimnis gem.§ 30 der AO unterliegt.

Die Regelung eines Steuererlasses erfolgt ebenfalls unter sehr engen Voraussetzungen in der AO. Auch dafür wäre zunächst der Finanzausschuss als Fachausschuss zuständig.

 

Herr Seiler meint, die acht Unternehmen seien unverschuldet in Schieflage geraten. Stundungen seien keine Lösung. Der Bauausschuss sei auch für Wirtschaftsangelegenheiten zuständig. Der Bürgermeister sei verpflichtet, auf Fragen sofort zu antworten.

 

Hierauf reagiert Herr Gehrke und entgegnet, dass er nicht verpflichtet sei, sofort zu antworten. Er ruft Herrn Seiler auf, sachlich zu bleiben und auch sein ungebührliches Verhalten in Form von Gestiken, vor allem gegenüber Investoren aber auch Mitgliedern der Ausschüsse, zu unterlassen.