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Auszug - Antrag der Fraktion Bürgerverein Eiche e.V. vom 16.11.2020 - Anbringen von Fahrbahnabtrennungsmarkierungen im Ortsteil Mehrow  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 12 Beschluss:FV-2020/588
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2020/588 Antrag der Fraktion Bürgerverein Eiche e.V. vom 16.11.2020 - Anbringen von Fahrbahnabtrennungsmarkierungen im Ortsteil Mehrow
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Bürgerverein Eiche e.V.
16.11.2020
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Kusch führt aus, dass das Vorhaben vorab mit der Verwaltung besprochen wurde.

Auf den als Schulweg und Hauptzufahrt zur Kompostieranlage Mehrow genutzten Straßen, links und rechts gesäumt von Straßenbäumen, ist kein Platz für einen Gehweg.

Anliegen der Fraktion ist die Sicherheit der Schulkinder und anderer Fußgänger, die Straßen sind Teil des Rundweges.

 

Herr Schwarz ergänzt, dass inhaltlich nichts einzuwenden ist. Es fehlt im Antrag jedoch die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Frau Hübner ergänzt den Antrag und bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen, um im Ortsteil Mehrow auf der Fahrbahn des Krummenseer Weges (von der Kreuzung Blumberger Weg an) sowie der Trappenfelder Straße (bis zur Verlängerung der Robert-Stock-Straße) eine Abtrennungsmarkierung anzubringen, welche die ausschließliche Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger ermöglicht. Sollte die ausschließliche Variante nicht realisierbar sein, so ist die Markierung für die vorrangige Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer zu gestalten.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

17

17

0

0

0