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Auszug - Allgemeine Diskussion zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses | |||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | NZ-2021/685 |
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mo, 01.02.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 21:00 | ||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | ||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | ||
Herr Stock nimmt Bezug auf die Vorschläge von Frau Emmrich zur Einführung einer Redezeit und zur Stellvertreterregelung. Diskutiert werden sollen auch die Ausübung des Hausrechts und die Möglichkeit, Anträge zur GO zu stellen.
Herr Knop bietet Interessierten eine Schulung an, z. B., was unter Störungen zu verstehen ist, dass bis zu drei Ordnungsrufe vor einer Saalverweisung möglich sind und bei Vertraulichkeitsverletzungen Bußgelder verhängt werden können. Der Bürgermeister überträgt dem Vorsitzenden das Hausrecht, das ggf. auch mittels Polizeieinsatz durchzusetzen ist. Es ist jedoch immer eine Ermessensfrage, wie weit man es kommen lässt.
Herr Seiler äußert Verwunderung darüber, wie dieser TOP entstand. Es wurden vorab keine Unterlagen versandt, der Hintergrund wurde nicht mitgeteilt, von wichtigen und sinnvollen Dingen wird abgelenkt. Seine Fraktion sah hier viel Potenzial, nun wird eine geistlose Diskussion geführt, er fühlt sich, auch vom Vorsitzenden, im Regen stehen gelassen.
Frau Emmrich ist verärgert über die Bezeichnung ihrer Vorschläge als geistlose Diskussion. Ihr Ansinnen ist es, agieren zu können und eine Vertreterregelung zu schaffen, wenn sowohl das Ausschussmitglied als auch der Stellvertreter den Termin nicht wahrnehmen können. Dies träfe zu für die Fraktionen, die mehr als zwei Mitglieder haben.
In den 20 Jahren ihrer politischen Tätigkeit gab es immer eine begrenzte Redezeit, die dazu dient, die Vorlage zu erläutern, schnell auf den Punkt zu kommen und qualifiziert zu sprechen. Den Hauptausschussmitgliedern gegenüber geistige Beschränktheit auszusprechen, ist eine Diskriminierung.
Frau Hübner als Vorsitzende der Gemeindevertretung erhält das Wort. In der GO sollte in einem Ehrenkodex der respektvolle Umgang und die Zusammenarbeit miteinander geregelt werden, ohne die sachliche Diskussion zu verhindern. Sie bezieht sich dabei auf Herrn Seilers äußerst schwieriges Auftreten in der letzten Bauausschusssitzung. Die Vertreter wurden von den Bürgern gewählt, es muss eine gegenseitige Achtung herrschen. Sie selbst wird als Sitzungsleiterin der Gemeindevertretung noch mehr der Situation entsprechend agieren.
Herr Knop weist auf § 8 Abs. 2 der GO hin, in dem bei Antrag auf Entscheidung die vorliegenden Wortmeldungen noch zuzulassen sind.
Frau Tietz wünscht sich einen Punkt Ordnungsmaßnahmen bei Regelverstößen. In § 1 muss offensichtlich ein respektvoller Umgang miteinander schriftlich formuliert werden.
Herr Stock antwortet, dies ist in der nächsten Sitzung möglich. Jeder sollte seine Anregungen zur GO geben.
Herr Seiler fragt, warum der Antrag von Frau Emmrich nicht im Ratsinformationssystem hinterlegt wurde. So wird ein kommunikatives Missverständnis geschürt. Die Fraktionsvorsitzenden sollten Wünsche äußern können, so ist es keine professionell geführte Diskussion.
Wie soll die 2. Runde ablaufen?
Herr Länger sieht den TOP als allgemeine Diskussion an. Ein Punkt davon betrifft Herrn Seiler. Der Vorschlag von Frau Emmrich ist keine Einreichung eines Antrages, sondern eine Anregung, was zu verbessern ist. Er versteht Herrn Seilers Wunsch auf Vorbereitung und die Aufregung nicht. Die Kommunalverfassung soll als Grundlage der GO dienen.
Frau Schenderlein hätte sich für ein besseres Bescheidwissen drei Stichpunkte gewünscht. Ihr sind ein achtsamer Umgang miteinander und eine ebensolche Wortwahl wichtig.
Herr Knop wird rechtlich prüfen, ob es möglich ist, mehr als einen Stellvertreter in den Gremien zu benennen.
Herr Seiler wird das Thema Redezeit in seiner Fraktion besprechen, alle Vorschläge sollten für die weitere Diskussion schriftlich zusammengetragen werden.
Herr Stock schlägt für Anträge zur Geschäftsordnung die Meldung mit zwei Fingern vor, anders als beim Sprechen zur Sache. Er fragt, ob die Anpassung auf z. B. drei bis fünf Minuten Redezeit eines neuen Paragraphen bedarf.
Herr Knop verweist auf den entsprechenden Paragraphen der Geschäftsordnung, wo eine solche Regelung untergebracht werden kann.
Frau Hübner sieht mehrere Stellvertreter günstiger an, obwohl dies nur in einigen Fraktionen möglich ist. Ein Antrag zur GO ist sofort aufzurufen, das Ausreden darf jedoch noch sein.
Frau Schenderlein findet die Mehrfach-Stellvertreterregelung in Ordnung, auch wenn es nicht auf ihre Fraktion zutrifft.
Herr Seiler fordert, auch für den Bürgermeister eine notwendige Redezeitbegrenzung schriftlich zu fixieren sowie auch alle anderen Ideen schriftlich einzureichen.
Herr Stock erinnert, dass der Bürgermeister immer Rederecht besitzt.
Er fasst zusammen, dass in der nächsten Sitzung über
- Frau Emmrichs Vertretungsvorschlag,
- Frau Tietz‘ Vorschlag zu § 1 (Respekt) und
- zu seinem Vorschlag Meldung zur GO
gesprochen wird. Weitere Vorschläge bittet er, dem Sitzungsdienst schriftlich zu senden.
Herr Stock fragt Herrn Seiler, was die Kommunalaufsicht in Bezug auf den heutigen TOP 7 erwiderte.
Herr Seiler antwortet, dass er, trotz dem Herr Stock seine Antwort verschleppte, die Kommunalaufsicht nicht eingeschaltet hat, er wollte erst die Sitzung abwarten.