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Auszug - Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler vom 22.01.2021 - Stand Verfahren B 158n
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 15 | Beschluss: | FV-2021/704 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mo, 15.02.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:21 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
FV-2021/704 Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler vom 22.01.2021 - Stand Verfahren B 158n | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler 22.01.2021 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Judek, Kerstin | |||||
Um 21:05 Uhr verlässt Herr Knop die Sitzung und Herr Schwarz nimmt an der Sitzung teil.
Frau Hübner bittet die Fraktion von Herrn Seiler, noch einmal klar den Fraktionsnamen zu nennen, da seit der Konstituierung die Anträge mit fünf verschiedenen Bezeichnungen ein-gereicht wurden.
Frau Freitag begründet den Antrag zur B 158n. Bis Ende 2020 sollten Einwände von Bewohnern eingereicht werden können. Der aktuelle Verfahrensstand soll allen Gemeindevertretern vorgestellt und über das weitere Vorgehen informiert werden.
Herr Seiler ergänzt, dass bei der Veranstaltung im Januar 2020 angekündigt wurde, dass das Verfahren im Mai wieder aufgenommen wird und die Ergebnisse präsentiert werden. Es ist in Erfahrung zu bringen, was mit den Einwendungen passieren wird.
Herr Gehrke antwortet, dass bei der Veranstaltung im Januar 2020 eine Erörterung durch den Landesbetrieb erfolgte. Er kennt den aktuellen Stand zur B158n nicht und kann seiner Informationspflicht gegenüber den Gemeindevertretern deshalb nicht nachkommen. Für ihn handelt es sich bei dem Antrag um eine Anfrage eines Gemeindevertreters auf Erteilung einer Auskunft. Dieses Auskunftsbegehren wäre durch eine Anfrage an die Verwaltung schnell erledigt gewesen.
Frau Hübner sieht den Antrag ebenfalls als Auskunftsersuchen an.
Herr Seiler antwortet, dass es bei dem Antrag in erster Linie um die Transparenz der zu erwartenden Antwort geht, die alle Gemeindevertreter interessiert. Gleichzeitig möchte er, dass die Verwaltung hier aktiv wird.
Herr Gehrke erwidert, dass die Verwaltung hierfür nicht zuständig ist, es wäre eine Aufforderung an das Land, über seine Arbeit zu berichten. Seiner Berichts- und Informationspflicht als Bürgermeister kommt er jederzeit nach.
Herr Schwarz erläutert, dass es sich inhaltlich um ein Auskunftsbegehren gegenüber dem Landesbetrieb Straßenwesen handelt.
Natürlich hat jeder Gemeindevertreter das Recht auf Auskunftsanspruch und kann an Herrn Gehrke herantreten. Allerdings ist dieser Anspruch sachlich auf die Aufgaben der Gemeinde begrenzt. Die Antragsteller können sich wie jedermann direkt mit ihrem Auskunftsersuchen an die zuständige Behörde, den Landesbetrieb Straßenwesen, wenden, um den Verfahrensstand zu erfragen. Nichts anderes würde ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung tun. Bei einem Auskunftsbegehren entscheidet der Bürgermeister, in welchem zeitlichen Rahmen, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise eine Antwort erfolgt.
Dieses Auskunftsbegehren des einzelnen Gemeindevertreters ist strikt von der allgemeinen Informationspflicht des Bürgermeisters zu trennen, die sich auf „wichtige“ Angelegenheiten bezieht und ihm obliegt. Ihm steht ein Entscheidungsspielraum zu, welche Angelegenheiten er als wichtige Informationen für die Bevölkerung und Gemeindevertreter einstuft.
Zum Verfahren B158n führt Herr Schwarz aus:
Im Jahr 2011 erfolgte die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen. Im Jahr 2013 kam es zur Aussetzung des Verfahrens wegen einer fehlenden Finanzierung zwischen den beiden Ländern und zum Stillstand des Verfahrens. Im Juni 2019 teilten beide Länder mit, dass sie sich bis zum Jahresende über die Kostenentscheidung einigen werden. Mitte 2020 erfolgte die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens. Der Landesbetrieb hat die Bearbeitung der eingereichten Einwände abgeschlossen und bearbeitet derzeit die Erwiderungen.
Frau Hübner bittet Herrn Seiler, sich noch einmal zu äußern, wie mit diesem Antrag weiterverfahren werden soll.
Herr Joachim stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, sofort abzustimmen.
Herr Seiler hält seinen Antrag aufrecht.
Frau Hübner lässt über den Antrag abstimmen.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, am Ende des I. Quartals 2021 den Stand zum Planfeststellungsverfahren B 158n bei der zuständigen Planungsstelle Landesamt Bauen und Verkehr einzufordern und den Ortsbeiräten, beteiligten Ausschüssen und der Gemeindevertretung ausführlich vorzustellen.
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Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
20 | 2 | 17 | 1 | 0 |