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Auszug - Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler vom 22.01.2021 - Berichte Gemeindevertreter*innen/Bevollmächtigte  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 17 Beschluss:FV-2021/706
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 15.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:21
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2021/706 Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler vom 22.01.2021 - Berichte Gemeindevertreter*innen/Bevollmächtigte
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler
21.01.2021
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Herr Seiler erläutert den Antrag. Die Gemeinde ist in 17 Gremien vertreten. Außer Herrn Gehrke berichtet niemand über besprochene Themen oder Beschlüsse. Eine transparente Information durch die Vorsitzenden und deren Stellvertreter sollte erfolgen.

 

Frau Hübner weist darauf hin, dass der Bürgermeister regelmäßig über die Aktivitäten informiert. Ansonsten sind nur Herr Dreger und Herr Kusch in zwei Gremien vertreten.

 

Frau Tietz schlägt vor, es könne in den Sitzungen zum TOP „Vorbereitung der nächsten Ausschusssitzung“ doch um einen Bericht über die  jeweilige Gremiumssitzung gebeten werden, so wie dies auch von Frau Klitzsch erfolgt.

 

Herr Dreger macht darauf aufmerksam, dass er als gewählter Vertreter des Umlegungsausschusses keinerlei Informationen bekanntgeben darf, da dieser Ausschuss nichtöffentlich ist.

Coronabedingt fand bisher nur die konstituierende Sitzung statt.

 

Herr Schwarz führt aus, dass für die Vertreter in Unternehmen in der Kommunalverfassung gesetzlich geregelt ist, dass diese Vertreter den Bürgermeister zu unterrichten haben. Für die Vertreter in Vereinen gibt es keine Rechtsgrundlage in der Kommunalverfassung. Diese Vertreter sind nur dann zur Unterrichtung des Bürgermeisters angehalten, wenn es sich um Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung handelt. Sofern es sich in Vereinen um Mitglieder aus dem Kreis der Gemeindevertreter handelt, sind diese weder zur Teilnahme noch zur Auskunft verpflichtet. Diese Vertretungsbefugnis berechtigt, verpflichtet aber nicht.

 

Herr Seiler begründet nochmals, dass der Antrag gestellt wurde, weil er mit der Informations-politik der Verwaltung nicht einverstanden ist. Sie erfolgt nicht so, wie sie sein sollte. Was ist an der Information durch die Mitglieder so verkehrt? Er hält an seinem Antrag fest.

 

Frau Hübner antwortet, dass Herr Gehrke generell über die berichtswürdige Arbeit vorträgt. Herr Seiler möge an Beispielen belegen, wann zu wenig Informationen gegeben wurden.

 

Herr Joachim stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, sofort abzustimmen.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass die Weitergabe von Informationen an die Abgeordneten der Gemeindevertretung durch die in außer-parlamentarische Gremien, Verbände und Organisationen gewählten Personen sowie bevollmächtigten Mitglieder der Gemeindeverwaltung verbessert wird.

(Vorschlag der Maßnahmen siehe Fraktionsantrag)

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

2

18

0

0