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Ratsinformationssystem

Auszug - Information zum Stand der Kindertagesstätte in freier Trägerschaft im B-Plangebiet Kirschenallee  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 7 Beschluss:NZ-2021/715
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 04.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde

Herr Knop berichtet über den Arbeitsstand zur Kitaplanung im Gebiet Kirschenallee, bei dessen Bezug von ca. 700 bis 1.000 Einwohnern mit ca. 70 Kindern im Kitaalter zu rechnen ist.

 

Grundstücksangelegenheiten und Kalkulationgrundlagen des Bebauungsplanes sind geklärt, eine Beschlussfassung in der GV könnte im 1. Halbjahr 2021 erfolgen. Die Bauausführung  der Kita soll vor dem Wohnungsbau erfolgen, damit die Plätze bei Bezug zur Verfügung stehen.

 

Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und des Wunsches der GV ergibt sich die Trägerschaft der Stephanus gGmbH als Betreiberin.

Auf  einer Fläche von 1.337 m² könnten im Regelbetrieb 130 (Zuschussbemessung) bis max. 148 Kinder (Fördermittelbeantragung) betreut werden. Ein Drittel der Plätze wird für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt und zwei Drittel für die Kinder über drei Jahren. 

Die Öffnungszeiten sollen je nach Bedarf 10 bis 11 Stunden betragen und wären ggf. auch anpassbar.

 

Die Stephanus Stiftung als Bauherrin erstellte den Vorentwurf zur Bebauung.

Der B-Plan-Entwickler konnte erst nach der 3. Offenlage und Lösung einiger Probleme Zahlen liefern, die Grundlage der Berechnungen und Annahmen sind.

Weiterhin war das derzeitige Kita-Gesetz zu beachten, das 2023 neu gefasst wird und ggf. Änderungen nach sich zieht.

Pro Platz betragen die geschätzten Baukosten nach dem jetzigen Entwurf ca. 40.000 €.

 

Im Herbst 2020 intensivierte die Verwaltung die Gespräche mit der Stephanus Stiftung und der gGmbH, erste Vertragsentwürfe wurden konkretisiert.

In den nächsten Wochen soll der Vertragsentwurf finalisiert und sowohl von der Stiftung als auch den Gemeindegremien bestätigt werden (Vorschlag März/April Vorberatung des Finanz- und Sozialausschusses, danach Beschluss in der GV mit Einladung der Vertragspartner zur Beantwortung von Fragen).

Zeitgleich soll die Aufnahme der Einrichtung in den Bedarfsplan des Landkreises erfolgen, in deren Anschluss die Bauplanung der Stiftung fortgesetzt werden kann.

Anschließend soll der Antrag auf Baugenehmigung eingereicht werden.

Nach deren Erteilung ist seitens der Stiftung als Bauzeit ca. ein Jahr vorgesehen, somit könnte die Inbetriebnahme der Einrichtung wahrscheinlich 2023 möglich sein.

 

Die Finanzierung des freien Trägers besteht aus drei Säulen,

-          dem Landkreiszuschuss für Personalkosten/gesetzliche Befreiungstatbestände
(identisch mit Gemeinde)

-          den Elternbeiträgen und dem Essengeld

-          dem Gemeindeanteil.

-            

Die Elternbeiträge kalkuliert der freie Träger aufgrund seiner Kosten selbst, die Übernahme der gemeindlichen Beiträge ist, gerichtlich geklärt, nicht zulässig.

 

Herr Knop geht auf die einzelnen Zuschusspositionen ein und stellt auch einen Vergleich mit der Kita Ahrensfelde an. Die Abweichungen in den einzelnen Positionen sind eher gering.

Einzig die geschätzte Höchstmiete von 14 €/m² ist besonders hoch und somit größter Unterschied zwischen Gemeinde und gGmbH. Ursache sind die Abschreibungszeiträume für Gebäude (Gemeinde 80 Jahre, Stiftung 33 Jahre). Zur Verringerung der Miethöhe soll im Vertrag eine Abschreibungsdauer von mindestens 40 Jahren geregelt werden.

Die gemeindlichen Zuschüsse werden also wegen der in der Miete berücksichtigten Bau- und Finanzierungskosten höher als bei der Kita Ahrensfelde liegen.

 

Offene Fragen in Vorbereitung des Vertragsabschlusses wären von der GV zu entscheiden, da sie weitreichende finanzielle Folgen für die Gemeinde haben, z. B. über

-          die Verlängerung der Öffnungszeiten bei Bedarf

-          die Änderungen des Personalschlüssel (Überhang, Leitungsanteil)

-          besondere Angebote (Aufnahme von Kindern mit Medikamentengabe, inklusive Leistungen etc.)

-          die Senkung des Kostendeckungsgrades bei der Beitragskalkulation.

Weitere Leistungen müsste die Gemeinde bestreiten.

 

Auf Herrn Joachims Frage, wieviel die Stiftung durchschnittlich mehr pro Platz kalkuliere, antwortet Herr Knop, dass er davon ausgeht, dass die kalkulierten Höchstkosten sicher 20 % von den Höchstbeiträgen der Gemeinde abweichen werden. Das schon alleine deswegen, weil die Gemeinde ihre Beiträge gedeckelt hat und durch den Neubau auch höhere Kosten anfallen als im Einrichtungsmix der Gemeinde.

Herr Schwarz ergänzt, dass heute noch keine Aussage getroffen werden kann, wie hoch die Bezuschussung des Landes an die Kommune für den Ersatz des Gemeindeanteils ausfallen wird.

 

Herr Knop schlägt vor, beide Vertragspartner zur nächsten Sitzung einzuladen, um sich vorzustellen und Fragen beantworten zu lassen.