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Auszug - Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler vom 26.01.2021 - Anfragen Zukunft Photovoltaik  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 18 Beschluss:FV-2021/724
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 15.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:21
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2021/724 Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler vom 26.01.2021 - Anfragen Zukunft Photovoltaik
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Ahrensfelder Unabhängigen-BVB/Freie Wähler
26.01.2021
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Herr Seiler bezieht er sich auf einen Artikel der MOZ vom 26.01.2021, in dem berichtet wurde, dass in Rathäusern häufig angefragt wird, ob Gemeindedächer den Investoren, die Photovoltaikanlagen betreiben, zur Verfügung gestellt werden können. Die Begründung ist bereits im Antrag erfolgt.

 

Herr Schwarz teilt mit, dass die MOZ zu keinem Zeitpunkt eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung gestellt hat.

Grundsätzlich gilt, dass es sich bei den allgemeinen PV-Anlagen um keine privilegierten Vorhaben im Außenbereich, wie bei den Windparks, handelt. Sie können somit nicht außerhalb ausgewiesener Flächen errichtet werden. Die Errichtung ist in ausgewiesenen Sonder- oder Gewerbegebieten möglich, beide Arten weist der FNP aus.

Der Bundesgesetzgeber hat allerdings keine einheitliche Regelung hierzu getroffen. Das EEG-Gesetz sieht vor, bestimmte Korridore links und rechts von Autobahnen für PV-Anlagen auszuweisen. Allerdings erfolgt keine Privilegierung im Baugesetzbuch.

In Ahrensfelde gibt es einen großen Solarpark im Ortsteil Eiche.

 

Bisher wurden folgende Anfragen an die Verwaltung gestellt:

- 2019 – eine Korridorfläche entlang der A10 (Gut Blumberg)

  Hierzu erfolgte eine Vorstellung im Ortsbeirat, der sich dagegen aussprach.

- 2020 wurde im OT Mehrow eine 750 KV-Anlage im Gewerbegebiet Trappenfelde geneh-

  migt.

- 2020 gab es noch drei weitere Anfragen und 2021 einige telefonische Auskünfte. Allerdings
  erfolgte keine weitere Konkretisierung, da auf den geltenden FNP verwiesen wurde.
  Bei Nachfragen wird auch auf eine Handlungsempfehlung der Regionalplanung verwiesen.

  Herr Schwarz nennt die enthaltenen Positiv- sowie Negativkriterien der Landesplanung.

 

Herr Gehrke ergänzt, dass es keine großen Anfragen gab, da keine Flächen im FNP vorhanden sind. Jedem Antragssteller ist bewusst, dass er für den Bezug von Fördermitteln einen B-Plan benötigt. Dies setzt aber voraus, dass der FNP überarbeitet wird.

 

Herr Schwarz weist noch einmal darauf hin, dass es sich hierbei um ein simples Auskunftsverfahren handelt. Eine anonymisierte Antwort hätte die Verwaltung jederzeit geben können.

 

Frau Hübner fragt Herrn Seiler, ob diese Auskunft ausreichend sei und wie mit seinem Antrag nunmehr umgegangen werden soll.

 

Herr Seiler ist überrascht, was der Antrag als Antwort hergibt. Er erhält den Antrag aufrecht, um darüber abstimmen zu lassen.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, am Ende des I. Quartals 2021 den Stand über Anfragen an die Gemeinde Ahrensfelde in Bezug auf die Errichtung großflächiger Photovoltaik-Anlagen zusammenzufassen bzw. aufzubereiten und den Ortsbeiräten, beteiligten Ausschüssen und der Gemeindevertretung ausführlich vorzustellen. Konkret geht es um die Anzahl der Anfragen und auf welchen Flächen sich

mögliche Investoren derartige Projekte vorstellen (können).

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

2

18

0

0