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Auszug - Beschluss zur 2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 11 Beschluss:BV-2021/721
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:21
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/721 Beschluss zur 2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Niemann, Franca

Herr Knop teilt mit, dass die Kitas in Brandenburg weiterhin im Regelbetrieb arbeiten.

Die Kitas innerhalb der Gemeinde sind zu 70 % ausgelastet. Der Hort läuft momentan im Notbetrieb.

Die Landesregierung hatte dazu aufgerufen, die Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen und schaffte durch eine zweite Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen als Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen einen finanziellen Anreiz. Es ist eine Staffelung je nach Umfang der Betreuung vorgesehen - 50 %ige Nutzung oder keine Inanspruchnahme des Platzes.

Die Gemeinde Ahrensfelde kann Zuwendungen des Landes erhalten, wenn bestimmte Vor-aussetzungen (Verzicht auf die Elternbeiträge) erfüllt sind.

Die Entscheidung zur Beitragsbefreiung obliegt der Gemeindevertretung. Allerdings setzt eine Zuschussbeantragung einen solchen Beschluss auf Befreiung voraus.

Das Essengeld kann frei von der Gemeindevertretung geregelt werden. Dafür gibt es keine Mittel des Landes.

 

Vorgeschlagen wird eine Regelung entsprechend der Richtlinie, also kompletter Verzicht oder Verzicht auf 50 %.

Zuerst sollte über den Monat Februar beschlossen werden, da die Beiträge zunächst eingezogen werden und dann eine Erstattung erfolgen soll. Im Übrigen wird die Zahl derer, die davon betroffen sind, durch die Schul- und Hortöffnungen deutlich sinken.

 

Herr Seiler lobt die faire Regelung des Landes Brandenburg. Er bemängelt jedoch, dass die Eltern den Brief vor einer endgültigen Entscheidung der Gemeindevertretung erhielten.

Lediglich den Eltern wird gedankt, die ihr Kind nicht in die Einrichtung brachten. Der Vollständigkeit halber ist es auch notwendig, sich bei den Eltern zu bedanken, die auf Grund ihrer bestehenden Arbeitsverhältnisse ihre Kinder in die Einrichtung bringen mussten und somit auch die Wirtschaft am Laufen hielten.

 

Herr Knop antwortet, der Versand des Elternbriefes erfolgte auf Grund der Informationspflicht gemäß Richtlinie zum Stichtag am 15. des Monats. Hätte man die heutige Sitzung abgewartet, wäre der Brief bei den Eltern formal zu spät angekommen. Im Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Zustimmung der Gemeindevertretung noch abzuwarten ist.

 

Herr Gehrke ergänzt, dass es die Pflicht der Verwaltung ist, die Eltern über die Möglichkeit ihres Wahlrechts zu informieren. Die Absprache, das Kind nicht in die Kita zu bringen, erfolgt mit der Kita-Leitung und es bedarf diesbezüglich keiner weiteren schriftlichen Vereinbarung. Er weist auch noch einmal darauf hin, dass es sich hierbei um eine Richtlinie, also eine Kann- und keine Muss-Bestimmung, handelt.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass die Gemeinde Ahrensfelde auf die Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und dem Hort der Gemeinde Ahrensfelde für den Monat Februar wie folgt verzichtet:

 

1. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung im gesamten Kalendermonat Februar
    gar nicht in Anspruch genommen, so wird auf die Beitragserhebung vollständig verzichtet.

 

2. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit im gesamten Kalendermonat Februar nur
    bis zu 50% in Anspruch genommen, so wird auf die Beitragserhebung hälftig verzichtet.

 

3. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung im gesamten Kalendermonat Februar
    gar nicht in Anspruch genommen, so wird auf die Erhebung des Essengeldes vollständig
    verzichtet.

 

4. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit im gesamten Kalendermonat Februar nur
    bis zu 50% in Anspruch genommen, so wird auf die Erhebung des Essengeldes hälftig
    verzichtet.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

20

0

0

0