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Auszug - Einwohnerfragestunde  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 6 Beschluss:NZ-2021/824
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 15.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:01
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde

Herr Hilbig richtet sich im Namen Eichener Bürger an Herrn Seiler mit der Frage, warum er auf seinem Blog die anderen Fraktionen des Wahlbetrugs bezichtigt.

Herr Seiler bezieht sich auf seine Kritik gegenüber Herrn Kusch zum Thema Geschäftsordnung in der Hauptausschusssitzung und erklärt, in seinem Blog wird mit Mitteln wie Übertreibung und Satire geschrieben.

 

Herr Ziemer engagiert sich für die Impfaktionen, bedauert die katastrophale Situation, insbesondere für ältere Einwohner und den entstehenden Impftourismus und fragt, ob die Information an Frau Hübner gegangen ist.

In Bezug auf die abgelehnten Anträge der Aufstellung und Pflege von Pflanztöpfen fragt er, wie die Aktivitäten dennoch umgesetzt werden könnten. Er meint, Anträge dürften nicht wegen fehlender Finanzierung abgelehnt werden.

Weiterhin sagt er, dass ein Antrag von Frau Kilian abgelehnt worden sei. Das Blumberger Kind müsse im Ortsteil untergebracht werden, das derzeit nach Seefeld in die Kita geht.

Frau Emmrich antwortet, für die Behandlung der Frage nach Pflanztöpfen gebe es einen gesonderten Tagesordnungspunkt, für die zweite Frage ist die Kitaleitung bzw. Kitaverwaltung zuständig.

 

Herr Kaepernick ist mit der Antwort von Herrn Seiler nicht zufrieden, auch Satire hat ihre Grenzen. Er sieht in dessen Behauptung im Blog den Straftatbestand der Verleumdung und fühlt sich mit dem Fälschungsvorwurf als seit 27 Jahren tätigen ehrenamtlichen Vorstand eines Wahllokals persönlich angegriffen.

Herr Seiler freut sich über das rege Interesse an seinem Blog und nimmt die Äußerungen zu den inhaltlichen Dinge so hin.

 

Herr Moreike fragt, ob es rechtens ist, dass der Autoservice Knispel, der auf dem Garagen- gelände hinter dem Kaufpark ansässig ist, Werbung betreiben darf und ob dies nicht gewerb- lich möglich war.

Des Weiteren fragt er nach der Richtigkeit, dass der Antrag des Pflegedienstes Simon zur Durchfahrt der Baustelle für ihre Tätigkeit in Mehrow und Blumberg abgelehnt wurde.

Herr Schwarz antwortet zur ersten Frage, dass es im Garagenkomplex verschiedene Nutzungen gibt und der Landkreis als zuständige Bauaufsichtsbehörde die Situation im Garagenkomplex gemäß Bauordnungsrecht prüft. Zur zweiten Frage ist ihm ein solcher Antrag nicht bekannt. Herr Gehrke ergänzt, dass auch ihm persönlich kein Antrag des Pflegedienstes bekannt ist.

 

Herr Wünsche ist der Meinung, die Gemeide müsse Sorge dafür tragen, welche Umfahrungsmöglichkeiten es für Pflegedienste in der Bauzeit gibt.

Herr Schwarz entgegnet, dass sich die Verwaltung um alle Anlieger der Baumaßnahme kümmert, es ist jedoch illusorisch, alle Pflegedienste oder anderen sozial Tätigen betroffenen Verkehrsteilnehmer abzufragen, ob sie mit der Maßnahme einverstanden sind. Dafür gibt es eine verkehrsrechtliche Anordnung, die für alle Verkehrsteilnehmer gilt. Ausnahmen wurden lediglich für den ÖPNV-Schülerbusverkehr gemacht.