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Auszug - Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler vom 27.02.2021 - Einberufung eines Vor-Ort-Termins zur Grundstücksangelegenheit
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 19 | Beschluss: | FV-2021/829 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mo, 15.03.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:01 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
FV-2021/829 Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler vom 27.02.2021 - Einberufung eines Vor-Ort-Termins zur Grundstücksangelegenheit | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Die Ahrensfelder Unabhängigen / BVB Freie Wähler 27.02.2021 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Bartosch, Susanne | |||||
Herr Seiler bezieht sich eine Beschlussvorlage, die im nichtöffentlichen Teil des letzen Ortsbeirates Lindenberg zum Verkauf des kommunalen Grundstückes Karl-Marx-Str. 48 beraten wurde, an dem er als Mitglied der Gemeindevertretung teilgenommen hatte, und beginnt, über diese Beratung zu berichten.
Herr Schwarz unterbicht Herrn Seiler und weist ihn darauf hin, dass er hier im öffentlichen Teil der Sitzung nicht über Beratungen aus dem nichtöffentlichen Teil des Ortsbeirates berichten darf. Dies stellt einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht dar.
Herr Seiler sieht es als Aufgabe der Gemeinde an, Wohnungen zur Verfügung zu stellen, und wirft der Verwaltung vor, sich nicht um die Wohnraumerhaltung zu kümmern, was auch in anderen Kommunen auf Unverständnis trifft. Die Gemeindevertreter sollen die Möglichkeit zur Beratung vor Ort erhalten, was aus dem Gebäude gemacht werden kann. Bezahlbarer Wohnraum muss erhalten bleiben.
Herr Länger schätzt die äußerliche Bausubstanz als schlecht ein, sieht aber, dass kein Gemeindevertreter dies tatsächlich fachlich beurteilen kann.
Herr Gehrke ergänzt, dass weder der Wohnungsbau noch die -verwaltung Aufgabe einer Gemeinde ist. Dennoch wurden mehrmals sachkundige Büros mit Bauzustandsuntersuchungen und der Erstellung von Sanierungskonzepten der Wohnungen in Ahrensfelde unter Einbeziehung des Verwalters beauftragt und Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt, weshalb Herrn Seilers Behauptung unwahr ist und tief ins Herz trifft. Er befasste sich nicht mit der Materie. So wurden z. B. Wohnungen in der Dorf-, der Schul- und der Berliner Straße u. a. mit KfW-Mitteln saniert. Das o. g. Gebäude wurde aufgrund des Schwammbefalls vom Gutachter als nicht erhaltenswert eingeschätzt. Der Ortsbeirat ist mit dem Grundstücksverkauf einverstanden.
Eine Investorensuche verlief erfolglos und auch der Nachbar war am Angebot nicht interessiert. Mit Anmeldung bei der Verwaltung ist eine Besichtigung möglich.
Herr Schwarz führt aus, dass pauschale Behauptungen einfach sind. Mit Frau Riedel und anderen Mitarbeitern der beauftragten Wohnungsverwaltung wurden alle Wohngebäude der Gemeinde begangen und für die Instandhaltung/Sanierung Haushaltsmittel bereitgestellt. Auch der jeweilige Ortsbeirat befasste sich mit dem Thema. Altersgerechtes Wohnen ist am dortigen Standort nicht möglich.
Herr Seiler wiederholt noch einmal, die Gemeinde kümmert sich nicht um die Wohngebäude, in denen Normal- und Geringverdiener wohnen können müssten. Er sieht darin eine Grundaufgabe und das Tafelsilber als bald vergeben an.
Frau Emmrich erinnert an den Beschlussantrag, in dem es um die Vereinbarung eines Ortstermins geht.
Herr Stock nennt abschließend als Beispiel das Gebäude Dorfstraße 6, deren hochbetagte Einwohner umfangreiche Baumaßnahmen nicht über sich ergehen lassen möchten. Deshalb wird mit Sanierungsmaßnahmen gewartet, bis dies möglich ist.
Frau Emmrich bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin zwischen der Gemeindeverwaltung und den Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertretern auf dem kommunalen Grundstück Karl-Marx-Straße 48 in Lindenberg zu organisieren.
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Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
19 | 1 | 17 | 1 | 0 |