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Auszug - Beschluss - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "Kirschenallee", OT Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2021/738
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 13.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/738 Beschluss - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "Kirschenallee",
OT Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Herr Schwarz erläutert, dass der Investor Bonava als Bauträger für alle Gutachten, Erschließungen, den Straßenbau, die Entwässerung usw. die Kosten trägt. Rechtsgrundlage für den Städtebaulichen Vertrag ist § 11 BauGB. Der Vertrag regelt Umfang und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen, die Abnahme und Übertragung ins Eigentum der Gemeinde und enthält entsprechende Sicherheiten. Der Vertrag ist notariell zu beurkunden, um den Insolvenzfall abzusichern.

Für die Bereiche Schmutz- und Trinkwasser wurde im Dezember 2020 ein Erschließungs-vertrag zwischen Bonava und dem WAZV abgeschlossen, dies ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

 

Frau Formazin sagt, dass sich der Ausschuss schon 2017 dafür aussprach, dass im B-Plan drei Geschosse festgesetzt werden sollten und keine Reihenhäuser. Sie sieht den Beschluss als nicht umgesetzt an und deshalb ist der Bebauungsplan zu überarbeiten.

 

Herr Winker antwortet, dass das Konzept von Bonava beauftragt wurde. Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan erfolgen nach dem Baugesetzbuch. Die Dreigeschossigkeit ist festgesetzt. Es sind auch keine einzelnen Buchgrundstücke und damit keine Reihenhäuser. Der Geschosswohnungsbau wird im Baufeld der Kirche realisiert.

 

Herr Seiler fragt an, ob alles rückabgewickelt und Mietwohnungsbau vertraglich geregelt werden kann.

 

Herr Schwarz sagt, dass dies jetzt nicht mehr möglich ist. Es gab damals eine Auschreibung der Grundstücke im Intressenbekundungsverfahren, die von der damaligen Gemeindevertretung zum Höchstpreis beschlossen wurde. Herr Seiler bezeichnet dies als Fehler. Herr Schwarz antwortet, dass es der Beschluss der damaligen Gremien war und daher nicht als Fehler bezeichnet werden kann.

 

Frau Formazin möchte die Festsetzung in die Begründung aufnehmen.

 

Herr Schüle führt aus, dass es in der Begründung steht, jedoch nicht ganz klar.

 

Herr Schwarz ergänzt, dass der soziale Wohnungsbau nicht Gegenstand des damaligen Beschlusses war, der umzusetzen ist. Sofern die Festsetzungen gemäß BauGB nicht anders möglich sind, könne nur die Begründung genauer gefasst werden.  

 

Herr Allerdissen stellt fest, dass lediglich die Parzelliereung in Anlage 3 mit den Bauabschnitten problematisch ist – Plan in drei Bauabschnitten, rot, gelb, grün. Er ist dafür, die Parzellierung ist herauszunehmen. 

 

Es wird festgestellt, dass der Ortsbeirat Ahrensfelde den Beschluss - Änderungsantrag 1 aus 2017 - als nicht vollständig im Bebauungsplan umgesetzt ansieht.

 

Da alle drei Beschlüsse, Städtebaulicher Vertrag, Abwägungs- und Satzungsbeschluss davon abhängen, bittet Herr Dreger um Abstimmung, diese Entscheidungen (TOP 7, 8 und 9) zurückzustellen.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

7

0

0

0

 

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit der Bonava Deutschland GmbH zum BebauungsplangebietKirschenallee“.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen