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Auszug - Beschluss - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "Kirschenallee", OT Ahrensfelde  

außerordentliche öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde
TOP: Ö 6 Beschluss:BV-2021/738
Gremium: Ortsbeirat Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 13.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:47
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/738 Beschluss - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "Kirschenallee",
OT Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Herr Joachim übergibt das Wort an Herrn Schwarz.

 

Herr Schwarz führt aus, dass Rechtsgrundlage für den Städtebaulichen Vertrag § 11 BauGB ist. Vertragsparteien sind die Bonava Wohnbau GmbH und Gemeinde Ahrensfelde. Inhalt des Vertrages ist, dass der Vorhabenträger Planungs- und Herstellungskosten aller Erschließungsanlagen, wie Straßen, Lärmschutzwall und Regenentwässerung trägt. Der Vertrag regelt Umfang und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen, die Abnahme und Übertragung ins Eigentum der Gemeinde und enthält entsprechende Sicherheiten.

Der Vertrag ist notariell zu beurkunden, um den Insolvenzfall abzusichern.

Für die Bereiche Schmutz- und Trinkwasser wurde im Dezember 2020 ein Erschließungs-vertrag zwischen Bonava und dem WAZV abgeschlossen, dies ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

 

Herr Joachim sagt, es kam zu Schwärzungen, da diese Daten nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Die Verwaltung ist für den Vertrag verantwortlich und bisher gab es nie Pro-bleme mit städtebaulichen Verträgen.

 

Herr Stock fragt nach den Geschosswohnungen und den entsprechenden Wohnunsggrößen.

Herr Joachim weist darauf hin, dass es 2017 zwei Änderungsanträge gab. Der Antrag, mit dem in WA 8 und WA 9 kleinteiliges Gewerbe festgelegt werden sollte, wurde abgelehnt.

Der Antrag mit Mehrgeschosswohnungsbau statt Reihenhäusern in WA 8, 9 und 11 wurde beschlossen. Die Vorgaben der Gemeindevertretung wurden zum Teil nicht berücksichtigt.

 

Frau Schenderlein empfindet die Pläne als unübersichtlich parallel zur B158.

Die Fragen sind nur durch die Bonova zu beantworten.

 

Es wird einstimmig der Beschluss zur Herstellung der Öffentlichkeit gefasst.

 

Frau Laqua fragt, ob der Ortsbeirat Ahrensfelde diesebzüglich uneinig sei.

 

Herr Fröhl fragt bezüglich der Grundstücksgröße.

Der Quadratmeter-Preis war ein Schnäppchenpreis für den Investor.

 

Stellungnahme von Herrn Dr. Pöltelt zum Entwurf – Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan „Kirschenallee“:

Der Vertrag stand schon im Ortsbeirat Ahrensfelde am 22.03.2021 auf der Tagesordnung, konnte aber nicht beraten werden, weil er nicht vorlag.

Herr Schwarz empfahl trotzdem die Beschlussfassung, da es sich um einen „Typenvertrag“ handele, dem hatte Dr. Pöltelt widersprochen. Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

 

Zum Vertragsentwurf:

 

Präambel:

Die Bonava Deutschland GmbH soll ca. 199 Wohneinheiten (Häuser) selbst bauen und privat verkaufen.

Frage: Welche Referenzen hat die Bonava für Investitionsprojekte dieser Größenordnung und wo? Wann hat das Unternehmen Projekte erfolgreich realisiert?
Negativbeispiel: Humboldt-Siedlung

 

Die Stephanus-Stiftung soll ca. 99 Wohneinheiten errichten als gGmbH. Im zuständigen Geschäftsbereich Wohnen/Pflege der Stiftung ist das Vorhaben unbekannt. Die gGmbH ist ein diakonisches Dienstleistungsunternehmen der EKBO, baut und finanziert nicht selbst.

Frage: Wer finanziert das Vorhaben? Warum ist die Stephanus-Stiftung nicht Vertragspartner?

Im Baufeld der Stephanus-Stiftung ist nur die Kita mit ca. 130 Plätzen ausgewiesen.

Sieben Bauflächen sind leer ausgewiesen.

Frage: Wo ist die Seniorenresidenz für altersgerechtes, barrierefreies, betreutes Wohnen und Service Wohnen und die ca. 500 m2 Gewerbefläche? Wer wird besondere Wohnungen finanzieren?

Stephanus soll im Erbbaurecht bauen. Wer ist Erbbaupachtgeber und wer -nehmer? Gibt es schon einen Erbbaupachtvertrag?

 

§1 (5)

Der Vorgabenträger übernimmt die Kosten und sonstigen Aufwendungen der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen bis zu welcher Höhe?

 

§ 3 (1)

Gilt das auch für die Stephanus-Stiftung? (EKBO)

§ 3 (5)

Schreibfehler: weist „eine Gemeindebedarfsflächen“ aus …

 

§ 5 (1)

Planungsbüro „W.O.W. Kommunalbegleitung und Projektbegleitung GmbH“

§ 5 (2)

Ingenieurbüro „Infra BB Ingenieure GmbH“ (wie bei der Grundschule in Lindenberg)

§ 5 (3)

öffentlich bestellter Vermessungsingenieur – Ausschreibungen und Referenzen?

 

§ 6 (8)

Zufahrt von Baufahrzeugen von der B158 zum Planungsgebiet durch das Wohngebiet soll vermieden werden.

 

§7 (3)

Haftpflichtversicherung des Vorhabenträgers über mindestens (2.) 5 Mio. € für Sach- und Personenschäden

Frage: Besteht Verhältnismäßigkeit zur Gesamtinvestitionssumme? Welche Haftpflichtversicherung geht die Stephanus-Stiftung ein?

 

§ 8

Es fehlen Festlegungen für den Vorhabenträger bei Terminverletzungen für Fertigstellung, Abnahmen und Mängelbeseitigung.

 

§ 11

Sicherheitsleistungen (geschwärzt!!!)

Können nur beurteilt werden bei Kenntnis des voraussichtlichen Gesamt-Investitions-volumens in Mio. €.

Frage: Wie hoch ist dieses für das Vorhaben Kirschenallee? Angabe fehlt!

 

§ 15

Frage: In welcher (beurkundeten Form) erfolgt die Übergabe der Sicherheiten zum Wirksamwerden des Vertrages?

 

§ 16

Frage: Warum erhält die Vertragspartei Stephanus-Stiftung kein vom Vorstand unterzeich-netes Vertragsexemplar?

 

 

 

§ 19 (2)

Frage: Warum haftet die Vertragspartei Stephanus-Stiftung nicht kraft Gesetzes für die Kosten als Gesamtschuldner?

 

Herr Schwarz antwortet, dass es sich bei dem Wort „Städtebaulicher Vertrag“ um einen Oberbegriff handelt und diese Verträge je nach Vorhaben angepasst werden. Hier war ein mehrfach angewandtes Muster Grundlage und wurde an die aktuelle Rechtslage und das Vorhaben angepasst.

 

Es gab im Jahr 2015 ein Interessenbekundungsverfahren und im Jahr 2016 wurde sich per Beschluss für Bonava zum Höchsgebot entschieden. Es ist ein zweiseitiger Vertrag, die Stephanus Stiftung ist nicht Erschließungsträger und findet sich daher auch nicht in diesem Erschließungsvertrag wieder. Die Durchfahrtsregelung kam aus der Bürgerbeteiligung.

Der städtebauliche Vertrag muss insgesamt angemessen für beide Vertragsparteien sein.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit der Bonava Deutschland GmbH zum Bebauungsplangebiet "Kirschenallee".

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

1

4

0

0