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Auszug - Information zum Verfahren Schulbezirkssatzung Grundschule Lindenberg  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 12 Beschluss:IV-2021/0970
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:07
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
IV-2021/0970 Information zum Verfahren Schulbezirkssatzung Grundschule Lindenberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Bearbeiter/-in: Knop, Andreas

Herr Dr. Kauert erläutert, dass ab einer Anzahl von zwei Schulen eine Schulbezirkssatzung notwendig ist. Es gibt zwei Träger, den Landkreis und die Gemeinde, jeder kann eine Satzung entwerfen, danach erfolgt darüber die Abstimmung.

Der Entwurf des Landkreises teilt die Schulbezirke nach Ortsteilen, also geographischer Lage, auf.

Für die Lindenberger Schule werden Lindenberg, Ahrensfelde und Eiche als Hauptschulbezirk angesehen, für die kleinere Blumberger Schule die Ortsteile Blumberg, Mehrow und Eiche.

 

Herr Schwarz ergänzt, die Entwicklung der Schülerzahlen ergibt sich nach Ortsteilen gestaffelt aus dem Geburtsregister, der möglichen Nachverdichtung, der Betrachtung der Bau-felderentwicklung und den damit zu erwartenden Zuzügen in die Gemeinde. So wird z. B. die Einwohnerzahl bei der Planung des Projektes am Kaufpark höher liegen als in der Kirschen-allee. Familien haben je angebotener Wohnungsgröße bzw. im Einfamilienhaus meist zwei und mehr Kinder. Mit und ohne Zuzug wird eine Anzahl von 25 bis 28 Schülern prognostiziert, gesetzlich sind 28 Kinder pro Klasse möglich. Auf der Grundlage des FNP ist die Zügigkeit der Schule errechen- bzw. prognostizierbar.

Für den OT Eiche wurden zwei Varianten erörtert, die Aufteilung des Ortsteiles oder für die Eltern eine Wahlmöglichkeit der Schule. Für die Ortsteile Blumberg und Mehrow wird sowohl von der Verwaltung als auch vom Landkreis der Schulbesuch in Blumberg, für die Ortsteile Ahrensfelde und Lindenberg der Schulbesuch in Lindenberg vorgeschlagen.

Das Wahlrecht für Eiche müsste in den Satzungsentwürfen beider Träger deckungsgleich formuliert werden.

 

Herr Seiler bittet um Bereitstellung der tabellarischen Unterlagen im Nachhinein. Die Elternschaft der Blumberger Grundschule wurde nicht mit einbezogen. Er bezieht sich auf die Schulstandortverhandlungen mit dem Werneuchener Bürgermeister im letzten Jahr, als an der Regionalbahnlinie Schulstandorte besichtigt wurden. Er sieht die Erweiterung der Schule in Blumberg um eine Oberstufe als sinnvoller an.

 

Herr Gehrke führt aus, dass es sich um die Grundlagendarstellung für die beiden geplanten Schulstandorte handelt und die Betrachtung der Kinderzahlen zur Entscheidungsfindung der Satzungsformulierung dient.

 

Die Hinterfragung des Standortes und die Entwicklung der Schullandschaft haben mit der Satzung unmittelbar nichts zu tun. Die Gemeinde wird ihre künftige Entwicklung im Achsenentwicklungskonzept betrachten und im Flächennutzungsplan festlegen. Ganz klar ist, dass aus diesen Gebieten Kinder zuziehen werden. Der Landkreis entscheidet aufgrund der Einwohnerzahlen, wo er verlässliche Schülerzahlen prognostiziert und dort entstehen Schulen. Die Schulentwicklungsplanung ist auch für weiterführende Schulen durch den Landkreis vorgesehen. Alle Bürgermeister der Region, Ahrensfelde, Werneuchen, Panketal und Bernau liefern ihre Zahlen an den Landkreis und jeder Ort wird mögliche Schulstandorte benennen.

 

Frau Tietz bedankt sich für die sehr gute Erläuterung und schätzt, dass der Wunsch des Schulbesuchs in Lindenberg ggf. höher ausfallen könnte, der Schulweg sollte aber beachtet werden. Ein Rücklauf von den Eltern wäre gut, nach gewisser Zeit sollte jedoch der Bedarf nochmals geprüft werden.

 

Herr Gehrke schlägt vor, zunächst wie vorgeschlagen zu starten und zu schauen, wie sich das Wahlrecht entwickelt. Ggf. kann nachgesteuert werden. Mit dem Landkreis hat die Gemeinde einen guten Partner beim Thema Schule.

Herr Kusch fragt, warum nicht in Mehrow das Wahlrecht besteht. Die Mehrower Kinder gehen in Eiche zur Kita, die Grundstruktur in die Schule zu übertragen ist jungen Eltern wichtig.

 

Herr Schwarz antwortet, die beste Variante ist ein Wahlrecht für alle Eltern, dies scheitert jedoch am Thema Schülerbeförderung, eine verlässliche Erreichbarkeit der Schulen wäre nicht gegeben. Die Bedingung des Landkreises war, die B 158 so wenig wie möglich zu kreuzen. Ggf. ist die gemeinsame Einschulung von Freunden nicht möglich.

Herr Gehrke ergänzt, dass der Radweg von Mehrow nach Blumberg ohne Querung der

B 158 ein Entscheidungsargument war. Wenn das Schulamt per Zirkel entscheidet, entsteht ggf. ein längerer Schulweg. Weil dies verhindert werden soll, entstand der Aufteilungsvorschlag der Verwaltung, auch wenn daraus einige Härtefälle entstehen.

 

Herr Kusch sieht die Nutzung des Radweges nur als Notlösung an und bittet, für Mehrow nochmals eine Alternative zu überlegen.

 

Herr Schwarz gibt zu bedenken, dass bei Erreichung der Kapazitätsgrenze die örtliche Entfernung die Entscheidungsgrundlage bildet. Um den Verkehr zu organisieren, war es Wunsch des Landkreises, die OT klar aufzuteilen.

 

Frau Formazin fragt, warum es eine Reglementierung für Mehrow gibt und die wenigen betroffenen Familien nicht auch wählen können. Auch in Ahrensfelde wird es für die Bewohner der Straße Am Walde die Diskussion geben, sich für die Blumberger Schule zu entscheiden. Es könnte jährlich eine neue Entscheidung getroffen werden, nicht jede Prognose tritt ein. Die Eltern möchten ein Wahlrecht haben.

 

Herr Gehrke gibt zu bedenken, dass es für die Familien schwieriger wird, wenn der Landkreis die Schulauswahl nach Ortslage trifft. Die Gemeinde sollte selbst eine klare Regelung vorschlagen. Sollten freie Kapazitäten entstehen, könnten sogar Werneuchener Schüler aufgenommen werden.

 

Herr Stock fragt nach Möglichkeiten auch für die zu erwartenden Kinder in Eiche-Süd, gegenüber in Berlin zur Schule gehen zu können.

 

Herr Schwarz schätzt die Chance auf einen Schulbesuch in Berlin als wenig erfolgreich ein. Erst ab 6.000 Einwohnern ist ein neuer Schulstandort diskutierbar.

 

Auf die Bitte von Frau Tietz, zur Schulkonferenz auch die Kitaausschüsse einzubeziehen, antwortet Herr Gehrke, dies war zwar nicht geplant, ist aber möglich.

 

Herr Seiler bittet, die Hortkinder ebenfalls zu berücksichtigen. Er fragt, ob auch die Umfrageergebnisse im § 3 des Satzungsentwurfs Beachtung fanden.

 

Herr Gehrke antwortet, dass sich die Umfrage in der Schule auf den Wechselwunsch nach Lindenberg bezog. Das Ziel war ein langsames Aufwachsenlassen der Grundschulklassen.

 

Herr Schwarz ergänzt, dass die Schulbezirkssatzung neue Schüler betrifft, die Umfrage bezog sich auf schon in der Blumberger Schule vorhandene Schüler, Verbleib oder Wechsel nach Lindenberg.

 

Herr Kusch bittet, die Satzung so zu formulieren, dass Konflikte vermieden werden und ggf. Härtefallregelungen möglich sind.

 

Herr Dr. Kauert führt aus, dass bei deckungsgleicher Formulierung der Satzung mit Wahlrecht für alle OT die Schüleraufteilung ggf. sogar aufgeht. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze greife das Schulgesetz und der Wohnort ist dann entscheidend. In diesem Fall kann es evtl. zu einer Trennung von Nachbarkindern kommen.

 

Abschließend erinnert Frau Hübner, dass es heute nur um die Information zur Satzung geht,  über die erst im Oktober beschlossen werden wird.

 

Sie bittet um ein Votum, das mit 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen gegeben wird.