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Ratsinformationssystem

Auszug - Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler vom 01.06.2021 - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einer gesonderten Satzung regeln  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 15 Beschluss:FV-2021/1061
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:54
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2021/1061 Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler vom 01.06.2021 - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einer gesonderten Satzung regeln
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler
06.06.2021
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Seiler bezieht sich auf die Hauptsatzung und sieht gemäß § 3 a (2) die Notwendigkeit, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einer gesonderten Satzung zu regeln, ähnlich der Richtlinie für Tagesmütter.

 

Frau Länger wiederholt noch einmal, dass sich die Beteiligungssatzung in der Ausarbeitung befindet.

 

Herr Dr. Kauert ergänzt, dass im Hauptausschuss am 02.03.2020 der Entwurf der geänderten Einwohnerbeteiligungssatzung zur Diskussion vorlag, in welchem es im Wesentlichen gerade um die nähere Ausgestaltung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ging. Von Seiten der Fraktionen gab es im Nachgang keine Stellungnahmen. Satzungsentwurf und Protokoll sind im Ratsinformationssystem einsehbar. Die Hauptsatzung regelt die Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Die nähere Ausgestaltung dieser Beteiligungsformen sollte unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt werden. Damit wurde nach der Hauptausschusssitzung Frau Buhl (Jugendkoordination) beauftragt. Eine weitläufige Befragung, eine Diskussion oder die Durchführung von Workshops war dann pandemiebegingt nicht möglich. Nach Abstimmung mit dem LK Barnim sollte die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen nicht in dem ursprünglich geplanten Umfang durchgeführt, sondern zügig zum Abschluss gebracht werden. Diese Aufgabe wurde von der Jugendkoordination bearbeitet. Die Ergebnisse befinden sich in der Auswertung und sollen im September-Hauptausschuss vorgestellt werden.

 

Herr Kusch merkt an, dass alles auf dem Weg und der Antrag somit hinfällig ist.

 

Herr Seiler erklärt, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Prozessen nicht im Rahmen der Einwohnerbeteiligungssatzung geregelt, sondern eine gesonderte Satzung beschlossen werden soll.

 

Herr Dr. Kauert führt aus, dass eine gesonderte Satzung nicht sinnvoll ist. Nach der KV gilt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, ergänzend neben der allgemeinen Bürgerbeteiligung. Diese Verschränkung ist auch in der Hauptsatzung so enthalten. Die Formen der Beteiligung ergänzen sich gegenseitig. Es ist nicht sachdienlich, eine Extrasatzung zu verfassen.

 

Herr Dr. Ackermann schlägt vor, den Ausschuss für Soziales und Kultur darüber noch einmal beraten zu lassen.

 

Herr Gehrke betont, dass alle Fraktionen in die Diskussion einbezogen wurden, es gab keine Rückläufe. Deshalb sollte der ASK damit nicht noch einmal beauftragt werden. Frau Buhl untersuchte, wie die Kinder beteiligt werden möchten und wie sie sich die Ausgestaltung vorstellen. Den Jugendlichen war eine Beteiligung schon immer möglich, sie erhalten auch die Gremienunterlagen. Er war in den Jugendclubs, um die Beteiligungswünsche abzufragen und Vorschläge zu unterbreiten.

 

Herr Seiler erhält seinen Antrag aufrecht und befürwortet die Verweisung in den Sozial-ausschuss.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung zur Antragsverweisung in den Sozialausschuss.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

2

17

1

0

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung über den Fraktionsantrag.

 

 

 

 

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, bis Ende des 2. Quartals 2021 die im Absatz 2 des Paragraphen angekündigte „Konkretisierung des Paragraphen 3a der „Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde“ zu realisieren und eine Beschlussvorlage vorzubereiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

2

18

0

0