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Auszug - Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler vom 30.05.2021 - Namentliche Abstimmung auf Verlangen von zwei Gemeindevertretern  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 17 Beschluss:FV-2021/1062
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:54
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2021/1062 Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler vom 30.05.2021 - Namentliche Abstimmung auf Verlangen von zwei Gemeindevertretern
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler
06.06.2021
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Seiler stellt fest, es gibt drei Fraktionen mit drei Sitzen, kleinere Fraktionen mit nur zwei Stimmen sind im Nachteil. Er bezieht sich auf Regelungen ausgewählter Nachbarkommunen. Bei der Fülle der Anträge sollten die Bürger erfahren, welcher Abgeordnete wie entschieden hat. Dies ist nur nachvollziehbar bei namentlicher Abstimmung.

 

Frau Hübner fragt Herrn Seiler, warum er den Antrag nicht stellte, als vor einem Vierteljahr die Geschäftsordnung überarbeitet wurde.

 

Frau Emmrich teilt mit, dem Antrag nicht zuzustimmen. Sie hat Sorge, dass dann pro Sitzung mindestens einmal namentlich abzustimmen sei, was viel Zeit in Anspruch nimmt.

 

Herr Seiler sagt, dass seine Fraktion seinerzeit die meisten Vorschläge zur GO brachte. Aber erst jetzt ist die Idee zum Antrag gewachsen. Er erinnert an die Einhaltung der parlamentarischen Redekultur.

 

Herr Dr. Kauert erläutert, dass die beantragten Änderungen der GO grundsätzlich rechtlich möglich sind. Mit der gegenwärtigen Regelung zur Beschlussfassung mit drei Stimmen ist die notwendige Anzahl für eine namentliche Abstimmung jedoch schon erheblich herabgesetzt zu Gunsten der kleineren Fraktionen. Der zeitliche Faktor spielt bei den Gremiensitzungen eine erhebliche Rolle. Die Gemeindevertretung ist kein Parlament, sondern ein Beschlussorgan der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Herr Länger macht auf die Möglichkeit der Mehrheitenbildung aufmerksam, vernünftige Anträge sind ja unterstützenswert. Um seine Anträge inhaltlich zu klären, hätte Herrn Seilers Nachfrage bei Schule und Verwaltung genügt.

 

Nach Herr Stocks Meinung kann die Qualität der Fraktionsarbeit nicht an der Anzahl der Anträge festgemacht werden. Auch über die Gründe zur Ablehnung der Anträge sollte den Bürgern berichtet werden. Die Anträge anderer Fraktionen werden meistens beschlossen.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung wird im §11 Abstimmungen, Abs. (2) wie folgt geändert:

 

„Auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung ist namentlich abzustimmen.“

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

1

19

0

0