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Auszug - Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler vom 30.05.2021 - Entschädigung für Hauptausschussvorsitzenden nur bei Durchführung der Sitzung  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 18 Beschluss:FV-2021/1058
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:54
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2021/1058 Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler vom 30.05.2021 - Entschädigung für Hauptausschussvorsitzenden nur bei Durchführung der Sitzung
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler
06.06.2021
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Seiler nimmt Bezug auf die Begründung des Fraktionsantrages. 2020 fiel die Hauptausschusssitzung viermal aus, 2021 bis jetzt zweimal. Trotzdem erhält der Vorsitzende 280 € Entschädigung. Damit sollte anders umgegangen werden als in den anderen Ausschüssen, für deren Leitung die Vorsitzenden 39 € erhalten.

In der Coronapandemie gibt es viele Familien, die einer finanziellen Unterstützung bedürfen. Die Entschädigung ist an den Vorsitz geknüpft, nicht an andere Aufgaben.

 

Herr Dr. Kauert erklärt, dass es sowohl für die Zahlung von Sitzungsgeldern als auch Aufwandsentschädigungen gesetzliche Grundlagen gibt. Den Rahmen geben die Kommunalverfassung und die KomAEV vor. Eine Abänderung der Entschädigungssatzung, wie mit dem Antrag beabsichtigt, ist rechtswidrig. In diesem Falle würde die Aufwandsentschädigung in ein Sitzungsgeld umgewandelt werden. Der Betrag ist als pauschale Entschädigung zu sehen, da weitere Aufgaben anstehen, die der Hauptausschussvorsitzende erledigt. Es wäre rechtlich sogar ein Höchstsatz von 360 € möglich.

 

Herr Joachim hatte in der letzten Legislatur den Vorsitz inne. Er führt aus, dass von der Summe ca. 150 € netto übrig bleiben. Die Leitung der Sitzung war das Geringste, das der Vorsitzende zu leisten hat. Oft wird zu Veranstaltungen eingeladen, viel ehrenamtliche Tätigkeit steht an. Der Antrag wird von ihm nicht gutgeheißen, da die gesamte Arbeit gesehen werden muss und nicht nur die Sitzungsleitung.

 

Herr Kusch erinnert an die Zustimmung aller Gemeindevertreter, als die Abstimmung über die Entschädigungssatzung vorgenommen wurde. Die Gemeinde ist keine Hochpreis-gemeinde. Er würde erstmals einem Antrag der Fraktion der Unabhängigen zustimmen, wenn der Antrag auch die anderen Vorsitzenden, nicht nur des Hauptausschusses, beträfe. Herr Kusch schlägt die Einführung einer pauschalen Aufwandsentschädigung für alle Ausschussvorsitzenden vor. 

 

Herr Seiler schlägt vor, den Antrag zunächst  in den Finanzausschuss zur Prüfung zu überweisen und danach in den anderen Gremien zu diskutieren.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung über den Verweisungsvorschlag.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

1

19

0

0

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung über den Fraktionsantrag.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die „Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde“ im Paragraphen 4, Absatz 4

wie folgt zu ändern:

„Der Vorsitzende des Hauptausschusses, soweit er nicht der hauptamtliche Bürgermeister ist, erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 280 Euro bei Vorbereitung und Durchführung der Sitzung des Hauptausschusses.“

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

1

19

0

0