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Auszug - Beschluss zur Anwendung von Corona-Stundungsregeln für Steuerpflichtige
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | BV-2022/1787 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 25.04.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:20 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2022/1787 Beschluss zur Anwendung von Corona-Stundungsregeln für Steuerpflichtige | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung | Bearbeiter/-in: | Richter, Jeannette | |||||
Herr Knop erläutert, dass bisher schon einige Regelungen getroffen wurden. Die Verwaltung orientiert sich am Rundschreiben der Bundesbehörden. Es handelt sich um eine geringe Anzahl von Steuerpflichtigen, die von den Stundungsregeln Gebrauch machen.
Frau Hübner bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Verlängerung der zinslosen Stundung der Gewerbetreibenden, die Fälligkeiten bis zum 31.03.2022 betreffend, für die Zeit bis zum:
30.09.2021 ohne monatliche und bis zum 31.12.2021 mit monatlicher Ratenzahlung. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
19 | 19 | 0 | 0 | 0 |