Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Auszug - Beschluss über Hygieneregeln in Sitzungen der kommunalen Gremien der Gemeinde Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 18 Beschluss:NZ-2022/1815
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
NZ-2022/1815 Beschluss über Hygieneregeln in Sitzungen der kommunalen Gremien der Gemeinde Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Seiler ist der Meinung, dass die Regelungen aufgehoben werden können, da dies auch landes- und bundesweit geschah.

 

Herr Kusch denkt, dass sich die Corona-Entwicklung im Herbst zeigen wird. Er befürwortet weiterhin das Lüften und Abstandhalten sowie das Tagen der Gremien im OTZ. Wer dies möchte, könne gern eine FFP2-Maske tragen.

 

Frau Tietz schließt sich dieser Meinung an, würde den Beschluss jedoch nicht aufheben.

 

Frau Hübner spricht sich für die Aufhebung des Beschlusses aus.

 

Herr Joachim stimmt dem zu, jedoch nur, wenn weiterhin im OTZ getagt wird, da der Rat-haussaal viel zu eng ist.

 

Herr Gehrke bestätigt, dass Gemeindevertretung, Ausschüsse und Ortsbeirat im OTZ tagen können, da sie Nutzungsvorrang haben. Für die Wahrung des Abstandes ist kein Extra-Beschluss notwendig, dafür wird freiwillig gesorgt. Auch die Messgeräte bleiben stehen, um an ein regelmäßiges Lüften zu erinnern.

 

Herr Knop ergänzt, dass der Tagungsort OTZ auch genutzt wird, wenn Hybridsitzungen anstehen, da dies andernorts technisch nicht umsetzbar ist.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung, den Beschluss über die Hygieneregeln in kommunalen Gremiensitzungen der Gemeinde Ahrensfelde aufzuheben.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

17

0

2

0