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Auszug - Beantwortung von Bürgerfragen
Einwohnerversammlung der Gemeinde Ahrensfelde | |||
TOP: | Ö 4 | ||
Gremium: | Einwohnerversammlung | ||
Datum: | Di, 24.05.2022 | Status: | öffentlich |
Zeit: | 19:00 - 20:35 | ||
Raum: | Feuerwehrgebäude Mehrow, Krummenseer Weg 1, 16356 Ahrensfelde | ||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | ||
Frau Wernke (phon. Namenswiedergabe, Mehrower Dorfstr. 19 C – Gartenkolonie) fragt, für welche Zielgruppe das Bauvorhaben geplant wird, wenn von Barrierefreiheit und gleichzeitig einem integrierten Spielplatz auf dem Gelände gesprochen wird.
Dieses Wohnensemble soll laut Frau Formazin auf alle Altersgruppen ausgerichtet und als Mehrgenerationswohnen genutzt werden. Die Barrierefreiheit entwickelt sich immer mehr zu einer Grundnorm, die von den Architekten/Planern gern als Standard verwendet wird.
Herr Schwarz weist auf die, von der Gemeindevertretung beschlossene, in der Gemeinde Ahrensfelde geltende Spielplatzsatzung hin. Die Vorhabenträger sind verpflichtet, beim Wohnungsbau ab vier Wohneinheiten einen Spielplatz vorzuhalten.
Herr Raeder (Mehrower Dorfstr. 10 A) hat bei einer möglichen Realisierung des Bauvorhabens Bedenken hinsichtlich der bestehenden Probleme mit der Wasserversorgung Mehrows. Der Anschluss weiterer Abnehmer ist sicherlich nicht förderlich für eine Verbesserung der Wasserdruckverhältnisse. Er fragt, ob die Klärung mit dem Wasserversorger erfolgte.
Herr Gehrke erklärt, bei jedem Vorhaben muss zunächst der zuständige Versorger (hier der WSE) seine Zustimmung erteilen. Grundsätzlich ist die Wasserversorgung in Mehrow gesichert, allerdings fehlen dem WSE die rechtlichen Genehmigungen.
Gegenüber der Gemeinde signalisierte der WSE, dass zurzeit keine Zustimmungen zu B-Plänen erteilt werden, solange die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist.
Weiterhin fragt Herr Raeder, warum keine Umstellung auf die weitere vorhandene Leitung erfolgt.
Herr Gehrke antwortet, grundsätzlich liegt die Versorgungspflicht beim WSE. Die Ausgangssituation ist recht schwierig. Mehrow ist nicht, wie die anderen vier Ortsteile, vor Jahren dem Abwasserzweckverband mit einer Versorgung durch die Berliner Wasserbetriebe beigetreten, sondern wählte einen eigenen, damals für sich preisgünstigeren Weg.
Herr Wollermann ergänzt, dass die Versorgung von Mehrow über eine aus Hönow kommende Leitung erfolgt. Die Anbindung Mehrows an eine Leitung aus Altlandsberg bis nach Trappenfelde wurde im Spätherbst 2021 realisiert. Ob es dadurch zu einer Verbesserung der Versorgung kommt, kann erst nach dem Härtetest im Sommer gesagt werden. Der WSE plant in Richtung Altlandsberg den Bau einer Druckerhöhungsstation.
Herr Gehrke sagt, er vertritt als Mitglied des Abwasserzweckverbandes Strausberg/Erkner die Interessen von Mehrow mit einer von ca. 180 Stimmen und versucht, dafür Sorge zu tragen, dass der WSE seine Arbeit (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) ordentlich erbringt.
Herr Schwarz erläutert kurz den Werdegang eines offenen Verfahrens. Zunächst erhalten alle Behörden, so auch der WSE, die Möglichkeit zur Abgabe eventueller Einwände, Meinungen und Hinweise. Zum jetzigen Zeitpunkt ist wenig Wasser in Mehrow vorhanden. Bei 24 Wohneinheiten und einem Zuzug von ca. 70 bis 80 Bewohnern ist dies jedoch eine überschaubare Anzahl. Der Eigentümer kann nicht an Investitionen in Leitungen beteiligt werden.
Herr Gehrke erinnert, dass der WSE damals einen geringen Preis aufrief und wenig in die Infrastruktur investierte. Gegen den WAZV leitete der WSE ein Kartellverfahren wegen des höheren Preises ein, das eingestellt wurde. Der WAZV investierte in den Ortsteilen Ahrensfelde, Eiche, Lindenberg und Blumberg bis hin nach Elisenau in den Bau von Ringleitungen zur Versorgungssicherheit, um gute Wasserqualität und einen hohen Wasserdruck zu gewährleisten.
Herr Bree meint, ihm sei die Wasserproblematik durchaus bewusst. Sollte eine negative Stellungnahme im Bebauungsverfahren durch den WSE erfolgen, so muss diese zunächst hingenommen werden. Rechtliche Sicherheit muss gegeben sein. Das Wasser kommt derzeit aus Berlin über Hönow nach Mehrow, der WSE muss es zusätzlich kaufen.
Angedacht ist selbstverständlich bei seinem Bauvorhaben eine professionelle Wasseraufbereitungsanlage. Auch die Energiefrage ist neu zu stellen.
Aus Sicht von Herrn Wollny (Mehrower Dorfstr. 19 C) muss zunächst die Sicherung der Wasserversorgung in Mehrow gelöst werden, bevor man sich mit einem solchen Bauvorhaben auseinandersetzt.
Gleichzeitig möchte er wissen, ob es sich bei diesem Bauvorhaben um einen weiteren Schildbürgerstreich handelt, weil es zu einer großen Flächenversiegelung kommt, wie z.B. bei der Appartmentanlage in der Mehrower Dorfstr. 23/23 A.
Herr Bree erklärt, das Wohnensemble, das für Eigentümer bzw. Dauermieter angedacht ist, soll auf der Fläche entstehen, wo sich derzeit noch die Silos befinden. Es handelt sich also um eine bereits versiegelte Fläche. Ihm ist es wichtig, keine Natur- bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche zusätzlich zu bebauen.
Frau Formazin fügt hinzu, dass die Positionierung des Gebäudes auf der vorhandenen Bodenplatte der Silos erfolgen soll. Die Vorschriften und Gesetzesgrundlagen für ökologisches Bauen werden permanent verschärft. Heutzutage muss im Genehmigungsverfahren der Nachweis erbracht werden, dass die Niederschlagsmenge direkt auf dem Vorhabengrundstück versickern kann. Die Flächen sind wasserdurchlässig zu gestalten, z. B. durch die Verlegung von Rasengittersteinen und eine entsprechende Dachentwässerung.
Herr Gehrke stellt richtig, dass es sich um den Vorschlag einer Bebauung handelt. Die Bürger werden an den ersten Überlegungen beteiligt und haben das Recht, Anfragen zu stellen oder Argumente vorzutragen. Der WSE wird die Versorgung prüfen, bevor die Genehmigung der Investition erfolgen kann. Das Regenwasser wird in der Region gehalten.
Herr Schwarz ergänzt, dass das Regenwasser grundsätzlich auf dem Vorhabengrundstück versickern muss und nur geringe Mengen zeitversetzt in Gewässer zweiter Ordnung eingeleitet werden dürfen. Bei kleinen Vorhaben werden Zisternen angelegt, um ein zeitlich versetztes Versickern zu ermöglichen.
Frau Raetz hält das vorgestellte Bauvorhaben für viel zu groß. Gemäß FNP ist der hintere Bereich des Grundstückes gar nicht mehr als Bauland ausgewiesen, da sich dieser Teil nicht mehr im Innenbereich befindet. Dies führt ihrer Meinung nach automatisch zu einer notwendigen Ergänzung bzw. Änderung des FNP. Mehrow soll seinen dörflichen Charakter behalten und sie spricht sich gegen die Ausweisung neuer Baulandflächen aus. Für so viele Interessenten stehen andere Flächen als Bauland zur Verfügung. Die Gartenbesitzer nebenan freuen sich nicht über den zu erwartenden Baulärm, auf der Durchfahrtsstraße wird reger Betrieb herrschen, so dass sie sich nicht mehr wohlfühlen können. Mehrow soll ein Dorf bleiben, der hintere Anteil (1. BA) ist zuviel.
Herr Gehrke gibt zu bedenken, dass ein FNP alle zwei Jahre angepasst werden soll, wo die Gemeinde Entwicklungsmöglichkeiten sieht. Er wird also fortgeschrieben und ist nicht für immer festgelegt. Der bestehende FNP ist aus dem Jahr 2013.
Herr Schwarz bestätigt, dass Frau Raetz die Rechtslage gut erkannt hat. Mehrow gehört nicht zur Siedlungsachse des Landesentwicklungsplanes. Laut Landesgesetzgeber darf sich Mehrow nicht unendlich in den Außenbereich ausbreiten, dies ist nur in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl möglich. Hinzukommen darf in zehn Jahren bei 500 Einwohnern eine Außenbereichsfläche von ca. 5.000 m². Bei dem Vorhaben handelt es sich um nicht mehr als 3.000 m² Ausweichfläche in den Außenbereich.
Herr Gehrke stellt noch einmal klar, dass die Einwohnerzahl der Gemeinde innerhalb der letzten Jahre nicht explodiert ist. 2003 gab es insgesamt 12.800 Einwohner und 2022 in allen fünf Ortsteilen insgesamt 14.100 Einwohner, so dass ein Zuwachs von 80 Menschen jährlich in den letzten 20 Jahren zu verzeichnen war. Die Behauptung, alles würde zugebaut, stimmt nicht. In den letzten Jahren wurden nur B-Pläne entwickelt, die bereits Jahre zuvor beschlossen wurden. Die angesprochene Entwicklung fand in der Zeit von 1990 bis 2003 statt.
Herr Noack (Mehrower Dorfstraße) möchte gern wissen, ob auch für die Gewerbeobjekte des Bauvorhabens KfZ-Stellplätze vorgesehen sind. Aktuell stehen viele Fahrzeuge auf dem Grünstreifen und er hat Platzprobleme bei der Zufahrt auf sein Grundstück.
Gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Ahrensfelde besteht die Nachweispflicht der Stellplätze, sagt Frau Formazin. Es gibt somit eine genaue Regelung zur Anzahl und Nutzung der Stellplätze. Beispielsweise sind allein für eine kleine 1-Raum-Wohnung zwei Stellplätze vorzuhalten.
Herr Schwarz ergänzt, dass dies auch von der Art des Gewerbes abhängig ist.
Die erste Bauphase ist laut Frau Fritz, Nachbarin von Herrn Bree, nur möglich, wenn der hintere Bereich des Grundstückes als Bauland ausgewiesen wird. Sie findet die Entwicklung interessant und möchte wissen, ob ihr Grundstück dann automatisch auch Bauland ist, da es die gleichen Längenmaße aufweist.
Herr Schwarz antwortet, dass der Bebauungsplan nur die Flächen regelt, die innerhalb des Planes liegen. Alle anderen Flächen bleiben unberührt.
Weiterhin fragt Frau Fritz, wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist.
Herr Gehrke meint, eine genaue Zeitangabe ist nicht möglich. In der Regel dauert es ca. zwei Jahre, bis Baurecht auf Grund eines B-Planes entsteht. Zunächst muss sich jedoch die Gemeinde damit ausführlich beschäftigen.
Herr Schwarz ergänzt, dass es bei einer Fläche von 4.000 m² bis 5.000 m2 im Innenbereich keines Bebauungsplanes bedarf. Für den vorderen Bereich hätte Herr Bree die Möglichkeit, eine Nutzungsänderung zu beantragen. Im Großen und Ganzen handelt es sich um ein flächenmäßig kleines, für den Investor im Verhältnis recht teures, aufwendiges und offenes Verfahren, da alle Behörden beteiligt werden müssen. Deshalb kann keine seriöse Auskunft gegeben werden, wie lange die Baurechtserteilung dauert.
Eine Bürgerin möchte wissen, wie sich eine Großbaustelle mit dem Thema Naherholung vereinbaren lässt, und fragt, auf welchen Zeitraum sich die Anrainer einstellen müssen. Wie soll dies laufen, wenn ringsrum alte Leute die Gärten nutzen?
Herr Bree entgegnet, dass die Forderung, in Mehrow nichts mehr zu bauen, einer rechtlichen Prüfung nicht standhält. Grundsätzlich müssen die geltenden Emmissionen eingehalten werden. Die Bungalowsiedlung hat weniger Bestandschutz, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Nutzer nicht jeden Tag vor Ort sind, sondern dies nur temporär (Saison April bis November) erfolgt. Auch anderswo gibt es Lückenbebauungen. Für das Gesamtprojekt rechnet er mit ca. zehn Jahren.
Frau Formazin bestätigt, dass eine Bauzeit durchaus länger dauern kann. Es handelt sich jedoch um keine Großbaustelle, sondern um eine dörflich geprägte Hofstelle.
Eine Bürgerin aus der Nachbarschaft fragt zum Thema Sichtschutz, wie die Balkone ange-
ordnet sind. Sie sähe sich von zwei Seiten zugebaut, die Gärten sind von den höheren
Gebäuden aus einsehbar.
Frau Formazin antwortet, dass die Scheunenhöhe als Richthöhe dient. Die höchsten Bal-
kone liegen in 3 m Höhe über der Erde.
Herr Herrmann, Eigentümer des Mehrower Hofes, kann die Gärtner verstehen. Es ist schon möglich, dass ein Bewohner dem anderen auf die Terrasse schaut. Das Leben bedeutet Veränderung, er findet die Planung nicht schlecht.
Herr Fischer, Bewohner des neuen Gebäudes (ehemalige Mühle), sagt, er wohne gern in Mehrow. Insbesondere ist er froh, im Haus einen Fahrstuhl nutzen zu können. Selbst in der 5. Etage ist die Wasserversorgung gut. Er befürwortet das Bauvorhaben, da mit den neuen Bewohnern auch Steuerzahler in die Gemeinde kommen. Er sieht den Zuzug nicht als Pro-blem, sondern als Bereicherung. Veränderungen sollten zugelassen werden.
Frau Krause freut sich, dass Mehrow schön geworden ist. Das Projekt findet auch sie gut, es dient der Bereicherung, da eine Kita, ein Café und Arbeitsplätze entstehen. Mit seinem Vorhaben trägt Herr Bree zur Verschönerung des Ortsteils bei, sie spricht sich für dessen Umsetzung aus.
Frau Fritz fragt, was an der Grundstücksgrenze geplant ist, wo sich seitlich der Reihenhaus-
Siedlung die 53 Stellplätze befinden. Sollen eine Mauer, eine Hecke oder ein Zaun errichtet werden?
Frau Formazin antwortet, dass die Planung soweit noch nicht ist. Lösungen sollten gemein-
sam angedacht werden. Sie persönlich ist für die Anlage von Grün, den Bedarf auf Rückzug
der Bewohner kann sie verstehen.
Frau Fritz sagt, dass den Bürgern nicht vorgeschrieben werden kann, das Auto stehenzulassen, und sieht ihr Recht auf Feierabend somit nicht gegeben.
Herr Gehrke teilt mit, dass noch nicht alle Details bekannt sind.
Ein Bürger fragt, ob gut betuchte Mieter einziehen werden, die 18 €/m² zahlen können, oder ob auch an Sozialwohnungen gedacht ist. Werden durch den Investor die Mieten ggf. hälftig gestützt?
Frau Formazin gibt die von den Baukosten abhängige Wirtschaftlichkeit zu bedenken.
Herr Gehrke ergänzt, dass ein Zuschuss geprüft werden kann, das Projekt muss jedoch
wirtschaftlich darstellbar sein.
Herr Schwarz bestätigt die Prüfmöglichkeit für neuen Wohnraum, da die Gemeinde eine wohnungspolitische Umsetzungsstrategie beschlossen hat.
Herr Howaldt erinnert, dass jeder Bauherr/Eigentümer während seiner Bauphase Baulärm verursachte. Mit 24 Wohneinheiten ist dies ein kleines Bauprojekt.
Herr Gehrke bezieht sich auf den Bau der Grundschule Lindenberg, von dem die Nachbarn wenig an Lärm mitbekommen haben.
Herr Legde bittet um eine gute Planung zwischen der ersten und letzten Kurve, um die Straße, die dann ca. 100 Einwohner und Kitakinder nutzen und über die der Bus erreicht werden soll, nicht zur Schnellstraße werden zu lassen.
Herr Gehrke antwortet, dass ums schwierige Thema Verkehrssicherheit (Bau von Ampeln oder Fußgängerüberwegen-FGÜ) in allen Ortsteilen gekämpft wird. In Lindenberg dauerte die FGÜ-Umsetzung an der Kita acht Jahre. Die Gemeinde kann die Maßnahmen nur beantragen, aber nicht selbst genehmigen.
Frau Raeder hat Angst um die Enkelkinder, die den Spielplatz besuchen. Am Ortseingang gibt es zwar die Begrenzung auf 30 km/h, vielleicht ist es aber möglich, einen Kreisverkehr einzurichten.
Herr Gehrke gibt zu bedenken, dass beim Bau eines Kreisverkehrs beabsichtigt ist, den Verkehr zügig abfließen zu lassen, was jedoch für Radfahrer und Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer an den Kreuzungen nicht ungefährlich ist. Deshalb sind Querungshilfen besser. In Mehrow müssen wir uns etwas einfallen lassen, da die Gemeinde nicht Straßenbaulastträger ist. Er sieht nur die Möglichkeit, eine Querungshilfe zu beantragen, Bedarfs-ampel und FGÜ nicht.
Herr Schwarz sagt, dass in Lindenberg selbst bei 300 Kitakindern, die Kita allein nicht für die Genehmigung eines Fußgängerüberweges ausgereicht hat. Erst als gegenüber der Spielplatz zusätzlich entstand, konnte die Errichtung eines FGÜ erreicht werden.
Ein in den Ort zugezogener Bürger schlägt vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Krummenseer Weg auszudehnen.
Herr Gehrke und Herr Schwarz nehmen diese Anregung mit und denken, dass auch ein veränderbarer Standort des Geschwindigkeitsmessgerätes etwas Abhilfe schaffen kann, da ca. 80 % der Fahrzeuge im Toleranzbereich fahren. Die Bürger sind oft von den Auswertungsergebnissen überrascht, da die gefühlte Geschwindigkeit meist anders wahrgenommen wird.
Ein Bürger fragt nach der Aufstellung zweier Poller.
Er wird gebeten, sich mit diesem Anliegen an den Ortsvorsteher zu wenden.
Abschließend zeigt Herr Bree als Investor Verständnis für die Argumente und die Bedenken zum Bau im Außenbereich. Die Größe der Fläche mit 2.900 m² sieht er als nicht wesentlich groß an. Er betont noch einmal die beabsichtigte Symbiose zwischen barrierefreiem Wohnen und der Schaffung von Aufenthaltsbereichen, kleinen Gewerbeeinheiten und einer kleinen Kita. Die Sanierung der vorhandenen bäuerlichen Hofstelle allein ließe sich wirtschaftlich nicht darstellen.
Aus dem Publikum gibt es Beifall.